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Escher Rolf · Ständerat · 2003-06-16

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Wir beraten immer noch eine Schlüsselfrage des Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Avanti". Diese Schlüsselfrage bezieht sich auf den gesetzgeberischen Umgang mit dem Alpenschutzartikel - Artikel 84 der Bundesverfassung. Diese Schlüsselfrage ist eine zweifache Frage: Wollen wir erstens, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt, den Alpenschutzartikel jetzt sofort öffnen und revidieren, und wollen wir zweitens diese Frage den Schweizer Stimmbürgern mit dem Gegenvorschlag-Multipack, also in einer einzigen Abstimmung, unterbreiten?

In Opposition zur Ansicht der Kommissionsmehrheit gab oder gibt es vier Anträge: zwei Minderheitsanträge - Bieri und Escher - sowie zwei Einzelanträge - Inderkum und Stadler. Der Minderheitsantrag Bieri wollte den Alpenschutzartikel nicht jetzt öffnen, aber er definierte die Voraussetzungen für eine spätere Verfassungsänderung. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Die drei weiteren Anträge beinhalten die sofortige Revision der Bundesverfassung zur Öffnung des Alpenschutzartikels. Der Einzelantrag Stadler verlangte die Aufsplittung des Gegenvorschlages, mit einer separaten Abstimmung für die Revision des Alpenschutzartikels. Sie haben soeben auch den Antrag Stadler abgelehnt. Die beiden weiteren Anträge - der Einzelantrag Inderkum und der Antrag meiner Minderheit - akzeptieren eine einzige Abstimmung über den Gegenvorschlag auf Verfassungsebene, also eine einzige Abstimmung, welche des doppelten Mehrs von Volk und Ständen bedarf. Beide Anträge verlangen, dass zusätzliche Beschlüsse durch die Bundesversammlung gefasst werden, und zwar in Form von referendumsfähigen Bundesbeschlüssen. Der Einzelantrag Inderkum beschränkte solche Beschlüsse nicht auf den Ausbau der Gotthardstrecke, sondern forderte solche Beschlüsse für den ganzen relevanten Raum. Sie haben auch den Antrag Inderkum abgelehnt, also bleibt einzig noch mein Eventualantrag auf dem Tisch.

Der Antrag der Kommissionsminderheit ist ein Kompromissvorschlag. Er beinhaltet erstens die sofortige Öffnung des Alpenschutzartikels, zweitens dessen Belassung in der gleichen und einzigen Abstimmung auf Verfassungsebene, und drittens verlangt er einen separaten referendumsfähigen Bundesbeschluss, aber nur für den Ausbau der Strecke Amsteg-Airolo.

Aber eben: Der Gotthard war, ist und bleibt das Kernstück des Alpenschutzartikels, der vor wenigen Jahren von Volk und Ständen angenommen wurde. Das ist der Unterschied, meine Tessiner Kollegen. Für einen Ausbau beispielsweise der Nationalstrasse zwischen Genf und Lausanne brauchen wir den Alpenschutzartikel nicht zu öffnen. Zum Vorwurf der Isolation des Tessins darf man immerhin anfügen, dass zwei Nationalstrassen das Tessin erschliessen: eine durch den San Bernardino, eine zweite durch den Gotthard - und, wenn Sie wollen, während des Sommerhalbjahres sogar eine dritte über den Gotthardpass. Ich komme aus einem Kanton, wo wir während des ganzen Winterhalbjahres, in der Regel während mehr als sechs Monaten, zuerst zwei bis zweieinhalb Stunden nach Westen fahren müssen, zum Genfersee, um dann Richtung Zürich zu fahren. Ich sage Ihnen: Ich würde gerne manchmal am Rawil im Stau stehen; aber das ist ja die einzige Nationalstrasse, die aus dem Programm gekippt wurde.

Zurück zum Kernstück: Der Gotthard ist das Kernstück, und über ein solches darf korrekterweise nicht nur in einem staatspolitisch doch recht zweifelhaften Multipack abgestimmt werden. Mindestens eine Volksabstimmung, für die es ein Referendum benötigt, die aber keines Ständemehrs bedarf, ist das Gebot der Fairness. Der Antrag beinhaltet zudem eine Handlungsanweisung an das Parlament. Beim Bundesbeschluss für den Bau der zweiten Gotthardröhre hat die Bundesversammlung namentlich Folgendes zu erwägen und zu beachten:

1. Wie ist der Stand der Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene? Heute wissen wir beispielsweise nicht, was für positive Auswirkungen die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels im Jahr 2007 haben wird. Oder wir wissen nicht, was die einzuführende deutsche Schwerverkehrsabgabe der Verkehrsverlagerung bringt. Das aber müsste man bei einem so schwergewichtigen Entscheid eigentlich wissen.

2. Die Bundesversammlung hat dannzumal den Stand der Verhandlungen mit der Europäischen Union zu beachten. Wir sollten der EU die zweite Gotthardröhre nicht gratis zur Verfügung stellen. Die EU muss das ihr Zumutbare für die Verlagerung unternehmen, und das gilt insbesondere auch für Italien. Unser südlicher Nachbar fürchtet sich vor der Isolation, befürchtet, dass der Alpenbogen Italien verkehrsmässig vom übrigen Europa abschneidet. Italien aber setzt einseitig auf den Lastwagenverkehr und vernachlässigt den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Wenn aber Italien weiss, dass wir die zweite Gotthardröhre ohne Auflagen, also ohnehin - coûte que coûte -, bauen, wird der Alpentransitverkehr definitiv lastwagenlastiger. Da werden die besten Verhandlungen unseres Verkehrsministers und seines Departementes schliesslich wenig nützen. Wir müssen diesen Druck [PAGE 594] aufrechterhalten; wir dürfen keinen vorauseilenden Gehorsam an den Tag legen. Wir dürfen - um Himmels willen! - keine falschen Signale abgeben.

Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene sofortige Öffnung ohne Wenn und Aber ist halt doch ein solches Signal. Die sofortige Öffnung ohne die Bremse von vorbehaltenen Entscheiden der Bundesversammlung und des Schweizervolkes setzt unsere Regierung allein diesem europäischen Druck aus. Wenn der Bundesrat aber auf die zusätzlichen Kompetenzen von Parlament und Volk verweisen kann, hat er in allen Verhandlungen und bei allen Begehren vonseiten Europas einen wesentlich besseren Rückhalt und damit wohl auch einen besseren Stand. Es geht hier um das Schicksal der Verlagerungspolitik.

Wenn Sie den vorliegenden Antrag annehmen, der sich von den vier Minderheits- und Einzelanträgen am meisten der Kommissionsmehrheit annähert, wird das auch im kommenden Abstimmungskampf wichtig sein. Die fundamentalen Grünen rüsten sich zu einem rüden Kampf; da mag der Gegenvorschlag aussehen, wie er will. Aber bei Annahme des vorliegenden Antrages der Kommissionsminderheit werden diese Kreise beim Volk nie den gleichen Sukkurs erhalten. Aber es geht beim Abstimmungskampf nicht nur um die grüne Seite; denken Sie an die Randgebiete, an die dünn besiedelten Gebiete, wo es keine starken Agglomerationen gibt. Der Gegenvorschlag greift den Städten und grossen Agglomerationen für die Lösung ihrer Verkehrsprobleme kräftig unter die Arme. Da hilft der Verweis nichts, dass auch unsere kleinen Agglomerationen in den Randgebieten nicht ausgeschlossen sind. Wenn die Grossagglomerationen mit ihren langen und grossen Schöpfkellen bereits in den Topf greifen, wissen wir, dass wir mit unseren kleinen Löffeln ein böses Problem haben. Es wäre beispielsweise in meinem Kanton mit einer solchen Begründung ein Leichtes, den Gegenvorschlag zu versenken, und in vielen weiteren Kantonen in der Innerschweiz oder im Jurabogen wohl auch. Im Abstimmungskampf wird es nicht um das Volksmehr gehen, aber um das Ständemehr wird es sicher gehen.

Überladen Sie den Karren nicht so, dass die Kleinen darauf keinen Platz mehr finden.

Darum empfehle ich Ihnen, dem Vermittlungsantrag der Kommissionsminderheit zu folgen.