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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Nationalrat Heer, ja, das wäre theoretisch möglich. Wir haben in der Kommission auch darüber diskutiert. Aber die Frage ist: Gibt es wirklich so viele Beispiele, in welchen zum Beispiel eine grosse Kunstsammlung vorhanden ist oder in welchen sich andere Vermögenswerte derart verändern? Ich bin vielleicht etwas konservativ und nicht repräsentativ, ich bin seit 35 Jahren verheiratet; ich kann Ihnen einfach sagen: Es hat sich nichts geändert. (Teilweise Heiterkeit) Ja, es ist so! Es ist alles noch beim Alten, Gott sei Dank. Ich glaube, solche Fälle gibt es.

Sie haben den Aufwand angesprochen. Ich habe es vorhin gesagt: Ja, der ist grösser, wenn man zwei individuelle Veranlagungen machen muss. Das ist so. Das hat auch der Bundesrat nie bestritten. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass es doch einen recht grossen Anteil an Scheidungen gibt; dort muss dies auch erfolgen. Ich habe zudem auf die Gegenwartsbemessung bei der Besteuerung hingewiesen. Auch damals wurde praktisch der bürokratische Untergang prophezeit, und damals - vielleicht darf ich das zuhanden des Amtlichen Bulletins noch erwähnen - hat der Bundesrat einen Bericht, datiert vom 9.[NB]Januar 2002, verfasst. Darin heisst es: "Der Wechsel zum System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung wurde in den Kantonen wie auch für die Bundessteuer im Wesentlichen in den Jahren 1999 bis 2001 vollzogen. Für den Bund hatte er keine personellen Auswirkungen. In den Kantonen konnten die Auswirkungen auf den Personalbestand dank der Reorganisation der Steuerbehörden und einer zunehmenden Informatisierung begrenzt werden." Ja, ich denke, es gibt einen Mehraufwand, wenn das kommen sollte. Dieser sollte aber zu bewältigen sein. Es ist halt so: Wenn[NB]man[NB]ein[NB]System[NB]derart[NB]tiefgreifend ändert, kommt man wahrscheinlich nicht darum herum, diese Umstellungen zu machen.