Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-03-19
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative Amaudruz "Gewalt gegen Frauen. Denken wir zuerst an die Opfer" am 16.[NB]August und am 7.[NB]November 2024 vorgeprüft. Ich kann Ihnen versichern, Ihre Kommission für Rechtsfragen denkt bei Straftaten zuerst an die Opfer und erst dann an die Täter. Ihre Kommission für Rechtsfragen verlangt keine Toleranz für Gewalt, und Ihre Kommission für Rechtsfragen verlangt auch keine Toleranz für Gewalt gegen Frauen. Trotzdem hat Ihre Kommission für Rechtsfragen dieser parlamentarischen Initiative mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Sie haben die Argumente der Minderheit Kolly bereits gehört. Gerne sage ich Ihnen nun kurz, warum die Mehrheit dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gibt.
Mit der parlamentarischen Initiative Amaudruz wird verlangt, dass das Strafgesetzbuch so zu ändern ist, dass Gewalt gegen Frauen neu immer mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird. Ursprung der Initiative - wir haben es heute bereits gehört - ist ein Urteil des Bundesgerichtes vom 22.[NB]November 2023, das in der relativ kurzen Dauer einer Vergewaltigung einen Grund für eine Strafminderung gesehen hat. Auch diesen Punkt haben wir in der Kommission diskutiert, und auch diesen Punkt haben wir kritisiert. Die Dauer einer Vergewaltigung darf für das Strafmass nicht entscheidend sein. Zwischenzeitlich, das gilt es positiv festzuhalten, sind selbst die Bundesrichter zur Überzeugung gelangt, dass dieses Urteil korrigiert werden muss. Demzufolge gibt es ein neues Urteil vom 18.[NB]September 2024, das diese Fehlkonzeption seinerseits bereits wieder aufhebt.
Warum aber haben wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben? Zum einen aus formellen Gründen, auch das sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt: Wir hatten nämlich bereits am 19.[NB]Mai 2022 eine gleichlautende parlamentarische Initiative behandelt und dieser damals mit 7 zu 2 Stimmen bei 15 Enthaltungen keine Folge gegeben. Diese wurde in der Folge von der Gesuchstellerin zurückgezogen.
Es gibt zum andern aber auch materiell-rechtliche Gründe, die klar gegen diese parlamentarische Initiative sprechen. Ihre Kommission hat das ausführlich diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass man, wenn man das Strafmass vom Geschlecht des jeweiligen Opfers abhängig machen würde, zu einer grundrechts- und verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Opfer beitragen würde. Denn sosehr wir Gewalt gegenüber Frauen verurteilen, so sehr verurteilen wir auch Gewalt gegenüber anderen Menschen. Für uns ist klar, dass Gewalt Gewalt ist. Es würde der Verfassung widersprechen, wenn man je nach Geschlecht des Opfers einen Unterschied bezüglich des Strafmasses machen würde. Das heisst aber nicht, und das wiederhole ich noch einmal, weil es der Kommission wichtig ist, dass wir Gewalt generell und Gewalt gegen Frauen tolerieren. Nein, auch wir finden, Nulltoleranz ist richtig, aber wir müssen uns in den Bahnen des Rechts bewegen, weil wir sonst grundrechts- und verfassungswidrig handeln würden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der deutlichen Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und Gewalt zu verurteilen, aber nicht eine Unterscheidung bezüglich des Geschlechts des Opfers zu machen, denn das wäre, wie gesagt, verfassungswidrig. In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.