Müller Leo · Nationalrat · 2025-03-19
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative 24.406 wird verlangt, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und sämtliche anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen geändert werden, damit die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung von den Steuern befreit werden können.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat diese parlamentarische Initiative am 8.[NB]Oktober 2024 beraten und stellt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen den Antrag, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Warum? Was waren die Überlegungen der Kommission? Es wurde zunächst argumentiert, dass alle Einkommen zu versteuern seien und alle Einnahmen der Einkommenssteuer unterliegen würden, wobei der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gelte. Würde man einzelne Einkommen davon ausnehmen, würde diesem Grundsatz nicht mehr nachgelebt.
Als zweiter Grund wurde genannt, man würde ein Präjudiz für andere Einkünfte schaffen. Es stelle sich daher die Frage, warum nur die AHV-Rente aus der ersten Säule steuerbefreit sei und nicht auch die Rente aus der zweiten Säule oder warum nicht auch die IV-Renten steuerbefreit sein sollen.
Auch die Steuerausfälle wurden diskutiert. Es werden ja pro Jahr rund 40 Milliarden Franken an AHV-Renten ausbezahlt, die dann nicht mehr besteuert würden. Das hätte einerseits den Effekt, dass für diese Einnahmen die Steuern ausfallen würden. Andererseits hätte das auch eine Auswirkung auf den Steuersatz: Da nämlich die Progression weniger hoch wäre, könnte auch das übrige Einkommen zu einem tieferen Steuersatz versteuert werden.
Im Weiteren gelte das Korrespondenzprinzip: Die AHV-Beiträge, die während der Arbeitsdauer einbezahlt werden, können von den Steuern abgezogen werden, wobei im Gegenzug später die Renten versteuert werden müssen. Es könne daher nicht sein, dass einerseits eben diese Einzahlungen in die AHV von den Steuern abgezogen werden können und andererseits später die Renten nicht auch versteuert werden müssen.
Zudem würden die Steuerfaktoren auch für andere Rechtsgebiete Auswirkungen haben: Es war beispielsweise von den Prämienverbilligungen die Rede, bei welchen die Steuerfaktoren herangezogen werden. Wenn einzelne Einnahmen nicht versteuert werden müssen, hat das Auswirkungen auf die Steuerfaktoren.
Die Minderheit der Kommission führte an, dass die Kaufkraft tendenziell sinke, zumal die Finanzlage bei den älteren Personen teilweise prekär sei. Deshalb sollten diese von den Steuern auf Renten befreit werden. Auch solle ein Anreiz geschaffen werden, damit es sich lohne, über das Referenzalter respektive über das Pensionierungsalter hinaus noch berufstätig zu sein, was stärker der Fall sei, wenn die[NB]Einkünfte[NB]aus[NB]der Berufstätigkeit und der Rente nicht kumuliert würden. Zudem wurde das weitere Argument angeführt, dass bei Rentenzahlungen an Personen im Ausland der Schweizer Staat ja auch nichts von den Steuern auf diesen Renten habe; daher sollten auch die Rentenbezüger, die in der Schweiz wohnen, von dieser Rentensteuer befreit werden. Das sind in Kürze die Argumente der Minderheit.
Ich wiederhole nochmals: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.