Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-06-16

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-16

Wortprotokoll

Die Interpellation Berger bietet mir die willkommene Gelegenheit, hier einmal mehr auch die Sicht der Ostschweiz im Zusammenhang mit der Anbindung der Ostschweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz einzubringen.

Es dürfte auch Ihnen, Herr Bundesrat, nicht entgangen sein, dass man in der Ostschweiz über die Entwicklung sehr beunruhigt ist. Die Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz, der die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau angehören, hat ihre Besorgnis und ihre Forderungen im Rahmen einer Medienkonferenz am 28. März dieses Jahres zum Ausdruck gebracht. Unter dem Titel "Modernisierung des Schweizer Bahnnetzes - wird die Ostschweiz definitiv abgehängt?" hat der Präsident dieser Konferenz, der St. Galler Regierungsrat Josef Keller, die Haltung der Ostschweiz wie folgt zusammengefasst: "1,6 Milliarden von 30,5 Milliarden" - das sind die Kosten für die vier [PAGE 601] Eisenbahnprojekte gemäss FinöV-Botschaft - "sind für Projekte in der Ostschweiz reserviert. Ein wahrlich kleiner Anteil für einen Landesteil. Sie werden verstehen, dass wir nicht zulassen werden, dass dieser rechtmässige Anteil gekürzt oder zeitlich noch später investiert wird. Die Projekte zur Anbindung der Ostschweiz ans nahe Ausland sind wirtschaftlich wichtig, und die Neat-Anbindung hat staatspolitische Bedeutung. Einmal mehr: Man kann nicht einen ganzen Landesteil vernachlässigen. Die Bekämpfung der bundesamtlichen Ideen zur Kompensation von Mehrausgaben bei der Neat und das folgende Entlastungsprogramm auf dem Buckel der Ostschweiz hat daher hohe politische Priorität."

Diesen Feststellungen des Präsidenten der Ostschweizer Regionalkonferenz ist nichts beizufügen. Im Übrigen erinnere ich Sie auch an die parlamentarischen Vorstösse von Kollege David und mir (Interpellation 01.3275, Empfehlung 01.3367), die sich ebenfalls mit dieser Problematik, nämlich der Anbindung der Ostschweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz, beschäftigt haben.

Im Sinne eines Ceterum censeo - ich hoffe, dass es nicht dabei bleibt, sondern dass dies das letzte Mal ist, dass ich das wiederholen muss - möchte ich auf die wichtigsten Forderungen der Ostschweizer Kantone im Zusammenhang mit dem Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz hinweisen. Ich rufe sie Ihnen in Erinnerung. Es sind drei Forderungen:

1. Als zusammengehörende und nicht teilbare Elemente des HGV-Anschlusses der Ostschweiz gelten die Linien Zürich-St. Gallen-München, die Linien Zürich-Schaffhausen-Stuttgart (gemäss den Vereinbarungen Schweiz/Deutschland), die Linien St. Gallen-Romanshorn-Konstanz-Singen-Schaffhausen und Bregenz-Romanshorn-Konstanz-Singen-Schaffhausen - die so genannte Ostschweizer Spange - und dann last but not least die Strecke Chur-Sargans-St. Margrethen-Feldkirch zur Anbindung der südlichen Ostschweiz. Das sind zusammengehörende und nicht teilbare Elemente.

2. Die notwendigen Infrastrukturausbauten auf diesen Linien müssen unbedingt im ersten Verpflichtungskredit enthalten sein.

3. Die Ostschweizer Kantone erwarten als eine zentrale Bedingung eine Ausgewogenheit bezüglich der Verteilung der Mittel. Die für die HGV-Anschlüsse zur Verfügung gestellten 1,2 Milliarden Franken sollen deshalb je zur Hälfte für die West- und die Ostschweiz eingesetzt werden.

Zum Schluss möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die Mehrkosten bei der Neat und auch das Sparpaket des Bundes unter keinen Umständen zu Abstrichen beim Ausbau des Schienennetzes in der Ostschweiz führen dürfen.

Ich bin daher mehr als erstaunt zu hören, dass man offensichtlich im Bundesamt für Verkehr mit dem Gedanken spielt, vorgesehene Projekte zu verzögern und diese sogar zu streichen.

Als Letztes verweise ich ebenfalls auf die Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft zur Volksabstimmung vom 29. November 1998 betreffend die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Dort wird im Zusammenhang mit den HGV-Anschlüssen klar und unmissverständlich erklärt: "Für Bauarbeiten zugunsten der West- und der Ostschweiz stehen 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung." So steht es in der Botschaft. Und dann wird weiter erklärt, das ist der Kernsatz: "Die Verbindungen von der Ostschweiz nach Stuttgart und München werden wesentlich aufgewertet; die Westschweiz erhält via Genf, Jurabogen und Basel einen verbesserten TGV-Anschluss .... So wird die Schweiz zur Drehscheibe im europäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr." Und es kommt immer besser: "Ohne die Modernisierung würde unser Land umfahren."

Das steht in der FinöV-Botschaft, und dem bleibt nur noch beizufügen: Was 1998 richtig war, ist auch 2003 nach wie vor richtig und soll auch 2003 Gültigkeit haben.

Denn ich nehme an, dass das, was der Bundesrat dem Volk im Rahmen dieser sehr wichtigen Abstimmung versprochen hat, auch gehalten wird. Alles andere wäre - ich nenne das so - ein schwerer Vertrauensbruch, der mit den tragenden Grundsätzen der Demokratie schlechterdings nicht vereinbar wäre.

So viel aus der Sicht der Ostschweiz.