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Schmid Martin · Ständerat · 2025-03-17

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen darlegen, warum ich gegen Eintreten und überzeugt bin, dass wir hier eben kein richtiges Problem behandeln werden. Ich gebe offen zu, dass der Nationalrat eine sehr detaillierte Investitionsgüterkontrolle geschaffen hat, die deutlich über das hinausgeht, was der Bundesrat und Kollege Rieder wollen. Vielleicht will Kollege Stocker, dass alle Unternehmen einer Investitionsgüterkontrolle unterstellt werden. Dann ist vieles richtig, dann machen wir eine staatliche Kontrolle.

Aber welche Unternehmen betrifft der Entwurf, den wir hier auf dem Tisch haben? Schauen Sie mal in den Entwurf: Es geht um die Themen rund um die schweizerische Armee, also um die Ruag; als Nächstes geht es um die Ausfuhr von Kriegsmaterialprodukten, die heute schon reguliert ist; drittens geht es um das Übertragungsnetz der Elektrizitätswerke, was also Swissgrid wie auch staatliche Unternehmen oder Kraftwerksgesellschaften betrifft; es geht auch um die Unternehmen, welche Energie bzw. Strom produzieren, also um Alpiq oder Repower und BKW; es geht weiter um Unternehmen, die inländische Erdgas-Hochdruckleitungen betreiben, also um Swissgas, Erdgas Ostschweiz (EGO), Erdgas Zentralschweiz (EGZ), alle zu 100 Prozent in staatlichem Besitz; es geht um Unternehmen, welche Wasser produzieren, wobei in der Schweiz alle Wasserwerke den Kommunen und den Städten gehören; und dann geht es um die Universitätsspitäler, welche auch den Kantonen gehören. Ich glaube, wir müssen mal die richtige Frage stellen: Wollen wir tatsächlich die Gemeinden, die Städte und die Kantone bevormunden? Sie sind heute die Eigentümer dieser Unternehmen, die wir einer staatlichen, einer bundesstaatlichen Investitionskontrolle unterstellen wollen. Konkret wollen wir, dass der Bundesrat Entscheide "overrulen" kann, wenn eine Stadt, ein Kanton, eine öffentliche Hand in der Mehrheit entscheidet, beispielsweise ein Elektrizitätswerk verkaufen zu wollen. Wenn Sie das wollen, müssen Sie Ja sagen.

Ich will das nicht. Wenn die öffentliche Hand heute entscheidet, ein Unternehmen aus diesen Bereichen zu verkaufen, sollen die Städte, die Gemeinden das meiner Ansicht nach tun können. Das ist der Staat selbst. Braucht der Staat bezüglich dieser Unternehmen noch eine staatliche, zusätzliche Kontrolle? Nein, aus meiner Sicht nicht. Wir haben hier ein föderalistisches System. Wenn in diesen Bereichen die Eigentümer verkaufen wollen, dann sollen sie das tun können. Es ist eben nicht so, dass es hier um private Verkäufe geht. Gerade die Elektrizitätswerke, die Gasbetriebe, die gehören heute alle der öffentlichen Hand. Wenn also die öffentliche Hand entscheidet, dass sie verkaufen will, dann soll sie das meines Erachtens eben ohne weitere staatliche Kontrolle tun können. Ja, es gibt sogar im SMI kotierte Unternehmen, die darunterfallen würden und schon heute staatlich beherrscht sind, weil die Aktionäre dort mehrheitlich ausländische Personen sind.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Bereich das Vetorecht des Bundesrates nur eine Einschränkung bei der öffentlichen Hand bringen würde, was aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist. Das ist ein zusätzlicher Aspekt.

Ich möchte auch Kollege Rieder recht geben. Wenn wir die Transparenzregister so geregelt hätten, dass nur die Schweizer Aktionäre erfasst werden müssten, würde ich ihm recht geben. Dann würden wir das Transparenzregister ändern. Es ist aber nicht so. In einem Transparenzregister zu den Besitzverhältnissen werden eben auch die ausländischen Aktionäre erfasst. Wir können also gerade mit dem Transparenzregister das hier sehr gut sein lassen. Wir wissen dann mit diesem ungeliebten Transparenzregister - da bin ich gleicher Meinung wie Kollege Rieder - in Zukunft eben, wer die Aktionäre dieser Gesellschaften sind.

Aber aus meiner Sicht ist das Hauptargument, warum wir diese Investitionsgüterkontrolle nicht einführen sollten, das folgende: Wenn wir diese Bereiche regeln, wie es im Entwurf des Bundesrates steht, führen wir für die Kantone und Gemeinden, die etwas verkaufen wollen, eine zusätzliche Regelung ein. Denn schon heute sind staatliche Stellen die Eigentümer, das sind nicht Private. Das ist mein Hauptargument, warum ich glaube, dass es zwar politisch sehr schön tönen mag, wenn man das hier, eine zusätzliche Regelung, eine zusätzliche Behörde, einführen würde. Aber inhaltlich werden wir keinen Nutzen haben, wenn wir die Vorlage so umsetzen.

Deshalb bin ich dafür, dass wir hier nicht eintreten.