Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-13
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Zunächst einmal die Begründung in der Sache und dann eine Frage:
Zur Begründung: Die Kommission ging davon aus, eine sachlich beschränkte Aktion vorzuschlagen. Sie hat diese Aktion sachlich, vor allem in den Kriterien, auf die Artikel 1 und 2 begrenzt, und sie hat die Aktion zeitlich begrenzt. Diese fünf Jahre waren bereits im Gesetzentwurf drin. Bei Absatz 2 wurde versucht, durch den Zusatz, den wir Ihnen vorschlagen, auch bei diesen Verlängerungen eine zeitliche Grenze zu setzen. Das ist nach wie vor vernünftig. Man soll in absehbarer Zeit wissen: Die Übung ist durchgezogen, und das ist erledigt. Diese Auffassung steht dahinter.
Zur Frage: Im Konzept von Herrn Wicki - wenn ich ihm die Frage stellen darf - ist offenbar Artikel 7 Absatz 1 gestrichen; er kommt nicht mehr vor. Das war natürlich ein Ausgangsprinzip. Wir gingen davon aus, und der Nationalrat ging davon aus, dass irgendjemand den wesentlichen Inhalt dieser Vorlage öffentlich bekannt gibt, also den Leuten, die möglicherweise angesprochen sind, sagt: Jetzt kommt das - und jetzt müsst ihr euch melden. Wenn man das in Artikel 7 Absatz 1 streicht - so, wie ich Ihren Antrag lese, Kollege Wicki -, dann habe ich mindestens Mühe, den Äusserungen von Herrn Studer zu widersprechen. Diese Problematik lag in der Kommission natürlich nicht vor, weil wir den Antrag Wicki nicht hatten.
Das Problem liesse sich elegant lösen, wenn Herr Wicki bei Artikel 12bis als Absatz 1 den Absatz 1 von Artikel 7 aufnehmen würde; sonst muss ich das dann machen. Darf ich Herrn Wicki diese Frage stellen?