Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-03-20
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-20
Wortprotokoll
Wer im Komitee einer Volksinitiative mitmachen möchte, muss zwingend seine Wohnadresse angeben, die dann auf dem Unterschriftenbogen publiziert und damit für jedermann einsehbar ist. Es kann sein, dass es für politisch exponierte Personen nicht zweckmässig ist, ihre Wohnadressen öffentlich bekannt zu geben. Viele von Ihnen kennen diese Situation, dass Sie nicht nur per Mail belästigt werden, sondern auch noch persönlich bei sich zuhause, indem Ihnen unangenehme Dinge per Post zugeschickt werden oder Sie Hausbesuche erhalten, die Sie nicht unbedingt wünschen. In extremen Fällen - Gott sei Dank sind es bei uns in der Schweiz wenige Fälle - kann es sein, dass es selbst von den Sicherheitsbehörden aus Sicherheitsgründen empfohlen wird, dass Sie Ihre Wohnadresse geheim halten, um allfällige Übergriffe möglichst minimieren zu können.
Wenn Sie einerseits Ihre Wohnadresse nicht unbedingt bekannt geben wollen respektive dies von den Behörden als angezeigt erachtet wird und Sie andererseits gewissermassen gezwungen werden, als Komiteemitglied Ihre Wohnadresse bekannt zu geben, dann ist das natürlich stossend, mindestens in einzelnen Fällen. Das ist die Ursache für diesen Vorstoss. Wir haben nun überlegt, warum man bei einer Volksinitiative die Wohnadresse bekannt geben muss. Die Idee dieser Bestimmung ist, dass man jemanden, der in einem Komitee tätig ist, identifizieren kann. Dazu dient natürlich die Wohnadresse. Wir sind allerdings der Meinung, dass das in der heutigen Zeit auch auf anderem Wege erfolgen kann. Deshalb sind wir der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Bestimmung zu ändern. Der Bundesrat scheint das auch so zu sehen und empfiehlt die Motion zur Annahme.
Unsere Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.