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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2025-03-20

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-20

Wortprotokoll

Mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Übernahme eines neuen Rechtsakts erfolgt dabei in einem besonderen Verfahren, das die Notifikation der Weiterentwicklung durch die zuständigen EU-Organe und die Übermittlung einer Antwortnote seitens der Schweiz umfasst. Am 17.[NB]August 2022 fand ein solcher Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme der EU-Verordnung 2022/1190 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1862 statt.

Der Bundesrat hat die Vorlage am 13.[NB]November 2024 verabschiedet. Sie sieht vor, dass Europol Informationen betreffend Drittstaatsangehörige, die der Beteiligung an terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten verdächtigt werden, an einen Schengen-Staat übermitteln kann. Ein solcher kann dann eine Informationsausschreibung im SIS vornehmen. Die Übernahme und Umsetzung dieser Schengen-Weiterentwicklung erfolgt in Form eines Bundesbeschlusses. Die Umsetzung ins Landesrecht wiederum erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI).

Unser Rat ist Erstrat. Ihre SiK hat das Geschäft am 9.[NB]Januar dieses Jahres beraten. Eintreten war unbestritten und erfolgte einstimmig.

Eine absolut essenzielle Rolle in der Kriminalitätsbekämpfung spielt der Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden innerhalb des Schengen-Raums. Auch der Zugang zu Informationen von Drittstaaten und internationalen Organisationen über Personen, die des Terrorismus oder schwerer Kriminalität verdächtigt werden, ist ausserordentlich wichtig. Hier kommt Europol ins Spiel, weil unzählige Informationen dort eben zusammenlaufen. Europol kriegt diese oft direkt von internationalen Organisationen oder Drittstaaten, also von Ländern ausserhalb des Schengen-Raums. Aufgrund dieser Informationen schafft es Europol, Lagebilder zu aktiven kriminellen Organisationen zu erstellen, die in Europa ihr Unwesen treiben. So hat Europol im [PAGE 335] Oktober 2024 zum Beispiel Informationen zu über 800 besonders bedrohlichen Netzwerken publiziert. Darin waren über 100[NB]Nationalitäten[NB]vertreten.[NB]Die[NB]weltweite Reichweite dieser Gruppierungen ist leider eindrücklich. Häufig ist Europol zudem die einzige Organisation, die von Drittstaaten kontaktiert wird.

Europol kann diese Personen allerdings nicht selber im Schengen-Informationssystem ausschreiben. Mit der Umsetzung der vorliegenden EU-Verordnung wird sich das ändern. Europol wird dann aufgrund der Informationen zu Drittstaatsangehörigen einem Schengen-Land schrittweise vorschlagen können, eine Person im SIS auszuschreiben. Wenn jetzt also Europol von einem Drittstaat zu einer bestimmten Person eine Information erhält und Europol zum Schluss gelangt, dass sie für die Sicherheit des Schengen-Raums wichtig ist, kann sie diese Information verbreiten. Europol kontaktiert in der Folge einen der Schengen-Staaten und schlägt diesem vor, zur verdächtigen Person eine Informationsausschreibung im SIS vorzunehmen. Der Schengen-Staat, der diesen Vorschlag von Europol erhalten hat, wird diesen dann prüfen. In der Schweiz ist für diese Überprüfung das Fedpol - einzig und allein das Fedpol - zuständig. Der angefragte Staat entscheidet auch immer selbstständig, ob er eine Ausschreibung als notwendig erachtet oder nicht.

Wenn nun also unser Land als angefragter Schengen-Staat dem Vorschlag von Europol folgt, wird die unter Verdacht stehende Person im SIS ausgeschrieben. Es ist dann möglich, dass es bei einer polizeilichen Personenkontrolle zu einem neuen Treffer im SIS kommt.

Ausschreibungen im Fahndungssystem brauchen zwingend eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Regelung erfolgt durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Es geht dabei um Artikel 15, welcher das automatisierte Polizeifahndungssystem regelt, und Artikel 16, der den nationalen Teil des Schengen-Informationssystems regelt.

Die Informationsausschreibungen im SIS sind eingeschränkt. Sie können, wie erwähnt, nur durch das Fedpol vorgenommen werden. Ebenso dürfen die Informationsausschreibungen einzig bei Personen erfolgen, die der schweren Kriminalität oder des Terrorismus verdächtigt werden. Ein Deliktskatalog als neuer Anhang zum BPI listet die Straftatbestände mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme von mindestens drei Jahren auf. Beispiele in diesem Deliktskatalog sind illegaler Handel mit Organen, Drogen- und/oder Menschenhandel oder auch vorsätzliche Tötung.

Die einmaligen Kostenfolgen der Umsetzung der neuen Ausschreibungskategorie belaufen sich auf 150[NB]000 Franken. Die Kantone sind davon nicht betroffen, ihr Aufwand reduziert sich auf die Information und Schulung ihrer Mitarbeitenden. Bund, Kantone und Ihre SiK sind sich einig, dass[NB]dieser[NB]Rechtsakt[NB]die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht.

Ihre Kommission hat dem Entwurf zum Geschäft 24.086 einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.