Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, als Nichtkommissionsmitglied das Wort zu ergreifen. Es geht mir um eine Frage, über welche die Botschaft sich ausschweigt und auf welche auch die Diskussion bisher keine klare Antwort gegeben hat. Ich möchte sie aber zuhanden der Materialien klären. Es geht um die Frage des Schadenersatzes.
Wenn heute die Urteile aufgehoben werden - rückwirkend, ex tunc, wie dargestellt ist -, dann war die Verurteilung rechtswidrig. Es kann nun durchaus die Idee aufkommen, dass durch diese Urteile - nämlich durch die Haftstrafe, die Einstellung in bürgerlichen Ehren - allenfalls auch genugtuungsmässig ein Schaden angerichtet wurde, den der Staat zu vergüten hat. Man kann argumentieren, der Schaden sei im Zeitpunkt der damaligen Verurteilung entstanden. Die wäre ex tunc von Anbeginn rechtswidrig, also wäre die Forderung verjährt. Man könnte aber auch argumentieren und sagen: Früher war es rechtmässig, die Rechtswidrigkeit ist erst heute festgestellt worden, also ist der Schaden heute eingetreten, und der Schaden könnte noch geltend gemacht werden.
Ich bin geneigt, davon auszugehen, dass alle bisher der Auffassung waren, es gebe keinen Schadenersatzanspruch. Aber nachdem es in der Botschaft auf Seite 7786 klar heisst, es lasse sich "nicht schätzen, wie viele Personen verurteilt wurden", müssen wir auch davon ausgehen, dass es eine grössere Zahl ist und dass von dieser grösseren Zahl auch einige Personen mit Hilfe der in der Schweiz leicht verfügbaren Anwaltschaft auf die Idee kommen, Schadenersatzforderungen zu stellen. Persönlich und politisch bin ich der Ansicht, dass aufgrund dieser Rehabilitierung keine Schadenersatzforderungen - sei es an die Schweiz, sei es an einzelne Kantone - gestellt werden dürfen. Wir müssen aber diese doch wichtige Frage zu Artikel 12 klar zuhanden der Materialien beantworten, und ich bitte, dass sich Frau Bundesrätin Metzler zu dieser Frage klar äussert.