David Eugen · Ständerat · 2003-06-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich glaube, dass es schon noch gerechtfertigt ist, auf die Argumente von Kollege Schmid einzugehen.
Ich stimme in einem Punkt, in einem wesentlichen Punkt, nicht mit ihm überein. Er sagt: Wo kein Rechtsanspruch besteht, gibt es keine Rechtskontrolle. Das läuft letztlich auch auf die Aussage hinaus: Wo kein Rechtsanspruch besteht, besteht freie Willkür. So ist es nicht!
Jedes Handeln in unserem Staat - Gott sei Dank ist es so! - ist an das Gesetz gebunden, jedes Handeln. Ob es ein Handeln irgendwelcher Behörden ist, irgendwelcher Organe, seien es Gemeinderäte, seien es Regierungsräte, seien es Gemeindeversammlungen, seien es Kantonsräte, sei es die Bundesversammlung: Wir alle sind ans Gesetz gebunden, und zwar auch dort, wo wir Ermessensentscheide treffen. Es ist keineswegs so, dass wir nur dort ans Recht gebunden sind, wo wir Rechtsansprüche erfüllen müssen. Das ist für mich eine grundlegende Differenz, die ich zur Auffassung von Kollege Schmid habe.
Ich finde, auch im Einbürgerungsverfahren müsse diese fundamentale Bindung ans Recht zum Ausdruck kommen. Aber - und das gestehe ich zu - ich möchte sie auf ein faires und nichtdiskriminierendes Verfahren eingrenzen. Es ist nicht so, dass hier die Stimmrechtsbeschwerde offen steht. Die Stimmrechtsbeschwerde steht nur dem Bürger, dem Stimmberechtigten, zu, sie steht nicht dem Betroffenen zu: Das sind zwei Dinge. Hier geht es darum, dass dem Betroffenen, der einem diskriminierenden, nicht korrekten, willkürlichen Verfahren ausgesetzt war, kein Beschwerderecht zugestanden wird.
Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie mindestens dieser Minimallösung zu, damit wir die Rechtsstaatsgarantie, die wir in unserer Verfassung haben, in Artikel 5, auch in diesem Einbürgerungsverfahren auf korrekte Art und Weise realisieren können.