Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-16
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-16
Wortprotokoll
Hier ist nun der Beginn der finanzrechtlichen, der finanzpolitischen Auseinandersetzung. Sie kennen die heutige Ordnung. Beantragt wird eine Lösung, die hinsichtlich Budget, Rechnung und vor allem Schuldenbremse mit dem geltenden Finanzrecht vereinbar ist, die Sach- und Finanzpolitik möglichst verknüpft, die Finanzierung der übrigen Aufgaben des Strassenbaus und des FinöV-Konzepts ausreichend berücksichtigt und das Problem des übermässig hohen Standes der Spezialfinanzierung möglichst behebt.
Es muss doch darauf hingewiesen werden, dass es hier, nicht wie eben im Vergleich zu den so genannten übrigen Fonds, nicht darum geht, die Ausgaben abzusichern; hier sind schon die Einnahmen zweckgebunden. Das ist insofern eine ganz andere Regelung. Die Frage, ob und wieweit zweckgebundene Einnahmen für die Ausgaben durchzusetzen seien, ist hier das Thema. Wenn man die Fondslösung nicht wollte, müsste man letztlich im Grunde genommen die Zweckbindung in der Verfassung schon bei den Einnahmen abschaffen.
[PAGE 596] Was will diese Fondslösung, was sind ihre Ziele? Politisch gesehen ist der Stand des Strassenkontos mit rund 3,4 Milliarden Franken unangemessen hoch geworden. Die Lösung mit einem ungefähr dem FinöV-Vorbild entsprechenden Fonds soll sicherstellen, dass die zweckgebunden erhobenen Abgaben innert angemessener Frist zweckkonform verwendet werden. Die Zweckbindung ist - gleich wie die Anforderung der Schuldenbremse auch - in der Verfassung verankert.
Sachlich gesehen steckt hinter der Fondsidee legitimerweise das Anliegen der Stabilisierung der Grossprojekte der Infrastruktur. Sie sind ja schwer realisierbar, wenn von Jahr zu Jahr unklar ist, welche Mittel eingesetzt werden können. Unterbrüche sind unnötig teuer und belasten die vom Bau Betroffenen und an ihm Beteiligten in vermeidbarer Weise.
Taugliche Alternativen zur Fondslösung liessen sich nicht finden. Dagegen hat Ihre Kommission die Kritik an der Fondslösung selbstverständlich möglichst berücksichtigt. Die Regelung ist entsprechend angepasst worden.
Es sei beigefügt, dass gleichzeitig vor Illusionen zu warnen ist. Der Fonds ist kein Wundermittel im Interesse gewisser Privilegien und darf es auch nicht werden. Er dient lediglich einer vernünftigen, sachlichen Infrastrukturpolitik. Es ergeben sich daraus im Grunde genommen zwei Anforderungen: erstens die Beschränkung auf ein zwar länger dauerndes, aber einmaliges Programm; zweitens die Einordnung in den Gesamtzusammenhang.
Zu dieser Beschränkung auf ein zwar länger dauerndes, aber einmaliges Infrastrukturprogramm: Es geht um ein einmaliges Massnahmenbündel, ähnlich wie beim FinöV-Fonds. Dieses Bündel soll in einem Jahr zusammengestellt werden, natürlich mit unterschiedlich konkretisierten Planungen und mit unterschiedlicher Dringlichkeit. Der Fonds finanziert aber keine Daueraufgabe, d. h. weder den Unterhalt noch den Betrieb und auch keine Vielzahl von Einzelprojekten, die jedes Jahr neu beschlossen werden können. Das zur Fondslösung.