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Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an seine Kernaufgabe erinnert. Im Wortlaut der Motion wird diese Kernaufgabe nicht genauer definiert, aber es wird klargemacht, welche Entwicklungen als davon abweichend betrachtet werden. Der EGMR soll insbesondere keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen und auch nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken. Im Vordergrund aller Massnahmen steht die Aushandlung eines[NB]entsprechend[NB]verbindlichen[NB]Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Zur Begründung der Motion wird auf das Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen verwiesen.

Die beiden Räte haben mit deutlichem Mehr je eine Erklärung angenommen, wonach sie insbesondere den Bundesrat dazu auffordern, sich mit Blick auf die Schweizer Interessenwahrung in diversen Gremien des Europarates aktiv einzubringen. Genau das verlangt bzw. konkretisiert nun auch diese Motion.

Die Aushandlung eines Protokolls zur EMRK mit klaren Leitplanken für den EGMR ist aus Sicht des Bundesrates durchaus erstrebenswert. Solche Leitplanken müssten das bereits mit dem Protokoll Nummer 15 in die Präambel aufgenommene Subsidiaritätsprinzip konkretisieren. Die Schweiz hat bereits im Rahmen der Vertretung vor dem EGMR im Klimaseniorinnen-Fall mit dem Subsidiaritätsprinzip und damit mit der Notwendigkeit zur Wahrung des Ermessensspielraumes der Vertragsstaaten zur Umsetzung der EMRK argumentiert. Weiter hat der Bundesrat nach eingehender Analyse des Klimaseniorinnen-Urteils am 28.[NB]August 2024 die darin vorgenommene Auslegung der EMRK bezogen auf den Klimaschutz kritisch gewürdigt. Aus seiner Sicht darf die Rechtsprechung nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereiches der EMRK führen. Weiter ist er der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt. Schliesslich lehnt der Bundesrat eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechtes auf Klimafragen ab. Gleichzeitig hat er sich aber auch zum Europarat und zum System der EMRK bekannt. Die Aushandlung eines Protokolls ist der rechtsstaatlich korrekte Weg, um der kritischen Würdigung des Urteils Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat die Motion und beantragt deren Annahme.

In praktischer und politischer Hinsicht möchte ich aber an folgende vier Punkte erinnern.

1.[NB]Die Aushandlung eines neuen Protokolls zur EMRK ist ein langer Prozess, der die Unterstützung der anderen EMRK-Vertragsstaaten erfordert. Eine solche Änderung wiederum erfordert die Zustimmung aller Vertragsstaaten. Wenn nur ein Vertragsstaat ausschert, tritt die Änderung nicht in Kraft.

2.[NB]Sodann ist im Europarat bereits eine Analyse zu den ersten Auswirkungen des Protokolls Nummer 15 zur EMRK, also zum Subsidiaritätsprinzip, in Ausarbeitung. Diese Analyse soll dem Ministerkomitee des Europarates 2025 zur Kenntnis gebracht werden.

3.[NB]Unabhängig von all unserer Kritik und den laufenden Arbeiten ist darauf hinzuweisen, dass nach der aktuellen Rechtslage die Urteile des EGMR in Schweizer Fällen für die Schweiz verbindlich sind.

4.[NB]Was im Speziellen das Urteil im Fall der Klimaseniorinnen angeht, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweiz die Anforderungen des Urteils bereits erfüllt.

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