Hegglin Peter · Ständerat · 2025-06-04
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04
Wortprotokoll
Ich führe eigentlich eine Minderheit an, die eine Mehrheit ist. Wenn Sie die Personen beachten, die unterschrieben haben, wäre es die Mehrheit gewesen. Obwohl es als Minderheit taxiert ist, unterstützt auch die Minderheit die Ziele der Vorlage, die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause zu fördern. Deshalb sollen künftig auch AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbstständige Wohnen ermöglichen.
Nach Meinung der Minderheit hat uns der Bundesrat einen guten, austarierten und mit den Kantonen abgestimmten Entwurf unterbreitet. Abweichungen vom bundesrätlichen Entwurf sollten deshalb gut begründet und auch substanziell sein, so auch bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer[NB]4. Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf sollen Personen mit einem Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, die eine Nachtassistenz benötigen, eine Entschädigung für ein Zimmer erhalten. Die Entschädigung für das Zimmer für die Assistenzperson soll in der gleichen Höhe ausfallen wie die Entschädigung für im gleichen Haushalt wohnende und lebende Personen - auch für Ehepartner, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat.
Zur Berechnung des Anspruchs hat sich der Bundesrat auf vorhandene Datengrundlagen abgestützt. So verwendete er reale Daten aus den Dossiers der EL-Beziehenden. Zudem wurde einerseits durch die Firma Wüest und Partner eine Abklärung gemacht, wie die Zuschläge auf Basis der Mietpreise nach Zimmerzahl pro Wohnung aussehen. Diese Zahlen beziehen sich nicht auf die Realität der EL-Beziehenden, sondern auf den Markt. Andererseits wurde die Basis der Mietpreise pro Quadratmeter berücksichtigt. Gemäss Daten aus dem Jahr 2023 decken die Mietzinshöchstbeträge zusammen mit den Rollstuhlzuschlägen 90 Prozent der Mieten derjenigen Personen ab, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Zahlen finden Sie auf Seite 3 der Fahne: Bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 sind die nach Regionen abgestuften Pauschalen aufgeführt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will eine Pauschale von 6000 Franken einführen. Für die Minderheit ist es nicht nachvollziehbar, weshalb für eine Nachtassistenz ein höherer Betrag berücksichtigt werden soll als für den Ehepartner oder ein Kind. Ein höherer Zuschlag für die Nachtassistenz als für den Ehepartner oder für ein Kind führt zu einer Ungleichbehandlung von EL-beziehenden Personen. Weiter ist für die Minderheit nicht nachvollziehbar, weshalb die Pauschale in den Städten die gleiche Höhe aufweisen soll wie auf dem Land. Die in der Anhörung von Inclusion Handicap präsentierte Idee respektive Forderung, im Internet nach rollstuhlgängigen Wohnungen zu suchen und die Ergebnisse als Basis der Berechnungen zu nehmen, ist für die Minderheit nicht tauglich. Der Einbezug von Internetsuchdiensten führt zu punktuellen Aufnahmen. Es ist sinnvoller, die von den EL-Beziehenden effektiv bezahlten Mieten zu berücksichtigen, wie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen.
Zu den Kosten: Ja, es sind 2 Millionen Franken Mehrkosten. Die Summe ist zwar nicht sehr hoch, aber trotzdem sind es 2 Millionen Franken Mehrkosten, und das auf einer nicht substanziierten Datenbasis.
All dies führt die Minderheit dazu, nicht dem Nationalrat zu folgen, sondern Ihnen zu empfehlen, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.