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Zybach Ursula · Nationalrat · 2025-06-04

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Februar 2025 über das provisorische Rechnungsergebnis 2024 informiert und am 21.[NB]März 2025 die Botschaft zur Staatsrechnung zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die vier Subkommissionen haben am 30.[NB]April und am[NB]2.[NB]Mai die Abschlüsse der Departemente und ihrer Ämter vertieft angeschaut. Die Departemente und Ämter hatten vorgängig Fragen erhalten, die sie mündlich beantworteten und die von den Subkommissionsmitgliedern mit weiteren Fragen ergänzt wurden. So ist unter anderem gefragt worden, wie sie die Budgetkürzungen 2024 und 2025 in Sachen Personalkosten konkret umgesetzt haben oder wie sie die Spesenregelung handhaben. Zur besseren Übersicht hatten die Departemente im Vorfeld der Sitzung zudem eine Liste der externen Mandate erstellt. Am 19.[NB]und 20.[NB]Mai hat die Finanzkommission die Staatsrechnung gemeinsam mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) behandelt, und die Subkommissionen haben über die beiden Sitzungstage informiert.

Die Staatsrechnung umfasst folgende Bereiche: die Bundesrechnung, die Sonderrechnung betreffend den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und die Sonderrechnung betreffend den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).

Die Bundesrechnung 2024 schliesst mit einem geringen Finanzierungsdefizit von 80 Millionen Franken ab. Im Voranschlag 2024 wurde ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 500 Millionen Franken budgetiert. Im Budgetvollzug fielen erfreulicherweise ordentliche Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Franken an, was das Ergebnis verbessert hat.

Die Einnahmen stiegen gegenüber 2023 um den beachtlichen Wert von 4,6 Milliarden Franken respektive 5,8 Prozent. Dieses Wachstum ist hauptsächlich auf folgende Einnahmequellen zurückzuführen: Bei den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 2 Milliarden Franken respektive um 7 Prozent verzeichnet. Insbesondere die Einnahmen aus der Gewinnsteuer waren im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Milliarden Franken respektive 7,4 Prozent höher. Angestiegen sind aber auch die Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 900 Millionen Franken. Der Anstieg der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer um 1,8 Milliarden Franken ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Steuersätze zur Stabilisierung der AHV zurückzuführen. Auch die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer verzeichneten ein Wachstum, und zwar um rund 500 Millionen Franken. In den Jahren 2025 bis 2028 gibt es zudem temporäre Mehreinnahmen aus der Gewinnsteuer aus dem Kanton Genf. Der Grund dafür sind die hohen Gewinne der Grosshandelsunternehmen aus den Jahren 2022 und 2023, für die im Kanton Genf erst in den kommenden Jahren definitive und aussagekräftige Steuerrechnungen vorliegen werden.

Gleichzeitig blieben die Ausgaben unter dem Budget, womit im ordentlichen Haushalt ein Finanzierungsüberschuss von 817 Millionen Franken resultiert. Im ausserordentlichen Haushalt hingegen überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 900 Millionen Franken, was auf die Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen ist.

Im Budget 2024 waren zudem 1,15 Milliarden Franken als Kapitalzuschuss für die SBB vorgesehen. Da das Parlament aber erst letztes Jahr definitiv über den Zuschuss entschieden hat, wird dieser Betrag erst 2025 ausbezahlt. Er wurde auf 850 Millionen Franken reduziert.

Die Wirtschaftsleistung lag in der Schweiz 2024 unter ihrem Potenzial. Die Unterauslastung der Wirtschaft wurde auf 0,6 Prozent geschätzt. Die Schuldenbremse liess deshalb ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 504 Millionen Franken zu. Der ordentliche Finanzierungssaldo war mit 817 Millionen Franken positiv. Somit ergab sich ein struktureller Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Der strukturelle Überschuss aus dem ordentlichen Haushalt konnte damit dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Dem Amortisationskonto wurden weiter die ausserordentlichen Einnahmen gutgeschrieben und die ausserordentlichen Ausgaben belastet. Insgesamt war damit ein Abbau der Covid-19-bedingten Schulden um 400 Millionen Franken möglich. Damit beläuft sich der Fehlbetrag des Amortisationskontos auf 26,8 Milliarden Franken. Das Ausgleichskonto hat einen positiven Stand von rund 20 Milliarden Franken. Die Nettoverschuldung hat 2024 leicht abgenommen und beträgt 141,4 Milliarden Franken. 2024 konnten fast alle Ausgaben durch die eigenen Einnahmen finanziert werden.

Die EFK hat die Staatsrechnung geprüft und festgehalten, sie entspreche den gesetzlichen Vorgaben und auch den Vorgaben zur Schuldenbremse. Die EFK empfiehlt deshalb der Bundesversammlung, diese Jahresrechnung mit Kreditüberschreitungen im Umfang von 1,633 Milliarden Franken und die Bildung neuer Reserven im Umfang von 227 Millionen Franken zu genehmigen. Sie empfiehlt auch, die beiden Sonderrechnungen zu genehmigen.

Die Vertreter der EFK wiesen darauf hin, dass die für die Eisenbahninfrastruktur geplanten Ausgaben für Unterhalt und Investitionen ansteigen werden und dass gleichzeitig die Einlagen gemäss Finanzplanung abnehmen werden. Gemäss der aktuellen Langfristplanung werden daher die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) bis Ende 2028 vollständig aufgebraucht sein. Die im Schwerverkehrsabgabegesetz festgelegten Mindestreserven von 300 Millionen Franken können voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden, sofern keine Massnahme zur Erhöhung der Einlagen beschlossen wird.

Moniert hat die EFK in ihrem Bericht die eingeschränkte Nachvollziehbarkeit der Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sie werden über den European Electronic Toll Service (EETS) erfasst und betragen brutto 277 Millionen Franken. Für die einzelnen Buchungen fehlen Belege.

Bei der Prüfung der im Jahr 2023 neu eingeführten E-Vignette, die über das Via-Portal verkauft wird, fehlten zudem Belegnachweise zu den Einnahmen von etwas mehr als 100 Millionen Franken. Die interne Revision des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit und die EFK konnten die Risiken einer Falschdarstellung in der Jahresrechnung 2024 mit arbeitsaufwendigen Prüfungen minimieren. Da die[NB]Einnahmen,[NB]die[NB]über[NB]diese Datenbank erfasst werden, stetig steigen, könnten potenzielle Auswirkungen dieses Mangels noch bedeutender werden; hier müssen wir also hinschauen.

Ein weiterer Punkt, den ich aus dem spannenden Bericht der EFK herausgreifen möchte, ist die finanzielle Situation von Skyguide. Um die finanziellen Verluste, die in [PAGE 788] Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entstanden, zu bewältigen, erhielt Skyguide im Jahr 2021 ein Darlehen in der Höhe von 250 Millionen Franken. Die Rückzahlung muss bis 2031 erfolgen. 2024 hat Skyguide aufgrund von Liquiditätsproblemen nur 15 Millionen anstatt der erwarteten 35 Millionen Franken amortisiert. Die finanzielle Situation der Zukunft ist abhängig vom Leistungsplan bzw. von den Gebühren für die Referenzperiode 2025-2029. Die finanzielle Situation von Skyguide bleibt somit kritisch.

Bevor ich Ihnen nun die Abstimmungsresultate der Kommission bekannt gebe, möchte ich mich im Namen der Kommission für die umfassenden und präzisen Unterlagen und Auskünfte, die wir erhalten haben, bedanken. Der Dank geht insbesondere an Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV). Ebenfalls ganz besonders bedanke ich mich beim Kommissionssekretariat, das uns in den Finanzkommissionen sehr rasch, engagiert und äusserst kompetent unterstützt. Ein herzliches Dankeschön möchte ich hier aus dem Saal auch all denjenigen sagen, die ihre Steuererklärungen oder andere Dokumente richtig ausfüllen und damit Steuern und Abgaben für die Schweiz leisten. Sie haben mit ihren Steuern und Abgaben zu diesem Erfolg beigetragen - merci vielmals. Ich danke auch allen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und der angegliederten Betriebe, die sorgfältig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen.

Nun zu den Abstimmungsresultaten in der Kommission: Die Kommission hat mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen dem Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024 zugestimmt. Die Ausführungen dazu werden wir sicher in den kommenden Fraktionsvoten hören. Die Bundesbeschlüsse II und III über die Rechnungen des BIF und des NAF für das Jahr 2024 wurden einstimmig angenommen. Auch der Ständerat hat die Beschlüsse gestern beraten und alle drei angenommen.