Wicki Hans · Ständerat · 2025-06-03
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Wir haben auch noch die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" der FDP-Frauen, kurz Steuergerechtigkeits-Initiative, zu beraten. Die Kommission hat dies gemacht und bittet Sie mit 7 zu 6 Stimmen, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Seit das Bundesgericht 1984 festgestellt hat, dass die Heiratsstrafe nicht verfassungsmässig ist, gab es zahlreiche Versuche zur Lösung dieses Problems. Die Tatsache, dass dies bereits seit über vierzig Jahren andauert, zeigt auch, dass es sich nicht um ein vorübergehendes Problem handelt, sondern um eine tief verankerte Herausforderung im Schweizer Steuersystem.
Nach vielen parlamentarischen Versuchen wurde im September 2022 die vorliegende Initiative mit 112[NB]218 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Kernforderung derselben ist: vollständige Umstellung auf die Individualbesteuerung für alle erwachsenen Personen, unabhängig von ihrem Zivilstand, sei es ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat. Jede erwachsene Person soll künftig ihre eigene Steuererklärung ausfüllen.
Der Nationalrat hat die Volksinitiative am 16.[NB]und 25.[NB]September 2024 sowie am 7.[NB]Mai 2025 beraten. Mit 98 zu 96 Stimmen bei 0 Enthaltungen empfiehlt er die Initiative zur Annahme. Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative wurde um ein Jahr bis zum 8.[NB]März 2026 verlängert, da die Räte einen Gegenvorschlag ausarbeiten.
Aus Sicht der Mehrheit unserer Kommission gibt es verschiedene Punkte, die für die Annahme der Initiative sprechen. So wirkt sich die Heiratsstrafe des derzeitigen Systems überproportional auf Frauen aus. Die Initiative ermutigt Frauen zur Erwerbsbeteiligung oder zur Erhöhung ihres Arbeitspensums. Die Individualbesteuerung würde die negativen finanziellen Anreize beseitigen. Damit hätten die Frauen die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie viel sie arbeiten möchten, ohne dafür vom Staat bestraft zu werden. Dies würde zu grösserer finanzieller Unabhängigkeit und einer verbesserten Altersvorsorge führen. Zudem können damit steuerliche Fehlanreize, die zu Karriereunterbrechungen führen, reduziert werden. Damit würde die Individualbesteuerung dazu beitragen, dass mehr Frauen Führungspositionen einnehmen. Entsprechend ist die Individualbesteuerung ein wirksames Mittel zur Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials. Die Schätzungen liegen bei immerhin 40[NB]000 bis 60[NB]000 Vollzeitäquivalenten.
Zugleich stellt die Initiative eine Aktualisierung des Steuersystems entsprechend der gelebten Realität dar. Als während des Zweiten Weltkriegs die Wehrsteuer, das heisst die heutige direkte Bundessteuer, geschaffen wurde, stand eine klare Rollenteilung im Fokus: Die Frau führt den Haushalt und erzieht die Kinder, für das Einkommen ist der Mann zuständig, der gemäss damaligem ZGB als "Haupt der Gemeinschaft" betitelt wurde. Heute haben sich die Verhältnisse markant geändert. Gerade noch 2,2 Prozent aller Haushalte sind Einverdienerfamilien mit verheirateten Eltern und[NB]Kindern.[NB]Diese[NB]Familien[NB]erleiden mit der Individualbesteuerung keine Nachteile. Ihr Familienmodell als solches wird nicht angetastet, aber für andere Modelle gibt es eine Erleichterung.
Was den angeblichen administrativen Mehraufwand betrifft, so ist diesbezüglich zu differenzieren. Wenn eine Person in die Steuerpflicht kommt, ist sie im Normalfall nicht verheiratet. Erst nach der Heirat werden die einzelnen Veranlagungen zusammengeführt, um sie etwa im Fall der Trennung oder der Scheidung wieder auseinanderzunehmen. Mit der Individualbesteuerung entfällt in Zukunft gerade dieser behördliche Aufwand. Langfristig stellt sich also diesbezüglich eher eine Entlastung ein.
Was die aktuelle Veranlagung von Ehepaaren betrifft, mag es im ersten Moment einen Mehraufwand geben. Durch den parallel laufenden Ausbau der Digitalisierung in den Kantonen kann aber der Automatisierungsprozess bei der Veranlagung markant erhöht werden. Da die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen zudem ohnehin grossmehrheitlich digital ausfüllen, braucht es letztendlich nur eine Anpassung der Software. Das Schreckensszenario von 1000 zusätzlichen Vollzeitstellen in den Steuerverwaltungen ist also unwahrscheinlich. Nach einem Initialaufwand sollte das System automatisiert funktionieren. Immerhin fallen die Sonderbestimmungen für Ehepaare weg, wodurch sich das System zusätzlich vereinfacht. Mit diesen qualitativen Vorteilen dürfte die rein quantitative Zunahme der Veranlagungen ausgeglichen werden.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden: Die Initiative fördert die individuelle Freiheit und die Eigenverantwortung. Die Individualbesteuerung ist eine zukunftsweisende Reform, die das Schweizer Steuersystem an die Realität einer modernen, vielfältigen Gesellschaft anpasst und es international wettbewerbsfähiger macht. [PAGE 398]
Natürlich müsste die Initiative nach einer allfälligen Annahme noch im Gesetz konkretisiert werden, doch würde sie einen wichtigen Richtungsentscheid darstellen. Unabhängig davon, ob der Gegenvorschlag letztendlich durchkommt oder nicht, empfehle ich Ihnen deshalb namens der Mehrheit unserer Kommission, dem Nationalrat zu folgen und die Initiative ebenfalls zur Annahme zu empfehlen.