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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-06-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04

Wortprotokoll

Man muss im Zusammenhang mit dieser Gesetzesbestimmung noch wissen, wie sie eingebettet ist. Die Minderheitssprecherin hat es gesagt: Der Antrag der Mehrheit könnte zu zusätzlichen Kosten und zu zusätzlichen Angeboten führen.

Ich glaube, über das Ziel sind wir uns alle einig: Wir möchten, dass die Menschen lange zuhause bleiben. Und wenn wir die Förderung zuhause wollen, dann muss man schauen, ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt, dass die Bedürfnisse der Menschen abgedeckt werden. Was diese Bedürfnisse sind, ist offen. Es kann nicht nur Notrufsysteme betreffen, sondern - Buchstabe e sagt es - zum Beispiel auch die Gestaltung des Alltags und die soziale Teilhabe, damit die Menschen nicht vereinsamen, wenn sie zuhause bleiben. Das ist einmal das eine.

Der Antrag der Mehrheit sagt insbesondere, dass dann geschaut werden muss, welches die Bedürfnisse der entsprechenden Person sind, wo man ansetzen muss, wenn sie zuhause bleiben und nicht schon ins Heim gehen will. Dazu braucht es eine Bedarfsabklärung; das ist die erste Voraussetzung, die man nennen muss. Die Person kann nicht einfach zuhause sitzen und bestellen und sagen: Ich möchte jetzt, dass mir jemand bei der Gartenarbeit hilft. Es braucht vielmehr eine Bedarfsabklärung, ob hier wirklich eine Unterstützung notwendig ist. Das kann dann im Bereich der Buchstaben a, b, c und d sein, aber eben auch von Buchstabe e, und es kann auch Weiteres sein.

Man müsste zielorientiert hingehen und schauen, welches genau der Bedarf dieser Person ist, damit sie, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen, nicht ins Heim gehen muss. Denn es ist für uns günstiger, wenn sie nicht ins Heim geht. Insofern ist das Wort "insbesondere" schon die richtige Lösung. Es bedeutet, dass man die Möglichkeiten für Massnahmen offenhält; es braucht eine Bedarfsabklärung.

Jetzt noch zum Geld: Wenn man sagt, dass noch mehr Leistungen noch mehr Geld bedeuten, so ist darauf hinzuweisen, dass wir Pauschalen haben, dass wir eine gesetzessystematische Einbettung haben. Die Kantone müssen Mindestpauschalen festlegen, aber das kann auch die Maximalpauschale sein. Ob wir mehr Leistungen erbringen oder nicht, ändert nichts. Wenn man die Pauschale hat, dann ist das Maximum die vom Kanton festgelegte Pauschale. Wie viele verschiedene Leistungen es sind, spielt dann gar keine Rolle, und es braucht eine Bedarfsabklärung. Es findet also nicht irgendetwas ohne Bedarfsabklärung statt, und sobald man diese Leistung hat, bildet die Pauschale die Obergrenze. Da sind die Kantone frei, eine Maximalgrenze zu setzen. Sie sind einfach mit der untersten Grenze ein bisschen gebunden. Es ist ganz wichtig, das zu verstehen.

Es ist in unserem Sinn, dass wir sagen, man müsse das bieten können, was den Bedarf erfüllt. Die Bundesratslösung ist da einfach zu einschränkend. Mit dieser Lösung muss man dann sagen: Es wäre schön, wir könnten dir diese Leistung geben, sie ist ja durch die Pauschale begrenzt, aber wir können sie nicht geben, weil der Bundesrat eine Abgrenzung vornimmt und eine abschliessende Aufzählung macht. Da ist der Antrag der Mehrheit mit dem Wort "insbesondere" und beispielhaft noch mit Buchstabe e viel offener formuliert, und das ist auch richtig so.

Zur Bemerkung bezüglich der Ergänzungsleistung, wonach wir also nicht wollen, dass die Menschen Ergänzungsleistungen beziehen: Der Zugang zur Ergänzungsleistung wurde stark eingeschränkt; das haben wir im Parlament beschlossen. Man muss wirklich ein tiefes Vermögen haben; wenn man einmal ergänzungsleistungsberechtigt ist, hat man fast kein Vermögen mehr. Eigentlich ist für solche Menschen, die schon in der Ergänzungsleistung sind - und das ist wirklich die Grundaussage -, der einfachste Weg derjenige, ins Heim zu gehen. Dort kriegt man alles. Und selbst wenn man noch nicht in der Ergänzungsleistung ist, so wissen jene, denen bewusst ist, wie viel man im Heim bezahlt, dass man nach einem Heimeintritt relativ schnell in der Ergänzungsleistung ist. Es dauert ein paar Monate, bis das Vermögen auf das Ergänzungsleistungsniveau reduziert ist. Zuhause kann man mit diesen Pauschalen - aber die Pauschalen hat man ja noch nicht, wenn man keine Ergänzungsleistung bezieht - den Weg in die Ergänzungsleistung am besten verhindern. Aber selbst wenn man dann in die Ergänzungsleistung kommt, ist es billiger, wenn man diese Pauschalen spricht, als wenn man die Person einfach ins Heim schickt.

Zusammengefasst: Es braucht eine Bedarfsabklärung; einfach so kann man diese Leistung nicht beziehen. Über die Pauschalen ist die Ausgabe nach oben begrenzt, auch wenn man nicht nur die Buchstaben a bis d ins Gesetz schreibt. Der Antrag der Mehrheit lässt einfach die Art der Leistungen offen. Das ist sinnvoll, weil es das Ziel ist, dass man diejenigen Leistungen bietet, die die Menschen davon abhalten, ins Heim zu gehen, und die dafür sorgen, dass sie zuhause bleiben können.

Deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.