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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-03-19

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Die Stossrichtung der Motion, nämlich die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und damit eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung zu fördern, entspricht der Zweckbestimmung der Invalidenversicherung und wird nach dem Motto "Eingliederung vor Rente" auch von unserer Fraktion unterstützt. Mit der Motion soll der Bundesrat jetzt beauftragt werden, mit einer Anpassung der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung dafür zu sorgen, dass Menschen mit einer Behinderung in Härtefällen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, die Dienstleistungen Dritter beinhaltet. In der Praxis würden Betroffene daran gehindert werden, kommunikationsintensive Berufe auszuüben; sie würden in der Berufswahl eingeschränkt.

Von welchen Dienstleistungen sprechen wir hier überhaupt? Es sind von Dritten erbrachte Transportdienstleistungen, Schrift- und Gebärdendolmetscherdienstleistungen für Gehörlose sowie Vorlesedienstleistungen für Blinde, die finanziert werden können. Man hat die Situation deshalb analysiert. Diese Analyse hat aufgezeigt, dass es in den Bereichen Transport- und Vorlesedienstleistungen keine Probleme mit der monatlichen Limitierung gebe. Auswertungen der Zahlen von Gebärdensprache und Dolmetscherdienstleistungen in der Schweiz ergaben, dass es in diesem Bereich bei rund 5 Prozent zu Überschreitungen der monatlichen Limite kam. Um dieser Herausforderung zu begegnen, da die Arbeit ja nicht immer gleichmässig über das Jahr verteilt ist, wurde die Verordnungsbestimmung per 1.[NB]Januar 2024 dahin gehend geändert, dass neu nicht mehr eine monatliche, sondern eine jährliche Limite gilt. Sollte es aber nach wie vor[NB]Fälle[NB]geben,[NB]in[NB]welchen die neuen, höheren Limiten nicht ausreichen, könnte auch eine Finanzierung via den Fonds "Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung" infrage kommen.

Es ist die Aufgabe unseres Rates, eine saubere Auslegeordnung zu machen, bevor überstürzt Anpassungen gemacht werden. In diesem Fall wäre es ein Ausbau im Sozialversicherungsbereich. Das hätte weitere finanzielle Auswirkungen.

Was liegt vor? Zwei Jahre nach der Einführung, also nach dieser Anpassung der Verordnung, wird überprüft werden, ob die Neuregelung von der monatlichen zur jährlichen Limite das gewünschte Resultat erzielt hat. Die SVP-Fraktion, die hier die Minderheit unterstützt, möchte diese Evaluation abwarten, um dann eine Basis für weitere Entscheidungen zu haben, und lehnt deshalb die Motion ab, wie es übrigens auch der Bundesrat tut.

Wir bitten Sie, die Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.

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