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Jost Marc · Nationalrat · 2025-03-21

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-21

Wortprotokoll

Wie gehört, hat der Kantonsrat St.[NB]Gallen am 30.[NB]April 2023 mit 73 zu 37 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Standesinitiative angenommen und der Bundesversammlung am 7.[NB]Juni 2024 unterbreitet. Die Standesinitiative verlangt, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine rasch aufzuheben und durch ein beschleunigtes Verfahren gemäss geltendem Asylrecht zu ersetzen.

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 31.[NB]Januar 2025 vorgeprüft. Ihre SPK beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wir sind hier mit der Mehrheit unserer Schwesterkommission und dem Ständerat einig.

Als Sprecher der Kommissionsmehrheit möchte ich zuerst betonen, dass wir die Besorgnis der Kantone wahrnehmen und anerkennen. Es ist uns bewusst, welchen Herausforderungen diese bei der Aufnahme und der Integration von Personen aus der Ukraine begegnen. Das Parlament hat diese Anliegen auch aufgenommen, indem wir in der Wintersession 2024 die Motionen Paganini 24.3035 und Würth 24.3022, "Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen", angenommen haben. Diese Motionen beauftragen den Bundesrat, die Erneuerung des Schutzstatus S an höhere Anforderungen zu knüpfen bzw. diesen Status leichter aberkennen zu können, und zwar dann, wenn Personen für eine bestimmte Zeit die Schweiz verlassen, Rückkehrhilfe bezogen oder den Schutzstatus S missbräuchlich erlangt haben.

Die Kommissionsmehrheit lehnt jedoch die Initiative des Kantons St.[NB]Gallen ab. Die Aufrechterhaltung des Schutzstatus S bleibt aus Sicht der Kommission aus folgenden drei Gründen unerlässlich:

1.[NB]Die Situation in der Ukraine hat sich leider, wie Sie wissen, nicht verbessert. Es herrscht weiterhin ein dramatischer Kriegszustand, und der Schutzbedarf bleibt damit ungebrochen bestehen. Dieser Schutzbedarf ist nicht nur in der Schweiz, sondern international anerkannt.

2.[NB]Die Aufhebung des Status S und die Verschiebung ins geltende Asylrecht würde zu einer Überlastung unseres Asylsystems führen. Zur Erinnerung: Für das laufende Jahr rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit rund 17[NB]000 neuen Anträgen für den Status S. Zudem betrug per Ende 2024 die Zahl der Personen mit Schutzstatus S über 68[NB]000. Diese müssten sich neu über das Asylverfahren melden. Der Aufwand wäre immens und würde unser Asylsystem massiv strapazieren. Es müssten Hunderte neue Stellen - wir haben es gehört: 250 Stellen - in der Verwaltung geschaffen werden. Das ist unnötig. Durch die schnelle und unbürokratische Erteilung des S-Ausweises kann eine Überlastung unseres Asylsystems verhindert werden.

3.[NB]Die wenigen Missbrauchsfälle sind kein Grund, das ganze System infrage zu stellen. Um allfällige Missbräuche des Status S im Sinne der Standesinitiative zu erkennen und zu verhindern, hat das SEM bereits verschiedenste Massnahmen ergriffen. Neben der sorgfältigen Gesuchsprüfung gehört dazu insbesondere die verstärkte Echtheitsprüfung von Identitätsdokumenten. Solche Missbräuche werden geahndet, bis hin zum Widerruf der Schutzgewährung. So hat das SEM bis am 30.[NB]November 2024 in 142 Fällen die vorübergehende Schutzgewährung widerrufen.

Die Abschaffung des Status S ist nicht der richtige Weg. Sie würde zu einem erheblichen Aufwand in der Administration führen, obwohl geeignete Massnahmen zur Ahndung von Missbrauchsfällen vorhanden sind. Die Menschen aus diesem kriegsversehrten Land brauchen weiterhin unkomplizierten Schutz.

Aus diesen Gründen bittet Sie die Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative St.[NB]Gallen keine Folge zu geben.