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AB 356904

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04

Wortprotokoll

Hier geht es jetzt um einen ganz anderen Regelungsbereich. Es geht zunächst formell um eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Inhaltlich geht es um eine heute ganz wichtige Lebensrealität. Es geht um die Frage, wieweit wir Menschen vor allem im Alter, aber auch im Invaliditätsfall ermöglichen können, zuhause oder in einer betreuten Wohnform zu bleiben und nicht in ein Heim eintreten zu müssen. Wir stellen bei dieser Gesetzgebung die Frage für Menschen, die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sind.

Der Bundesrat arbeitete eine Vorlage aus, nachdem beide Räte die Motion 18.3716 der SGK-N aus dem Jahre 2019 angenommen hatten. Der Bundesrat und Ihre Kommission versuchten zunächst, den Sachverhalt festzustellen. Hier möchte ich Ihnen vier Zahlen mitgeben, die zum Teil erstaunlich oder sogar sehr erstaunlich sind, bevor wir dann über die Regelung sprechen, die die Kommission und der Bundesrat Ihnen beantragen.

Faktum Nummer eins: Gemäss dem Bundesamt für Statistik betrug 2020 der Altersquotient - das ist das Verhältnis der Menschen in diesem Lande, die über 65 sind, zu denjenigen Menschen, die unter 65 sind - 30,7 Prozent. 30 Prozent waren über 65 Jahre alt, 70 Prozent waren jünger. Im Jahre 2050 wird dieser Quotient nicht mehr 30 Prozent betragen, sondern 46,5 Prozent, also fast 50 Prozent. In 25 Jahren werden also fast 50 Prozent der Menschen über 65 sein. Wir sprechen von einer ganz relevanten betroffenen Alterspopulation.

Faktum Nummer zwei: Gemäss einer 2022 erhobenen Studie des Instituts Obsan, die uns vom BAG zur Verfügung gestellt wurde, werden in diesem Land im Jahr 2040 55[NB]000 Pflegeplätze fehlen - 55[NB]000 Pflegeplätze! Es müsste also, wenn wir nichts unternehmen, eine entsprechende Anzahl zusätzlicher Alters- und Pflegeheime gebaut werden.

Faktum Nummer drei ist auch erstaunlich, wenn wir von Ergänzungsleistungen sprechen: Nach Informationen aus den Kantonen beziehen fast drei Viertel der Menschen, die sich in einem Pflegeheim befinden, Ergänzungsleistungen. Während die EL-Bezüger in der allgemeinen Bevölkerung eine [PAGE 407] kleine Minderheit darstellen, sind sie bei den Heimbewohnern die ganz erdrückende Mehrheit. Wenn wir heute also über EL-Bezüger und -Bezügerinnen in Heimen legiferieren, dann legiferieren wir über die Mehrheit der Menschen, die in diesen Heimen sind.

Faktum Nummer vier leitet zur Gesetzgebung über und ist ebenfalls erstaunlich: Der Bundesrat hat festgestellt, dass ein Drittel der Menschen, die in der Schweiz in einem Heim wohnen, weniger als eine Stunde Pflege pro Tag benötigt. Wenn man weniger als eine Stunde Pflege braucht, aber[NB]24[NB]Stunden[NB]in[NB]einem Heim ist, wäre es, wenn die Voraussetzungen stimmen, durchaus auch möglich, dass man zuhause bleiben könnte, anstatt sich in einem Heim aufhalten zu müssen.

Das war die Ausgangslage, die der Bundesrat und die Kommission für die Gesetzgebung hatten.

Die Vorlage, die Sie vor sich haben, sieht nun vor, dass entsprechend auch dem Wunsch vieler älterer Menschen, die vor dem Entscheid stehen, zuhause zu bleiben oder ins Heim zu gehen, eine neue Bundesregelung eingeführt wird. Diese sieht eine Pauschalentschädigung für betroffene Menschen vor, eine monatlich zu zahlende Pauschalentschädigung, mit der bestimmte Leistungen vorfinanziert werden, die diese Person braucht, um zuhause zu bleiben.

Wir legiferieren hier im Bereich der Kompetenz der Kantone. Für diesen Pflegebereich, insbesondere auch den Heimbereich, sind die Kantone zuständig. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass die Kosten durch die Kantone zu stemmen sind, dass aber auch die Einsparungen, die durch weniger Heimbauten entstehen, durch die Kantone realisiert werden können. Nach Berechnungen des Bundesrates würde das heissen, dass bei den AHV-Ergänzungsleistungen Kosten zwischen 227 und 476 Millionen Franken entstehen würden, die Kantone durch diese Massnahmen gleichzeitig aber Einsparungen von etwa 280 Millionen Franken realisieren würden.

Der Nationalrat nahm das Paket am 19.[NB]Dezember 2024 in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 59 Stimmen sehr deutlich an. Auch in Ihrer Kommission war der Eintretensentscheid einstimmig. Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen, auch unter Beizug des Protokolls zu den Anhörungen der nationalrätlichen Kommission, intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Sie werden in der Detailberatung dann sehen, dass es eine ganze Reihe von Mehrheiten und Minderheiten gibt. Ihre Kommission beantragt Ihnen grundsätzlich, dem Nationalrat zu folgen, schafft aber doch drei wesentliche Differenzen, auf die wir nachher noch zu sprechen kommen werden. Für die Gesamtabstimmung beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Zu ergänzen ist noch: Die Pauschale, die wir mit der Vorlage einführen würden, ist zwar eine Pauschale, also keine Einzelleistungsabgeltung, sie darf aber nur ausgerichtet werden, wenn eine Bedarfsabklärung stattgefunden hat. Allerdings[NB]ist[NB]auch[NB]das[NB]Sache der Kantone. Die Kantone können bestimmen, wie eine solche Bedarfsabklärung stattzufinden hat.

Eine weitere Frage, die in der Kommission geklärt wurde, jedenfalls ansatzweise, war, wieweit das umstrittene Gebiet der Angehörigenpflege die Vorlage betrifft, die wir vor uns haben. Gemäss Auskunft des BAG ist die Angehörigenpflege von dieser Vorlage hier nicht betroffen. Die Kantone können selber entscheiden, ob sie die Angehörigenpflege in die Gesetzgebung aufnehmen wollen oder eben nicht, und das Gesetz entsprechend nur auf die professionelle Pflege beschränken. Das wird in dem Sinne durch das Geschäft, das wir vor uns haben, nicht geregelt.

Also: Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.