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de Courten Thomas · Nationalrat · 2025-03-18

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-18

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen nun über einige Arbeiten aus der Tätigkeit der GPK im Bereich der Departemente EDI und UVEK berichten. Ihre GPK schloss im Berichtsjahr hier einige Dossiers im Rahmen der Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie ab, z.[NB]B. hinsichtlich der Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Bewältigung dieser Pandemie. Sie kam darin zum Schluss, dass die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die zuständige Bundesbehörde in der Pandemie nur teilweise angemessen war, sah Optimierungsbedarf und formulierte deshalb auch acht Empfehlungen an den Bundesrat.

Die GPK nahm in der Folge zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Verbesserungsbedarf bei der Nutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen für das Krisenmanagement anerkennt. Die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in den rechtlichen und strategischen Grundlagen für die Epidemienbekämpfung ist dabei auch zu präzisieren. Ich kann heute festhalten, dass die Umsetzung mehrerer Empfehlungen an die Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und des Pandemieplans sowie an die laufende Reform der Krisenorganisation des Bundes geknüpft ist. Die Kommission wird zu gegebener Zeit prüfen, ob der Bundesrat die erforderlichen Präzisierungen auch tatsächlich vorgenommen hat.

Ähnliches gibt es zur Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und den Kantonsbehörden bei der Bewältigung der Pandemie zu berichten. Ihre Kommission nahm im Berichtsjahr zur Kenntnis, dass der Bundesrat gewillt ist, ihre dreizehn diesbezüglichen Empfehlungen weitestgehend umzusetzen. Auch hier wird die Umsetzung im Rahmen der Revision des EpG und des Pandemieplans sowie der Reform der Krisenorganisation des Bundes erfolgen. Wichtig wird sein, dass der Bundesrat den Einbezug der Kantone in die Krisenorganisation des Bundes als Mindestanforderung definiert. Hierzu müssen nun in Absprache mit den Kantonen klare Kriterien festgelegt werden, in welchen Situationen die Kantone in die Krisenstäbe des Bundes einzubinden sind.

Die Kommission nahm ebenfalls zur Kenntnis, dass sowohl der Bundesrat als auch die Konferenz der Kantonsregierungen den föderalistischen Dialog weiterentwickeln und dessen Rolle im Krisenfall stärken wollen.

Die Antwort des Bundesrates zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem EDI und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Pandemiefall erwies sich hingegen als nur teilweise zufriedenstellend. Wir fordern den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass diese beiden Stellen die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit für alle Arten von besonderen Ereignissen in einem allgemeinen Dokument festhalten.

Seit der Pandemie befasste sich die GPK wiederholt auch mit den Arbeiten des EDI zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ein zentrales Element dabei ist das Programm Digisanté. Im Frühjahr 2024 präsentierte eine Delegation des EDI, des BAG und des Bundesamtes für Statistik der Kommission die Ziele und den Inhalt des Programms. Dieses Programm, das 2025 startet und über einen Zeitraum von zehn Jahren umgesetzt wird, soll die digitale Transformation im Schweizer Gesundheitswesen fördern und so dessen Qualität, Effizienz, Transparenz und die Patientensicherheit erhöhen.

Das Programm umfasst rund fünfzig Vorhaben, die in vier Massnahmenpaketen zusammengefasst sind. Für die Umsetzung dieses Programms hat unser Parlament einen Verpflichtungskredit von nahezu 400 Millionen Franken bewilligt. Nach Ansicht der Kommission wird eine zentrale Herausforderung darin bestehen, dass nicht nur der Bund, sondern alle betroffenen Akteure die Digitalisierungsbestrebungen mittragen. Diesbezüglich spielen insbesondere die Kantone eine entscheidende Rolle, da sie weitgehend für die Umsetzung der Gesundheitspolitik verantwortlich sind.

Zum Thema Berechnungsfehler des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den eidgenössischen Wahlen 2023: Das BFS bemerkte nach den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2023 in seiner Wahlstatistik einen Fehler bei der Berechnung der aggregierten nationalen Parteistärken. Das Bundesamt informierte die Öffentlichkeit darüber und leitete eine interne Untersuchung ein, um die Ursachen für diesen Fehler zu ermitteln. Der damalige Vorsteher des EDI ordnete seinerseits eine Administrativuntersuchung an, um die einschlägigen Prozesse zu analysieren und zu verbessern.

Die GPK befasste sich aus Sicht der Oberaufsicht eingehend mit diesem Fall, da dem korrekten Umgang mit den Daten zu den Wahlresultaten grosse Bedeutung für das Funktionieren und die Reputation der Schweizer Institutionen zukommt. Die GPK bedauerte sehr, dass es zu diesem Berechnungsfehler kam. Ihrer Ansicht nach schwächen solche Vorkommnisse die Glaubwürdigkeit der Wahlstatistiken und dadurch diejenige des politischen Systems der Schweiz im Allgemeinen. Die Kommission kann heute aber auch festhalten, dass das BFS und das EDI diesen Fall in ihrer Aufarbeitung prioritär und angemessen behandelt haben.

Weitere Tätigkeiten Ihrer Kommission betrafen die Tätigkeit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle, Abklärungen zum Thema der Arzneimittel- und Impfstoffmangellage, die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel oder auch die fehlerhaften Finanzprognosen für die AHV. Eine Liste der laufenden Dossiers und Geschäfte finden Sie auch in Ihren Sessionsunterlagen.