Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2025-06-02
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-02
Wortprotokoll
Zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 8c Absatz 1: Die Verpflichtung der Wasserkraftreserve sowie die moderate Pauschalabgeltung wurden nach der ersten Auktion der Wasserkraftreserve für den Winter 2022/23 von der UREK-N erstmals am 21.[NB]Februar 2023 beantragt und im Nationalrat auch so beschlossen. Die beabsichtigte Umsetzung der moderaten Pauschalabgeltung hat nun aber zur Folge, dass die entgangenen Erlöse der Kraftwerkbetreiber weder bei der Verpflichtung zur Energievorhaltung noch bei der allfälligen Leistung entschädigt werden. Meine Minderheit möchte nun explizit in den Gesetzestext hineinschreiben, dass man sich bei der Festlegung der angemessenen Pauschalabgeltung unter anderem an den entgangenen Erlösen orientiert.
Warum möchten wir dies so festschreiben? Kraftwerkbetreiber werden mit dieser Verpflichtung in ihrer Eigentumsgarantie eingeschränkt, was mit einer Enteignung vergleichbar ist. Dies war selbstverständlich nie die Absicht dieser moderaten Pauschalabgeltung und kann es auch nicht sein. Deshalb erscheint es zwingend, dass bei der Pauschalabgeltung auch der entgangene Erlös ebenso wie andere Komponenten, nämlich die aktuelle Marktsituation, aber auch die Preisdifferenz zwischen den Winter- und den Sommermonaten sowie der Wert der Flexibilität, berücksichtigt werden. Mit dieser Festschreibung, dass auch die entgangenen Erlöse berücksichtigt werden müssen, haben wir eine runde, faire Abgeltung.
Nun aber zum Gesamten: Für die FDP-Liberale Fraktion hat die Stromversorgungssicherheit oberste Priorität. Diese ist ein entscheidender Faktor für einen prosperierenden Wirtschaftsstandort. Was nur schon eine drohende Mangellage an Unsicherheiten auslöst, haben wir im Winter 2021/22 eindrücklich erlebt. Damals musste auf Notrecht zurückgegriffen werden. Daraus sollten wir lernen, daraus haben wir auch gelernt, denn solche Feuerwehrübungen sollten zukünftig nicht mehr nötig sein.
Darum sind die bisher vom Bundesrat und Parlament beschlossenen Massnahmen zu begrüssen. So haben wir bereits mit dem vom Stimmvolk mit grossem Mehr angenommenen Stromgesetz eine Stromreserve implementiert, bestehend aus der Speicherwasserkraft, den Speichern und einer verbrauchsseitigen Reserve. Knackpunkt bleibt aber trotzdem die Versorgungssicherheit im Winter.
Um das Risiko einer Mangellage weiter zu minimieren, sind unbedingt Vorkehrungen zu treffen, dass bei Bedarf rasch zusätzliche Energie bereitgestellt werden kann, und zwar nicht wie gehabt mit Notrecht, sondern auf der Basis einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage. Genau diese ordentliche gesetzliche Grundlage haben wir nun vor uns liegen.
Die FDP-Liberale Fraktion hat sich bei der Ausgestaltung dieser Stromreserve dafür eingesetzt, dass sie nur als Versicherung dient und damit nur unter klar definierten Bedingungen zum Einsatz kommt. Das heisst, solange Elektrizität im Inland verfügbar ist bzw. Importe in ausreichendem Ausmass möglich sind, sollen die Stromreserve und damit insbesondere auch die Reservekraftwerke nicht zum Einsatz kommen, sondern nur dann, wenn der Markt nicht schliesst. Unser Fazit daraus: Die Stromreserve hat keine autarke Stromversorgung zum Ziel. Sie erhöht aber die Resilienz der Stromversorgung, was für unsere Wirtschaft und die Bevölkerung absolut zentral ist.
Wir werden nun in der Differenzbereinigung jeweils der Mehrheit der Kommission folgen, allerdings mit folgenden Ausnahmen:
Wir werden bei Artikel 8c Absatz 1 meinem Minderheitsantrag zur Pauschalabgeltung zustimmen, zu dem ich soeben die Begründung abgegeben habe.
Bei Artikel 8l Absatz 6 Buchstabe a Ziffer 1 unterstützt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian. Wir wollen dem Bundesrat für den Krisenfall grösstmögliche Flexibilität gewähren. Kollege Wasserfallen wird diese Minderheit dann selber begründen.
Die dritte Ausnahme, bei der wir nicht der Kommissionsmehrheit folgen, betrifft Artikel 8nbis Absatz 2 und die Sanktionen. Hier unterstützt die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian. Auch dazu wird Kollege Wasserfallen selber sprechen.
Die sonstigen Minderheiten lehnen wir ab. Dies betrifft zum einen die Minderheit Dettling zu Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 und zum andern insbesondere die Minderheit Paganini zur Änderung des Energiegesetzes.
Die Minderheit Paganini will WKK-Anlagen ebenfalls als Teil der Stromreserve implementieren. Der Ständerat lehnt dies ab. Die FDP-Liberale Fraktion teilt die Haltung des Ständerates, denn die WKK-Anlagen tragen schon grundsätzlich nicht zur Stromreserve als Versicherungslösung bei, [PAGE 729] weshalb entsprechende Subventionen in dieser Vorlage nichts zu suchen haben. Besonders störend ist, dass die verlangten und über den Netzzuschlagsfonds zu finanzierenden Subventionen auch für fossile WKK-Anlagen die Förderung von erneuerbaren Energien beschneiden. Mit diesen 200 Millionen Franken an Subventionen kann mehr Winterstrom produziert werden, wenn sie in andere Technologien wie Fotovoltaik fliessen.
Ich fasse zusammen: Eine sichere Stromversorgung auch in extremen Lagen ist für die Schweiz von entscheidender Bedeutung. Es braucht deshalb eine Reserve ausserhalb des Strommarktes. Zudem muss der Situation energieintensiver Betriebe zwingend Rechnung getragen werden.
Ich bitte Sie, mit uns grundsätzlich der Mehrheit zu folgen, jedoch die Minderheiten Vincenz und Wasserfallen Christian zu unterstützen.