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Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-05-06

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

Im Mitberichtsverfahren wägte die FK-N die finanziellen Konsequenzen der Kita-Initiative und verschiedener Modelle gemäss der parlamentarischen Initiative 21.403 der WBK-N, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", gegeneinander ab.

Die FK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 23.[NB]Januar 2025 zum Finanzierungsmodell des Ständerates geäussert. Sie beantragt Ihnen, dieses gegenüber dem gemäss Beschluss vom März 2023 verabschiedeten Modell des Nationalrates zu bevorzugen. Im Gegensatz zum Ständerat schlägt die FK-N jedoch vor, die Programmvereinbarungen wiedereinzuführen und dafür einen Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken zu bewilligen. Dieser Antrag entspricht der Minderheit Gafner bei Artikel 1 des Bundesbeschlusses.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die FK-N, die Kita-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Es seien bereits parlamentarische Arbeiten am Laufen, die von der Verwaltung auf rund 2,3 Milliarden Franken geschätzten Mehrausgaben für den Bundeshaushalt seien nicht finanzierbar. Die Kommission betont jedoch die Wichtigkeit eines ausgebauten Angebots an Betreuungsplätzen und spricht sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, die Erlassentwürfe zur parlamentarischen Initiative 21.403 als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative zu präsentieren. Durch die Integration beider Elternteile in den Arbeitsmarkt könne dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die FK-N verspricht sich auch positive volkswirtschaftliche Effekte durch die gesteigerte Produktivität, beispielsweise auf die Steuereinnahmen oder das Bruttoinlandprodukt. In den Augen einer Kommissionsminderheit fällt die Kinderbetreuung jedoch in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden und sei deshalb keine Bundesaufgabe.

Aus finanzpolitischer Sicht sei das Modell des Ständerates gegenüber demjenigen des Nationalrates aus der [PAGE 598] Erstberatung zu bevorzugen. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Die Kommission erachtet es jedoch als notwendig, die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen voranzutreiben. Sie beantragt deshalb mit dem knappen Ergebnis von 13 zu 12 Stimmen, die Programmvereinbarungen gemäss dem Entwurf der WBK-S unter Artikel 13 wieder aufzunehmen. Angesichts des volkswirtschaftlichen Nutzens erachtet die Kommissionsmehrheit einen Verpflichtungskredit über 100 Millionen Franken für die ersten vier Jahre als finanziell tragbar.

Ich bitte Sie, die Überlegungen und Anträge der Finanzkommission beim Entscheid zu berücksichtigen.