Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2025-05-05
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-05-05
Wortprotokoll
Mit der Gesetzesrevision, über die wir heute debattieren, soll der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankert werden. Als flankierende Massnahme soll auch der verbesserte Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Eltern gesetzlich geregelt werden. Damit wird die Motion Bulliard 19.4632, "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern", umgesetzt.
Seit 1978 ist das sogenannte Züchtigungsrecht in der Schweiz abgeschafft. Mehrere Verfassungs- und Gesetzesartikel sollen die gesunde Entwicklung des Kindes schützen. Insgesamt zeigt bereits das geltende Recht, dass Gewalt in der Erziehung nicht zulässig ist. Doch trotz dieser bestehenden Regelungen bezüglich des Schutzes, der durch das Kinder- und Jugendhilfesystem geboten wird, gibt es in der Gesellschaft viele Unklarheiten darüber, was in der Erziehung erlaubt ist und was nicht. Deswegen haben Schweizer Fachverbände und internationale Gremien wiederholt Forderungen nach einer expliziten, eindeutigen gesetzlichen Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung erhoben.
Es gibt Hinweise, dass viele Kinder weiterhin Gewalt in der Familie erfahren. Die Schweiz gehört zu einer Minderheit europäischer Länder, die bisher kein ausdrückliches Verbot von körperlicher und erniedrigender Bestrafung im Familienrecht verankert haben. Die internationalen Standards, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention, fordern seit den 1990er-Jahren ein explizites Verbot der Gewalt in der Erziehung.
Aufgrund dieser Entwicklungen und nach Zustimmung des Parlamentes nahm der Bundesrat im Jahre 2020 das Anliegen auf und prüfte, wie die gewaltfreie Erziehung in der Schweiz rechtlich gestärkt werden könnte. Der Bundesrat eröffnete im August 2023 die Vernehmlassung zum Vorentwurf. Der Handlungsbedarf wurde in der Vernehmlassung breit anerkannt. Es gab jedoch einige Änderungsanträge. So wurde in der Überarbeitung beispielsweise auf die als missverständlich betrachtete Formulierung "entwürdigende Gewalt" verzichtet. Der Bundesrat prüfte weitere Rückmeldungen aus den Vernehmlassungsantworten und nahm entsprechende Anpassungen vor.
Die vorliegende Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs mit dem Titel "Gewaltfreie Erziehung" verlangt zwei Ergänzungen in Artikel 302 ZGB. In Absatz 1 steht Folgendes: "Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen." Hier gibt es die folgende Ergänzung: "Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung." Die Absätze 2 und 3 im selben Artikel bleiben unverändert. Dann folgt ein neuer Absatz 4: "Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können."
Am 7.[NB]November 2024 traktandierte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Botschaft vom 13.[NB]September 2024 ein erstes Mal. Anlässlich dieser Sitzung fanden Anhörungen mit Fachexpertinnen und Fachexperten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen statt. Die Anhörungen machten deutlich, dass die Gesetzesanpassung begrüsst wird.
Mit der Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB soll die Erziehungspflicht der Eltern im Sinne des Kindeswohls weiter konkretisiert werden. Es geht bei der Gesetzesanpassung um Prävention und die präventive Wirkung und um den Zugang zu niederschwelligen Angeboten, die flächendeckend gewährleistet und gefördert werden. In den Anhörungen wurde deutlich, dass gerade bezüglich dieses zweiten Punkts ein Bedarf besteht.
Alle relevanten Berufsverbände unterstützen die Änderung des ZGB. Sie sind der Meinung, dass die Gesetzesänderung Klarheit schafft und Eltern hilft, sich mit dem eigenen Erziehungsverhalten auseinanderzusetzen. Die heutige Forderung nach einer Erziehung ohne Gewalt kann Fachpersonen wie Lehrpersonen oder Trainerinnen und Trainern in Sportverbänden helfen, Familien auf Verhaltensweisen anzusprechen, die für die kindliche Entwicklung schädlich sind.
Studien und das Betreuungsangebot 147 von Pro Juventute belegen, dass die Anfragen von Kindern und Jugendlichen aufgrund häuslicher Gewalt in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Ich bin überzeugt, dass auch Sie in den letzten Tagen mit Zahlen bedient wurden. Bei Suizidgedanken, Mobbing oder sexueller Gewalt werden mehr Beratungen verzeichnet - ein klares Indiz für die wachsende psychische Belastung junger Menschen. Zudem zeigt die nationale Kinderschutzstatistik der Kinderspitäler, dass im Jahr 2023 über 2000 Kinder wegen Misshandlungen in Schweizer Spitälern behandelt wurden. Die meisten Kinder, die zuhause Gewalt erleben, kommen jedoch nicht ins Spital.
Der Handlungsbedarf ist gross und akut. Umso wichtiger ist es, auf politischer Ebene die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche gesund und ohne Gewalt aufwachsen.
Die RK-N hat an ihrer Sitzung vom 17.[NB]Januar 2025 mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen. Weiter hat unsere Kommission dem Entwurf des Bundesrates mit der Gesetzesanpassung bei Artikel 302 Absatz 1 und Absatz 4 ZGB mit 21 zu 3 Stimmen zugestimmt.