Burkart Thierry · Ständerat · 2025-03-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, Ihnen ebenfalls zu empfehlen, wie es der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat, die ersten beiden Motionen abzulehnen. Und ich erlaube mir, Sie mit der Begründung des Mehrheitssprechers einzuladen, auch die Kommissionsmotion abzulehnen. Ich zitiere: "Die Motionen sind der falsche Weg." So hat es der Mehrheitssprecher gesagt. Dies gilt aber auch für die Kommissionsmotion. Weshalb? Ich erlaube mir, drei Gründe anzubringen.
Erstens: Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass bereits Instrumente zur Verhinderung von Missbrauch bestehen. Begründet wurde der gesetzgeberische Handlungsbedarf - den ich verneine, den die Mehrheit aber so sieht - damit, dass es Marktmissbrauch gebe, dass ein Oligopol vorhanden sei, dass eine Marktmacht vorhanden sei, die eben übermässig sei, und deshalb müsse man dagegen vorgehen. Sollte dies so sein - und ich widerspreche der Analyse des Sachverhalts nicht grundsätzlich, diesen habe ich auch nicht im Detail abgeklärt -, dann müssen wir konstatieren, dass der Gesetzgeber in diesem Land die entsprechenden Instrumente bereits geschaffen hat. Die Instrumente sind nämlich die Möglichkeit, an die Wettbewerbskommission oder an den Preisüberwacher zu gelangen. Dies ist auch geschehen. Die [PAGE 242] Wettbewerbskommission hat in dieser Angelegenheit bereits einen Entscheid gefällt, ebenso der Preisüberwacher. Nun wird gesagt, so steht es auch in der Begründung zu den ersten beiden Motionen, die Intervention des Preisüberwachers sei zu gering gewesen. Die Maximalbeiträge, die durch den Preisüberwacher festgesetzt worden seien, seien immer noch zu hoch. Nun, wenn man nicht zufrieden ist mit einem Entscheid des Preisüberwachers, meine ich, rechtfertigt das nicht, dass man ein Gesetz erlässt.
Die Weko hat ebenfalls bereits geurteilt. Hier ist man der Auffassung, dass der Gesetzgeber, um überprüfen zu können, ob der Entscheid der Weko wirklich eingehalten werde, regulieren müsse. Auch das möchte ich doch wirklich stark bezweifeln. Ist man der Auffassung, dass der Entscheid der Weko nicht eingehalten wird, dann gibt es dafür die entsprechenden rechtlichen Mittel. Wir dürfen Rechtsstaat und Regulierung nicht miteinander vermischen, sondern müssen ganz klar festhalten, dass der Rechtsstaat existiert und dass die entsprechenden Instrumente existieren. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, wenn man noch zusätzlich reguliert, weil man den Eindruck hat, die gefällten Entscheide würden nicht genügen oder würden nicht entsprechend befolgt.
Kurzum, weshalb ich Sie mit dem ersten Argument einlade, hier abzulehnen: Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Vielleicht besteht ein sachlicher, das mag sein, aber es ist nicht Sache des Gesetzgebers, dies zu beurteilen, sondern es ist Sache des Rechtsstaats, dies zu beurteilen.
Zweitens: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass zusätzlich reguliert wird - mit fraglichem Nutzen -, wenn wir hier Ja sagen. Regulierung verursacht natürlich entsprechend einen Bedarf an neuen Stellen beim Bund, Regulierung verursacht entsprechend Kosten, und jemand muss diese Kosten tragen. Meistens sind es der Mittelstand und die KMU, das ist die Folge. Wir dürfen dann nicht immer auf das Negativbeispiel Deutschland oder auf die Europäische Union zeigen, mit dem Verweis, dass dort übermässig reguliert werde, wenn wir immer wieder dasselbe tun.
Nun wird gesagt, man müsse dies aus Transparenzgründen tun. Ich habe vorhin auf die entsprechenden Entscheide des Preisüberwachers und der Weko hingewiesen. Dort wurde die Transparenz hergestellt, man hat sich ja intensiv damit befasst. Hier zusätzlich zu regulieren, scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein.
Drittes und letztes Argument: Diese Regulierung wäre willkürlich. Wir würden hier einen Aspekt aus unserer Wirtschaft herausnehmen und sagen: Das müssen wir jetzt regulieren. Ich verweise darauf, dass das dann entsprechend - da bin ich sicher - Nachahmung finden würde. Man würde sagen: Hier hat man reguliert, deshalb muss man an anderen Orten auch entsprechend regulatorisch tätig werden. Es wäre aber willkürlich. Es ist nun mal so, dass die Preisgestaltung in einer freien Marktwirtschaft nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, sondern es ist an den Wirtschaftsteilnehmern, die Preise zu verhandeln und unter gleichwertigen Partnern festzulegen.
Nun komme ich wieder mit dem ersten Argument: Wenn eben ein Marktmachtmissbrauch besteht, dann hat man die entsprechenden rechtlichen Instrumente.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen: erstens, weil die Instrumente vorhanden sind und es keinen gesetzgeberischen Bedarf gibt, zweitens, weil die Regulierung grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist und damit auch die entsprechenden Folgen der zusätzlichen Regulierung nicht gerechtfertigt wären, drittens, weil diese Regulierung schlicht willkürlich wäre.