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Wicki Hans · Ständerat · 2025-03-17

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird gefordert, dass die Struktur, die Vorrechte und die Mittel der Weko überprüft werden. Damit verbunden ist insbesondere die Trennung ihrer Rollen einerseits als Anklägerin und andererseits als Richterin.

Der Vorstoss ist am 16.[NB]März 2023 eingereicht worden. Einen Tag später beauftragte der Bundesrat das WBF, ihm einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Am 14.[NB]Juni 2023 wies der Ständerat die Motion unserer Kommission zur Vorprüfung zu. Mittlerweile hat der Bundesrat, gestützt auf die Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hans Georg Seiler, das WBF damit beauftragt, ihm bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Institutionenreform vorzulegen. Er beantragt daher, die Motion abzulehnen. Seines Erachtens wurden die Forderungen der Motion durch den Auftrag an das WBF und die eingeleiteten Arbeiten zur Reform bereits adressiert.

Zwei Elemente dieser Reform sieht der Bundesrat dabei als zentral an. Zum einen soll eine wirksame Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidungsfunktionen der Weko erfolgen. Damit würde die Unabhängigkeit der Kommission bei den Entscheidungen gestärkt. Ebenso soll die Anzahl Kommissionsmitglieder reduziert und das Gremium gleichzeitig durch eine Pensenerhöhung professionalisiert werden. Zum andern möchte der Bundesrat das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stärken, dies durch den Einsatz von nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichtern [PAGE 244] bei Kartellrechtsfällen, was die Verfahrensdauer beschleunigen sollte - dies zur Argumentation des Bundesrates, welcher der Auffassung ist, dass die Stossrichtung der Motion bereits erfüllt sei.

Sollte kein Ratsbeschluss erfolgen, wird die Motion in der Frühjahrssession 2025 automatisch abgeschrieben. Entsprechend ist auch eine Sistierung nicht mehr möglich.

In der Kommission haben wir darüber debattiert, wie wir mit dieser Motion umgehen sollen. Inhaltlich ist sie weitgehend unbestritten, was sich auch daran zeigt, dass die Stossrichtung durch den Bundesrat aufgenommen wurde. Die Mehrheit unserer Kommission ist zudem der Auffassung, dass sie angenommen werden soll. Damit würde dem Anliegen nach einer Reform der Weko Nachdruck verschafft werden; das betrifft insbesondere die erwähnte institutionelle Trennung von Sekretariat und Kommission und die Reduktion der Verfahrensdauer. Damit wird auch der Druck auf die Verwaltung für eine rasche Reform erhöht. Zudem wäre eine Annahme auch aus formellen Gründen sinnvoll. Bis anhin hat der Bundesrat noch keinen eigentlichen Auftrag des Parlamentes, die Reform der Weko im aufgeführten Sinn durchzuführen, auch wenn er die Stossrichtung mit der entsprechenden Beauftragung des WBF unterstützt. Mit der Annahme würde der formelle Auftrag dazu erteilt werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die vorliegende Motion anzunehmen.