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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-19

Wortprotokoll

Ich kann die Gefahr, die Sie hier sehen, wonach man aus Angst, man werde dann angeklagt, quasi zu wenig macht, nachvollziehen. Wir wollen dem natürlich auch entgegentreten. Nun ist es so - Sie wissen es -, dass es zum Bundesgesetz gegen den unlauteren[NB]Wettbewerb[NB]keine Verordnung gibt, welche diese Spezialbestimmung, die im Rahmen der CO2-Diskussion eingefügt wurde, konkretisiert. Deshalb arbeitet das Bundesamt für Umwelt an einer Vollzugshilfe. Diese Vollzugshilfe soll aber letztlich keine Verschärfung darstellen und wird durchaus mit der internationalen Entwicklung, wie sie seit März 2024 in der geltenden Richtlinie 2024/825 der EU zum Verbraucherschutz abgebildet ist, abgeglichen. Wir versuchen da also schon, parallel zur EU vorzugehen.

Der Gesetzesartikel ist verabschiedet, und es gibt keine Ausführungsbestimmung. Die Vollzugshilfe soll einzig einem einheitlichen Vollzug dienen, ohne dass es hier zu Spezifitäten oder gar Verschärfungen kommen würde. Sollte sich jemand falsch behandelt fühlen, könnte bei den Zivilgerichten wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auch geklagt werden. Wir haben letztlich keine andere Möglichkeit, da der Gesetzesartikel in Kraft ist.