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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-20

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-20

Wortprotokoll

Ich werde nur einmal reden. Das geltende Parlamentsrecht sieht vor, dass parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate nur von einem Ratsmitglied, von einer Fraktion oder von der Mehrheit einer Kommission eingereicht werden können. Die Möglichkeit, dass mehrere Ratsmitglieder gemeinsam eine parlamentarische Initiative oder einen anderen Vorstoss einreichen, besteht heute nicht.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates möchte dies für die Mitglieder des Nationalrates ändern. Sie beschloss vor drei Jahren einstimmig, eine entsprechende parlamentarische Initiative einzureichen. Die SPK unseres Rates stimmte im April 2022 im Rahmen der Vorprüfung mit 8 zu 0 Stimmen bei immerhin 5 Enthaltungen dem Beschluss der SPK-N zu, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Die SPK-N erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. Der Nationalrat nahm die von der SPK-N vorgesehene Änderung des Parlamentsgesetzes mit 167 zu 26 Stimmen an. Zur Umsetzung der abgeänderten Gesetzesbestimmung beschloss der Nationalrat in einer Vorlage 2 zudem eine entsprechende Anpassung des Geschäftsreglementes des Nationalrates.

Die Vorlage betrifft unseren Rat nicht oder zumindest nicht direkt. Ihre Kommission hat sich dennoch eingehend mit dem Ansinnen des Nationalrates befasst und dabei sowohl den Handlungsbedarf als auch mögliche Auswirkungen auf den Ratsbetrieb diskutiert. Die Kommission trat einstimmig auf die Vorlage ein und hiess diese in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Diese klaren Abstimmungsergebnisse täuschen jedoch darüber hinweg, dass die Vorlage in der Kommission durchaus umstritten war. Ein Antrag auf Streichung der für die Revision zentralen Bestimmung, nämlich Artikel 6 Absatz 2bis ParlG, wurde jedenfalls mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen nur knapp abgelehnt.

Die Skepsis der Kommission hat zwei staatspolitische Gründe. Erstens wurde bezweifelt, ob wirklich Handlungsbedarf bestehe. Die heute bestehende Möglichkeit, gleichlautende Vorstösse einzureichen, genüge vollauf. Zweitens und vor allem wurde befürchtet, dass die neue Möglichkeit, gemeinsame Vorstösse einzureichen, künftig zu gemeinsamen Fraktionsvorstössen führen werde. Dies könnte auch die Beratungen und die Meinungsbildung in unserem Rat in einem unerwünschten Sinne beeinflussen, da die Fraktionen bei gemeinsamen Fraktionsvorstössen gegenüber ihren Mitgliedern im Ständerat noch stärker die Erwartung haben werden, dass sich diese dem Fraktionsvorstoss geschlossen anschliessen. Sie spüren es: Ich verhehle nicht, dass ich diese Befürchtung teile. Ich kann Ihnen aber auch zusichern, dass ich als Standesvertreter gegen solche allfälligen Druckversuche resistent bleiben werde. Ein Minderheitsantrag zu dieser Grundsatzfrage liegt jedoch nicht vor, weil die Änderung nur den Nationalrat direkt betrifft. [PAGE 351]

Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen, auf den Entwurf einzutreten und diesen gutzuheissen.