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Durrer Regina · Nationalrat · 2025-06-03

Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03

Wortprotokoll

Nachdem der Nationalrat am 9.[NB]Dezember 2024 nicht auf die Vorlage 3 der Kulturbotschaft, also das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, eingetreten ist, hat der Ständerat an seiner Sitzung vom 4.[NB]März 2025 ein zweites Mal über dieses Gesetz beraten. Wir befinden uns heute in der Differenzbereinigung und haben die Chance, die letzten Differenzen zu beseitigen und so die Kulturbotschaft 2025-2028 abzuschliessen. Anlässlich der Sitzung vom 27.[NB]März hat die Kommission die letzten Differenzen beraten.

Sie erinnern sich, die Nationalbibliothek ist das Gedächtnis der modernen Schweiz. 1895 gegründet, sammelt sie alle relevanten Publikationen, die in der Schweiz oder über die Schweiz veröffentlicht werden. Das sind die sogenannten Helvetica. So stehen all diese Werke zur Erforschung der historischen Entwicklung der Schweiz allen zur Verfügung. Nebst den traditionellen Medien haben in den letzten Jahren die digitalen Werke und Medien, die digitalen Helvetica, je länger, je mehr eine Rolle gespielt. Allgemein gehören zu den digitalen Helvetica E-Books, Online-Ausgaben von Zeitungen, Podcasts, ausgewählte Websites oder auch Musik- und Tonveröffentlichungen, nicht aber E-Mails oder Social-Media-Inhalte. Aufgrund des fehlenden klar definierten Gegenübers fordert die Nationalbibliothek eine neue gesetzliche Grundlage für das kostenlose "dépôt légal numérique". Diese neue Pflichtexemplarregelung gilt ausschliesslich für digitale Helvetica. Für alle anderen Publikationen bleiben die bestehenden Vereinbarungen massgebend.

Gemäss Beschluss des Ständerates sollen mit Artikel 5 Absätze 2 und 3 den Besuchern der Nationalbibliothek nur frei zugängliche elektronisch verfügbare Informationen zur Verfügung stehen; bei nicht frei zugänglichen Informationen wäre ein zertifizierter Identitätsnachweis vorzulegen. Diese Spezifizierung wurde von der WBK-N mit 21 zu 3 Stimmen angenommen. Mit dem Antrag der Minderheit II (Balmer) soll auf diese Präzisierungen verzichtet und der Entwurf des Bundesrates unterstützt werden.

Bei Artikel 5 Absatz 4 geht es um die Entschädigung. Mit dem Minderheitsantrag I (Balmer) wird eine Kann-Formulierung gefordert. Die Mehrheit folgt dem Ständerat, der einen jährlichen Beitrag von etwa 20[NB]000 Franken vorschlägt, der in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft fliessen soll. Dieser Kompromiss kommt den Forderungen des Dachverbandes der Verwertungsgesellschaften, Swisscopyright, entgegen, der eine höhere Entschädigung gefordert hatte. Die Kommission hat sich mit 21 zu 3 Stimmen dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen, und die gesamte Vorlage einstimmig zur Annahme empfohlen.

In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen und so das Gedächtnis der Schweiz, die Nationalbibliothek, erfolgreich weiterzuführen.