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Balmer Bettina · Nationalrat · 2025-06-03

Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gerade meine Minderheitsanträge zu begründen und kurz unsere Fraktionsmeinung einzubringen.

Mit der Bereinigung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek werden wir wohl nun zum letzten Mal über die Kulturbotschaft 2025-2028 debattieren. Im Nationalrat wäre bei Vorlage 3 der Kulturbotschaft eigentlich alles wunderbar aufgegangen. Doch dann gab es im Ständerat, ohne dass dies vorher in der WBK ein Thema gewesen wäre, plötzlich einen Einzelantrag zu Artikel 5 dieses Entwurfes. In diesem Artikel wird die Frage der Vergütungsansprüche geklärt, die sich stellt, wenn die Nationalbibliothek ihrem Publikum insbesondere mit den Lesesälen und der Ausleihe einen benutzerfreundlichen Zugang zu ihren Sammlungen ermöglichen will. Offenbar reicht es nicht, wie der Bundesrat vorschlägt, dass keine Beeinträchtigung der kommerziellen Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke stattfinden darf, dass die berechtigten Interessen der Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen gewahrt werden müssen und dass entsprechend der Zugang zu nicht frei zugänglichen elektronischen Informationen beschränkt werden muss.

Der Ständerat hat nun also das Gesetz mit einem nicht gross diskutierten Kompromissvorschlag ausgeweitet. Aus Sicht der Mitglieder der FDP-Fraktion aus dem Nationalrat liegt bei meinen Minderheitsanträgen keine inhaltliche Differenz zum Mehrheitsantrag vor. Wir stören uns vielmehr an dieser neuen Version des Ständerates, weil wir sie als eine Art Misstrauensantrag interpretieren: Man vertraut offensichtlich der Nationalbibliothek nicht wirklich, dass sie sorgfältig mit den Urheberrechten umgeht.

Absatz 4 ist exemplarisch: Da ist möglicherweise fehlender Anstand und offenbar fehlendes Vertrauen im Spiel. Wie sonst kann man es sich erklären, dass ein gelebter Modus Vivendi, bei welchem es notabene um ungefähr 10[NB]000 oder 20[NB]000 Franken geht und der jahrelang ohne Gesetz gut funktioniert hat, nun plötzlich Eingang in die Gesetzgebung finden muss? Als FDP-Mitglied stehe ich für schlanke Gesetze ein und für einen auf Vertrauen und Anstand beruhenden Umgang miteinander. Was mir weniger gefällt, ist das Aufblähen von Gesetzestexten aufgrund von Misstrauen und alleine zum Zweck einer persönlichen Absicherung. Deshalb, wirklich alleine deshalb habe ich die Minderheitsanträge zu Artikel 5 aufrechterhalten.

Mein Votum ist ein Plädoyer für weniger Gesetzestexte und für mehr Anstand und Vertrauen im Umgang miteinander. Statt prophylaktisch alles vorzuschreiben, könnte man ja auch eingreifen, wenn es wirklich nicht funktionieren würde. Das Leben und die Welt wären meiner Meinung nach deutlich einfacher und unbürokratischer, wenn wir weniger statt immer mehr Regeln und Gesetze aufstellen würden. Dass man der Kultur und den kulturellen Eigenheiten der Schweiz Sorge tragen soll und dass dazu auch ein sorgfältiger Umgang mit Urheberrechten gehört, finde ich auch sehr wichtig und versteht sich eigentlich von selbst. Dies alles wird[NB]heute[NB]in[NB]der[NB]Nationalbibliothek schon auf vorbildliche Art gelebt; davon konnten wir uns als Kommission anlässlich eines wirklich spannenden Besuchs in der Nationalbibliothek überzeugen.