Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-06-03
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft steht im Zentrum einer kontroversen Debatte. Auch wenn wir von der Mitte-Fraktion dieses Geschäft als Chance für mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit sehen, warnen wir vor weitreichenden negativen Folgen. Wir werden deshalb, wie es der Bundesrat und die Minderheit Meyer Mattea beantragen, nicht auf das Geschäft eintreten.
Lassen Sie mich zuerst in ein paar Worten erklären, weshalb wir die Gründe für die Ausarbeitung dieser parlamentarischen Initiative nachvollziehen können. Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist es wichtig, Unternehmensgründungen grundsätzlich zu vereinfachen und Selbstständigkeit zu ermöglichen. In diesem Sinne ist die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative sehr gut. Wir sind auch der Meinung, dass man in der heutigen Zeit der Digitalisierung die Möglichkeit, Beiträge über Auftraggeber - für Dritte, wenn wir es objektiv betrachten - bezahlen zu können, zulassen sollte; das hilft in der heutigen Zeit. Wir möchten moderne und künftige Arbeitsformen zulassen, die von eher kürzeren Einsätzen und mehreren Auftraggebern geprägt sind. Wir möchten die Plattformarbeit nicht verbieten, und wir möchten sie auch mit Selbstständigkeit verbinden. Und die Kriterien für die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und[NB]Unselbstständigkeit[NB]bei[NB]neuen Modellen haben in der Praxis tatsächlich beim einen oder anderen Ort noch Klärungsbedarf. [PAGE 761]
Aber nun nenne ich Ihnen die fünf Gründe, weshalb wir nicht auf diese parlamentarische Initiative eintreten möchten.
1.[NB]Die angesprochene Rechtsunsicherheit im ATSG wird unserer Meinung nach mit der neuen Regulierung nicht kleiner. Die Rechtsunsicherheit bleibt, weil der Parteiwille eine subjektive Erklärung ist; dazu werde ich später kommen. Dass der Kriterienkatalog bei Unternehmensgründungen nur für Selbstständigerwerbende gilt, ist unseres Erachtens ein[NB]bisschen unlogisch. Die Einführung eines Parteiwillens bei der Bestimmung des Erwerbsstatus führt in gewissen Branchen zu einer stärkeren Stellung desjenigen, der den Auftrag vergibt, also des arbeitvergebenden Vertragspartners.
2.[NB]Bei der Bestimmung des Erwerbsstatus ist für uns das Risiko einer rechtsungleichen Behandlung gross, wenn nicht objektive oder wirtschaftliche Kriterien für die Bestimmung des Erwerbsstatus gelten. Die Einführung des Parteiwillens bei der Bestimmung dieses Status führt in gewissen Branchen tatsächlich zu einer stärkeren Macht desjenigen, der den Auftrag vergibt.
3.[NB]Zu nennen ist auch der Abbau sozialer Sicherheit und des sozialen Schutzes: Jede Person, die sich in die Selbstständigkeit begibt, muss auch risikofähig sein. Diejenigen, die vor allem in niederschwelligen Arbeitsverhältnissen, in Tieflohnbereichen tätig sind, haben die Risikofähigkeit oft nicht, die es braucht, um für Arbeitslosigkeit, für einen Unfall und für die Altersvorsorge genügend Rücklagen zu machen und vorzusorgen. Für den Fall, dass sie dann ins Auffangnetz des Staates fallen, muss man sich darüber im Klaren sein: Ergänzungsleistungen sind aus Steuergeldern und nicht arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert.
4.[NB]Wir sind auch der Meinung, dass echte Selbstständigkeit durch objektive Kriterien bestimmbar sein soll. Das ist zum Beispiel bei der Gründung einer eigenen Firma der Fall. Es würde auch die Möglichkeit bestehen, eine juristische Firma zu gründen. Das Grundkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von etwa 20[NB]000 Franken kann man auch als Test der Risikofähigkeit ansehen. Und wenn die Anstellung im Rahmen einer GmbH oder einer AG stattfindet, sind auch die obligatorischen Sozialversicherungen vorhanden. Wir wollen natürlich auch die Administration tief halten, aber wir wollen das Prekaritätsrisiko durch diese Gesetzesänderung im ATSG nicht erhöhen.
5.[NB]Wir möchten auch Missbrauch verhindern und den Druck auf Arbeitnehmer nicht erhöhen, damit diese dann nicht als Quasiselbstständige abrechnen müssen. Die Mitte steht für Solidarität, Freiheit und Verantwortung. Die Solidarität ist in diesem Geschäft wichtig. Sie wird aber relativiert, da sich diejenige Partei, welche Aufträge vergibt, aus der sozialen Verantwortung ziehen könnte. Die Verantwortung ist ebenfalls wichtig. Die Dienstleistungserbringer müssen korrekt abrechnen und die Arbeitvergebenden ebenfalls. Die Sicherstellung des Status der Selbstständigerwerbenden ist deshalb wichtig. Konkret: Die Einführung der Parteienvereinbarung als gleichgestelltes Kriterium zur Bestimmung könnte Missbrauch, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit fördern. Das möchten wir nicht.
Abschliessend meinen wir, dass die parlamentarische Initiative Grossen Jürg zwar auf den ersten Blick mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit verspricht, jedoch erhebliche Risiken birgt. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und bieten ausreichend Spielraum für neue Arbeitsformen.
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird deshalb nicht eintreten und bittet Sie, das auch nicht zu tun.