Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Wenn ich mir hier noch eine Frage erlauben darf: Ich habe die Papiere mit Interesse gelesen und auf der einen Seite festgestellt, dass der Bundesrat selbst auf die Konvention des Europarates hinweist, und zwar auf eine Konvention über transnationale Freiwilligendienste für Jugendliche, welche im März dieses Jahres offenbar vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet worden ist, und sich hier mindestens offen zeigt, die Ratifizierung zu prüfen. Auf der anderen Seite habe ich die Erwägungen der Kommission zur Kenntnis genommen, welche sich sehr klar in eine Richtung ausspricht, wonach die Europaratskonvention - hier ist der französische Text noch drin: - "sur la promotion d'un service volontaire transnational à long terme pour les jeunes" von der parlamentarischen Kommission des Europarates beschlossen worden ist und sie für die Schweiz nicht infrage kommt.
1. Ist die Konvention des Ministerkomitees identisch mit derjenigen der Parlamentarischen Versammlung? Ich gehe eigentlich davon aus, bin jetzt aber aufgrund dieser Antwort verunsichert. Wenn dem so ist, dann begreife ich eigentlich nicht ganz, weshalb die Kommission das hier so ablehnt. Ich erinnere daran, dass anlässlich meiner Interpellation zum gleichen Thema vor jetzt bereits zwei Jahren der Bundesrat erklärt hat, er sei bereit, hier die Ratifizierung einzuleiten.
2. Ich habe etwelche Mühe, wenn die Konvention des Europarates so etwas schnöde zur Seite geschoben wird, mit dem Hinweis darauf, das EU-Programm "Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche" sei bei weitem vorzuziehen. Im Europarat sind wir Mitglied, bei der EU nicht! Es spricht noch einiges für das Vorgehen im Rahmen des Europarates, nämlich insbesondere auch das Faktum, dass eben verschiedene andere, weitere europäische Länder des Ostens nicht in der EU, wohl aber im Europarat dabei sind und dass es gerade in diesem Bereich ja gut tut, auch den Kontakt mit Ländern wie der Ukraine oder auch Russland zu pflegen und nicht einschlafen zu lassen. Deshalb die Frage: Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass hier ein bilaterales Vorgehen im Rahmen der EU einer Ratifizierung der Europaratskonvention vorzuziehen sei, wie das so mehr oder weniger aus dem Kommissionsbericht hervorgeht?