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Schläfli Nina · Nationalrat · 2025-03-21

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-21

Wortprotokoll

Die Forderung der parlamentarischen Initiative "Keine reduzierte Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status F und S" lautet folgendermassen: "Das AIG und das Asylgesetz sind dahingehend zu ändern, dass Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommene künftig nach den gleichen Ansätzen wie anerkannte Flüchtlinge sozialhilferechtlich unterstützt werden."

Ausgangspunkt dieser parlamentarischen Initiative ist die Studie "Social Assistance and Refugee Crime", die letztes Jahr publiziert wurde. Die Studie verknüpft Individualdaten mit allen kantonalen Sozialhilfesätzen und nutzt die Unterschiede zwischen den verschiedenen Sozialhilfesätzen, die zwischen 2009 und 2016 galten. Die Studie zeigt klar, dass eine höhere Sozialhilfe die Zahl der Straftaten reduziert, insbesondere im Bereich der Kleinkriminalität. Die Ergebnisse der Studie deuten auch darauf hin, dass die Sozialhilfe nicht nur eine kosteneffiziente Massnahme zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Status S und F ist, sondern auch zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen kann und dass eine erhöhte Sozialhilfe keine negativen Auswirkungen auf die Beteiligung am Arbeitsmarkt hat. Zudem senkt eine erhöhte Sozialhilfe die Kosten der Strafverfolgungsbehörden.

Mehr Sozialhilfe - in der Studie waren es nur höhere Beiträge und nicht einmal der normale Sozialhilfesatz - führte zu einem deutlichen Rückgang der Kleinkriminalität und von Drogendelikten sowie in der Konsequenz auch zu weniger Gefängnistagen. Wurde die Asylsozialhilfe hingegen gesenkt, konnte die gegenläufige Tendenz festgestellt werden. Weiter gibt es in der Studie erste Überlegungen, inwiefern die höheren Kosten für die Asylsozialhilfe durch tiefere Sicherheitskosten - wie weniger Gefängnistage, tiefere Kosten in der Strafverfolgung oder tiefere Gerichtskosten und so weiter - ausgeglichen werden könnten.

Heute haben wir riesige Unterschiede in der Höhe der Asylsozialhilfe: Je nach Kanton beträgt die Differenz zur normalen Sozialhilfe zwischen 20 und 70 Prozent. Diese Ansätze unterlaufen den eigentlichen Sinn der Sozialhilfe, nämlich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Warum Geflüchtete mit Status F oder S, sofern sie denn nicht in einem Bundesasylzentrum oder einer kantonalen Unterkunft wohnen, deutlich tiefere Lebenshaltungskosten haben sollen, ist nicht nachvollziehbar. Besonders störend daran ist, dass rund 35[NB]000 Kinder und Jugendlichen die Konsequenzen dieser Praxis zu tragen haben.

Nach wie vor gibt es keine Mindeststandards, keinerlei Harmonisierung, keine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Skos, die eigentlich nicht für die Asylsozialhilfe zuständig ist, aber im Auftrag der SODK ein Positionspapier erarbeitet hat, kommt zum Schluss: "Die tieferen Ansätze für Personen aus der Zielgruppe der Integrationsagenda lassen sich nach Auffassung der Skos aus fachlicher Sicht nicht rechtfertigen, weil damit die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert und ein menschenwürdiges Leben erschwert werden. Die Abgabe von Sachleistungen als Ausgleich zu den tieferen Ansätzen führt zudem zu höheren administrativen Aufwänden, zu weniger Eigenverantwortung bei den Betroffenen und zu Ungleichbehandlungen." Eine Anpassung der Bestimmungen und damit die Angleichung des Sozialhilfeansatzes für Geflüchtete mit Status F und S an jenen aller anderen in der Schweiz wohnhaften Sozialhilfeempfängerinnen ist wichtig, um die öffentliche Sicherheit zu stärken, um Sicherheitskosten zu sparen und vor allem um die Integration zu fördern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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