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AB 356270

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

1941, vor mehr als achtzig Jahren, wurde die direkte Bundessteuer - damals unter dem Namen Wehrsteuer - eingeführt, dreissig Jahre vor Einführung des Frauenstimmrechts. Unser aktuelles Steuersystem wurde somit in einer Zeit eingeführt, in der die Rollen in der Familie klar verteilt waren: Der Mann als Alleinverdiener bringt das Familieneinkommen nachhause, die Frau ist zuständig für Kinder und Haushalt. So weit, so gut. Wer dieses Modell auch heute noch leben möchte, dem steht dies selbstverständlich frei. Wer das aber nicht will, soll vom Steuersystem nicht dafür bestraft werden. Und das ist die Mehrheit, denn in den letzten achtzig Jahren hat sich die Gesellschaft massgebend verändert: Gerade noch 2,2 Prozent aller Haushalte sind Einverdienerfamilien mit verheirateten Eltern und Kindern. Nach achtzig Jahren ist es daher überfällig, das Steuersystem anzupassen.

Wer Erwerb und Familienarbeit aufteilen will, soll dafür steuerlich nicht mehr benachteiligt werden. Genau dies ermöglicht die Individualbesteuerung. Aber die Individualbesteuerung schafft nicht nur die Heiratsstrafe ab, sondern sie geht noch weiter. Hier zeigt sich klar der Unterschied zu konservativen Rezepten, die im Übrigen allesamt mehr kosten als die Individualbesteuerung, so auch zum Beispiel das Vollsplitting. Die Individualbesteuerung dient, anders als andere Modelle, dem beruflichen Fortkommen der Frauen und strebt dies auch ausdrücklich an. Wenn Frauen nach der Mutterschaftspause früher wieder einsteigen und/oder ganz generell in höheren Pensen arbeiten, haben sie keinen Karriereknick. Dies dient der tatsächlichen Gleichstellung und mindert den Fachkräftemangel.

Es wäre wohl allen gedient, wenn wir für den Arbeitsmarkt das sogenannte inländische Potenzial besser ausschöpfen und gut ausgebildete Frauen nicht via Steuersystem vom Arbeitsmarkt fernhalten. Ich erinnere daran: Studien zeigen, dass mit der Individualbesteuerung 40[NB]000 bis 60[NB]000 Vollzeitstellen neu besetzt werden können.

Das vorhin wieder erwähnte Schreckgespenst des bürokratischen Mehraufwands ist schnell demaskiert. Jede Reform führt zu Verwaltungsaufwand, aber das war für die Steuerverwaltungen bereits bei früheren Anpassungen gut zu bewältigen, zum Beispiel beim Wechsel von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung; die Frau Bundespräsidentin hat es bereits erwähnt. Zudem sind die Steuerverwaltungen mitten im Digitalisierungsprozess. Der Automatisierungsgrad dürfte in absehbarer Zeit schweizweit nochmals deutlich erhöht werden. Die Steuerpflichtigen füllen ihre Steuererklärungen immer mehr online aus, die Steuerrechnungen werden mittels E-Rechnungen verschickt, und somit muss einzig die Software angepasst werden.

Und, ganz wichtig: Nach dem initialen Mehraufwand baut die Individualbesteuerung die Bürokratie bei der Steuererklärung ab, denn in der Regel ist man beim Eintritt in die Steuerpflicht nicht verheiratet und füllt deshalb eine eigene Steuererklärung aus. Bei einer Heirat werden zurzeit die beiden bisherigen Einzelverfahren zusammengeführt, um sie dann bei einer Trennung, einer Scheidung oder einem Todesfall wieder auseinanderzunehmen. Wenn dann sogar eine zweite Ehe eingegangen wird, kommt es noch einmal zur mindestens dritten Änderung. Nicht so bei der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung: Sie sind von Beginn der Steuerpflicht bis zur Beendigung ein eigenständiges Steuersubjekt - wahrlich eine Vereinfachung für die Steuerverwaltungen.

Nun haben wir heute im Rahmen der Differenzbereinigung einen indirekten Gegenvorschlag zu unserer Initiative beraten. Das heutige Ergebnis ist eine angemessene Umsetzung der Ziele der Initiative. Somit darf darauf hingewiesen werden: Wenn diese Vorlage die Schlussabstimmung übersteht, eine Mehrheit findet und eine allfällige Referendumsabstimmung zu ihren Gunsten ausgeht, kann die Initiative zurückgezogen werden. Für den ausdrücklich nicht gewünschten Fall, dass dem nicht so ist, muss die Initiative aufrechterhalten bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

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