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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-03

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Vorab möchte ich herzlich gratulieren, und zwar möchte ich der sehr sympathischen Kommissionsminderheit zur wirklich hervorragenden Akrobatik respektive zu ihren Fähigkeiten im Kunstturnen gratulieren. Es handelt sich hier nämlich um einen doppelten Flickflack mit anschliessendem Kopfstand, aber das wirklich mit höchster Eleganz vorgetragen durch Kollege Ettlin.

Wir haben diese Debatte ja bereits im Rahmen der ersten Beratung geführt. Damals wurde von denselben Personen, die jetzt die Minderheit bilden, eigentlich das Gegenteil vertreten. Sie haben sich für eine massive Verschärfung der Progression eingesetzt. Die damals beschlossene ständerätliche Fassung würde dazu führen, dass ein Steuerausfall von 430 Millionen zu verzeichnen wäre, dies im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage mit einem Ausfall von rund 900 Millionen Schweizerfranken. Und jetzt macht man das Gegenteil. Man steht kopf und sagt, man möchte jetzt doch die Version mit viel mehr Steuerausfällen, und begründet dies mit der entsprechenden steuerlichen Mehrbelastung von einzelnen Kategorien.

Lassen Sie uns das einmal konkret an zwei Beispielen anschauen. Erlauben Sie mir aber vorab vielleicht trotzdem noch die Bemerkung, dass es hier natürlich schon auch um die Frage nach der Verlässlichkeit der ständerätlichen Arbeit geht. Schliesslich haben wir das Gegenteil dessen beschlossen, was der Nationalrat beschlossen hat. Daraufhin ist uns der Nationalrat ein Stück weit entgegengekommen. Und nun sollen wir gemäss dem Antrag der Minderheit wieder auf die ursprüngliche Fassung des Nationalrates zurückgehen? Das ist schon leicht verwirrend.

Wir haben jetzt ein System, das privilegiert; es wurde vorhin bereits angetönt. Es privilegiert die gut verdienenden Einverdienerfamilien. Die sind jetzt privilegiert, das war der Wille des Gesetzgebers, weil dieses System damals dem grundsätzlichen gesellschaftlichen Konstrukt entsprochen hat. Nun geht es darum, keine Privilegien mehr vorzusehen. Das führt aber tatsächlich dazu, dass die eine oder andere Konstellation allenfalls Nachteile erleidet.

Schauen wir das jetzt einmal an. Dazu müssen wir die bundesrätliche Lösung, deren Annahme die Minderheit beantragt, mit der Lösung des Nationalrates vergleichen, die von der Mehrheit zur Annahme beantragt wird. Dort, bei der nationalrätlichen Lösung, ist es so, dass je nach Höhe des Einkommens und nach Anzahl der Kinder bei der Einverdienerfamilie tatsächlich eine Mehrbelastung eintritt. Aber diese beläuft sich beim Mittelstand auf einige wenige hundert Franken. Bei den höheren Einkommen ist es so, dass ausgehend von einem Gesamteinkommen von 150[NB]000 Schweizerfranken für eine Einverdienerfamilie mit zwei Kindern eine Mehrbelastung von 177 Franken anfällt. Bei einer Einverdienerfamilie mit einem Gesamteinkommen von 250[NB]000 Franken und ebenfalls zwei Kindern beläuft sich die Mehrbelastung auf 342 Franken pro Jahr.

Da frage ich, Herr Kollege Ettlin: Ist das wirklich ein Kollateralschaden? Ist das ein Kollateralschaden, der rechtfertigt, dass Mindereinnahmen zulasten des Bundeshaushalts von 300 Millionen resultieren dürfen? Sind diese geringen Mehrbelastungen selbst im hohen Einkommenssegment wirklich Grundlage genug, um Mindereinnahmen von 300 Millionen Schweizerfranken zu begründen?

Ich möchte zudem noch mit einem Missverständnis aufräumen. Es ist nämlich so, dass bei einer Einkommensaufteilung von 70 zu 30 - was bedeutet, dass ein Teil des Paares 70 Prozent des Einkommens beisteuert und der andere 30 Prozent - in Haushalten mit null bis vier Kindern praktisch keine Fälle auftreten, bei denen gemäss dem Modell des Nationalrates, also dem Modell der Kommissionsmehrheit, Mehrkosten im Vergleich zu heute auftreten würden. Von 250 Konstellationen resultieren gerade einmal in 12 Fällen Mehrbelastungen, und dies im Umfang von 30 bis 150 Franken. Das heisst im Umkehrschluss, dass die Paare in dieser Konstellation, die mittlerweile ja die deutliche Mehrheit in unserer Gesellschaft ausmachen, mehrere tausend Franken weniger an Steuern bezahlen müssen. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen.

Daher empfehle ich, dass wir uns, statt Akrobatik zu betreiben, lieber einem geradlinigen Laufsport zuwenden, hier einen Kompromiss zwischen den Beschlüssen des Ständerates und des Nationalrates schliessen und die Vorlage so ins Ziel bringen.