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AB 356287

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-05-07

Wortprotokoll

Ja, Herr Kollege, natürlich ist es in vielerlei Hinsicht ein Widerspruch. Ich würde sagen, dass Ehepaare in der schweizerischen Rechtsordnung allgemein als Zweckgemeinschaft behandelt werden: im Zivilrecht, im Versicherungsrecht, im Sozialrecht usw. Das Steuerrecht wäre die absolute Ausnahme in dieser Gesamtordnung. Sie haben die AHV angesprochen, in meinem Votum habe ich auch Stipendien, die Gesundheitspolitik usw. angesprochen. Das alles ist mit dem Konzept der Ehe als Zweckgemeinschaft konsistent.