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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Ich möchte mich hier kurzfassen und verweise auch auf die schriftliche Begründung. Nur so viel: Würde, wie dies die Motionärin fordert, die Aufteilung des Kinderabzugs ermöglicht, obwohl Unterhaltsbeiträge geleistet werden, dann würde der Elternteil, der Geld empfängt, benachteiligt, weil einerseits die erhaltenen Unterhaltsleistungen für das Kind vollständig versteuert werden müssten, andererseits aber nur noch ein Teil des Kinderabzugs steuerlich geltend gemacht werden könnte. Der leistende Elternteil könnte hingegen nicht nur einen Teil des Kinderabzugs geltend machen, sondern auch die geleisteten Unterhaltsbeiträge steuerlich abziehen.

Derjenige Elternteil, der Unterhaltsleistungen für das Kind erhält, sorgt für den Unterhalt des Kindes und hat daher Anspruch auf den Kinderabzug. Der andere Elternteil kann die Unterhaltsleistungen steuerlich abziehen. Im Regelfall wird so der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Das hat auch das Bundesgericht 2023 so bestätigt.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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