Lohr Christian · Nationalrat · 2025-03-19
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Die SGK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 17.[NB]Januar 2025 intensiv mit der Problematik medizinischer IV-Gutachten befasst. Anlass für diese erneute Auseinandersetzung war die SRF-"Dok"-Sendung vom 19.[NB]September 2024, welche die Qualität der Gutachten und die Geschäftspraktiken der Gutachterstelle PMEDA AG ins Zentrum stellte. Seit Jahren sorgt die[NB]PMEDA für Schlagzeilen. Zahlreiche Gerichtsprozesse, Medienberichte und parlamentarische Vorstösse haben immer wieder die Qualität ihrer Gutachten infrage gestellt.
Mit der letzten IV-Revision, in Kraft seit dem 1.[NB]Januar 2022, wurde die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung geschaffen. Diese hat im Oktober 2023 auf Basis einer systematischen Prüfung von Stichproben empfohlen, die Vergabe von medizinischen Gutachten an die PMEDA einzustellen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat dieser Empfehlung entsprochen, und die IV hat seither keine neuen Aufträge mehr an die PMEDA vergeben. Unter den bei der IV angemeldeten Personen wird es also in Zukunft zum Glück keine neuen Opfer der Machenschaften der PMEDA mehr geben. Das ist gut so. Was hier gelaufen ist, anders kann man es nicht formulieren, war skandalös.
Was passiert aber nun mit all jenen Versicherten, die seit 2013 von der PMEDA begutachtet wurden und deren Anspruch auf berufliche Massnahmen oder eine IV-Rente gestützt auf ein PMEDA-Gutachten rechtskräftig verneint wurde? Es bestehen tatsächlich deutliche Hinweise, dass diesen IV-Entscheiden qualitativ ungenügende Gutachten zugrunde liegen. Trotzdem haben die Betroffenen keinerlei rechtliche Möglichkeit, eine erneute und diesmal faire Überprüfung ihres Leistungsanspruchs zu verlangen. So bleibt ihnen zum Beispiel eine Rente verwehrt, oder sie leben dadurch von der Sozialhilfe auf Kosten der Gemeinden, auf Kosten unserer Gemeinschaft. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, das ist unbestritten.
An unserer Sitzung vom 17.[NB]Januar 2025 haben wir uns deshalb mit Vertretungen des BSV und der neuen Kommission sowie mit dem fachlich kompetenten Professor Thomas Gächter von der Universität Zürich über die gravierenden Mängel bei der PMEDA AG und die Problematik des gesamthaften Gutachterwesens ausgetauscht. Eine deutliche Mehrheit Ihrer Kommission ist sich einig: Vielen Betroffenen wurde durch mangelhafte Gutachten grosses Unrecht zugefügt, und das Kontrollsystem - das ist der tragische Punkt - hat schweizweit kläglich versagt. Ich habe es erwähnt: Es bestehen deutliche Hinweise, dass vieles bei diesen Gutachten ungenügend war. Wir haben uns in der Kommission intensiv ausgetauscht, und wir haben uns entschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche zwei wichtige Ziele verfolgt. Damit soll dazu beigetragen werden, dass Gerechtigkeit und Fairness in diesem Punkt erreicht werden.
Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission die Annahme ihrer Motion. Ich möchte noch ganz kurz sagen, dass es auf der einen Seite um eine Gesetzesanpassung zur Ermöglichung von Revisionen und auf der anderen Seite um eine klare Regelung für IV-Stellen bei Revisionsgesuchen geht, damit auch rückwirkend gehandelt werden kann.