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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-03-19

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat am 21.[NB]Juni 2024 die parlamentarische Initiative Amaudruz vorgeprüft und beraten und schlussendlich mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben.

Die parlamentarische Initiative verlangt, die Gesetzgebung dahin gehend zu ändern, dass anstatt des Konzepts des Rentenalters das Konzept der Anzahl Beitragsjahre verwendet wird. Stark vereinfacht gesagt heisst das, dass die Rente der AHV nicht ab dem Referenzalter von 65 Jahren bezogen wird, sondern nach einer bestimmten Anzahl Beitragsjahre. Die heutigen 44 Beitragsjahre, welche vom Beginn der [PAGE 448] AHV-Pflicht - das ist der 1.[NB]Januar, der dem 20.[NB]Geburtstag folgt, bzw. der 1.[NB]Januar nach dem 17.[NB]Geburtstag, sofern man dann schon arbeitstätig ist - bis zum Referenzalter geleistet werden, würden neu ab Beginn der Arbeitstätigkeit gerechnet. So könnten Personen, die nach einer Lehre die Berufstätigkeit während 44 Jahren ausüben, die AHV mit 62 Jahren beziehen, und zwar ungekürzt. Aufgrund der unterschiedlich starken Belastung der beruflichen Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf den Menschen sollen flexible Modelle eingeführt werden. Solche Kriterien, wie sie die parlamentarische Initiative fordert, waren bei bisherigen Reformen noch nicht behandelt worden.

Deshalb soll gemäss der parlamentarischen Initiative die Beitragspflicht fix ab dem 1.[NB]Januar nach dem 17.[NB]Altersjahr bestehen. Dann soll jedes Jahr als Beitragsjahr gezählt werden, in welchem mehr als 120 Prozent der einfachen AHV-Altersrente verdient werden. So könnten Personen, die früher in den Erwerbsprozess einsteigen und im Allgemeinen eher mit starker körperlicher Belastung arbeiten, schon im Alter von 62 Jahren die volle Rente der AHV erhalten. Für[NB]Personen,[NB]die[NB]später[NB]ins[NB]Erwerbsleben eintreten, würde aber weiterhin das ordentliche Pensionsalter von 65 Jahren gelten.

Gemäss der Kommissionsmehrheit ist Folgendes zu berücksichtigen: Bereits heute ist eine Flexibilisierung bzw. ein Rentenvorbezug oder ein Rentenaufschub möglich, zugegebenermassen nicht in Abhängigkeit von der körperlichen Belastung, sondern eher aufgrund finanzieller Bedingungen. Wer es sich leisten kann, bezieht die Rente früher; wer länger arbeiten will oder muss, kann den Rentenbezug aufschieben. Die Wirkung der Beitragsjahre ist jedoch bereits heute im System vorhanden, zwar nicht für die Berechnung des Rentenalters, sondern für die Berechnung der Rentenhöhe. Bei Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde es bei der AHV und der IV zu einem Systemwechsel kommen, welcher auch auf das Arbeitsrecht und andere Sozialversicherungen Auswirkungen hätte.

Die Kommission liess sich auch darüber informieren, wie die aktuelle Situation bei jungen Erwachsenen aussieht, welche ab dem 18.[NB]Altersjahr eine Berufstätigkeit ausüben und mehr als die geforderten 120 Prozent der einfachen AHV-Rente verdienen. Bei den 18-Jährigen sind es nur 1 Prozent, welche die Einkommensschwelle von 35[NB]280 Franken erreichen. Bei den 19-Jährigen sind es 7 Prozent, bei den 20-Jährigen 20 Prozent, bei den 21-Jährigen 30 Prozent. Personen, die früh zu arbeiten beginnen, würden nur selten von der vorgesehenen Regelung profitieren, weil die Einkommen während der Ausbildung oder zu Beginn der Erwerbstätigkeit niedrig sind.

Ausserdem erkundigte sich die Kommission, wie es um den Bericht zum angenommenen Postulat Humbel 22.4430, "Lebensarbeitszeit in der AHV", steht. Dieser Bericht wird noch länger nicht vorliegen, und die Arbeiten werden in die nächste AHV-Reform einfliessen. Das Thema ist also in Arbeit und bedarf keiner weiteren parlamentarischen Initiative.

Die Minderheit allerdings erwartet mit der Initiative eine Flexibilisierung des Rentenalters und gleichzeitig eine Berücksichtigung der Beschwerlichkeit der Arbeit. Zusätzlich könne bei der Ausarbeitung des Erlassentwurfes der Handlungsspielraum genutzt werden, um die verschiedenen Lebensläufe zu berücksichtigen und damit die Referenzbeitragsdauer oder die Mindestbeitragshöhe bestmöglich anzupassen.

Die Kommission entschied mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wir beantragen Ihnen daher, ihr keine Folge zu geben.

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