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AB 356863

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04

Wortprotokoll

Es geht wieder einmal um die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes. Sie erinnern sich, dass das Schweizervolk am 13.[NB]Februar 2022 eine Volksinitiative mit dem Titel "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" angenommen hat. Mit der Annahme dieser Volksinitiative wird in die Verfassung insbesondere der Satz hineingeschrieben: "Der Bund verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht."

Ihre Kommission hat sich eingehend mit dieser Revision befasst. Wir sind in der Differenzbereinigung. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, in zwei von drei Differenzfällen dem Nationalrat zu folgen und in einem Fall an einer Differenz festzuhalten. Bei allen drei erwähnten Entscheiden gibt es Minderheiten.

Es geht im Wesentlichen um zwei relativ wichtige Fragen. Die eine ist die Frage, in welchen Fällen im Innenteil von Presseorganen Tabakwerbung weiterhin, also trotz der Verfassungsformulierung, zulässig sein soll. Die andere ist die Frage, wieweit mobiles Tabakverkaufspersonal weiterhin tätig sein kann. Das sind zwei wesentliche Fragen, die wir jetzt behandeln werden. Und dann geht es wieder einmal um die - ich sage es einmal so - etwas exotische Frage der Zigarren und Zigarillos, die als Produkte hier eine Sonderbehandlung erfahren; das ist eine Debatte, die wahrscheinlich nur in der Schweiz vorstellbar ist.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir die drei Differenzen einzeln durchgehen.