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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-17

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt Ihnen mit 5 zu 0 Stimmen vor, sich dem Nationalrat anzuschliessen, vier Kommissionsmitglieder enthielten sich der Stimme - allerdings mit einem leichten Unterton von Groll.

Dazu möchte ich hier doch noch Folgendes ausführen: Im Nationalrat, er war Zweitrat, war das Geschäft ursprünglich auf den 10. Juni, also auf Dienstag der letzten Woche, traktandiert gewesen. Obwohl sich Differenzen abgezeichnet hatten, verschob das Plenum des Nationalrates das Geschäft auf gestern, dies mit dem Effekt, dass es sehr wahrscheinlich nicht mehr in dieser Session verabschiedet werden könnte, wenn wir festhalten würden. Also schlossen wir uns mit dem erwähnten Unmut dem Nationalrat an, und zwar primär deshalb, weil der Bundesrat bis Ende Juni dem IWF mitteilen muss, ob die Schweiz die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) verlängern will. Dafür braucht der Bundesrat eben die in dieser Vorlage vorgesehene Ermächtigung, ansonsten - das ist vertraglich offenbar so vorgesehen - würden die AKV stillschweigend verlängert, es sei denn, der Bundesrat würde sie mangels Verlängerungskompetenz kündigen. Diese Kompetenz hätte er, aber das will natürlich niemand in unserem Land.

In materieller Hinsicht wirkt sich die gestern vom Nationalrat beschlossene Version erst ab dem Jahr 2009 anders aus als der Vorschlag des Bundesrates, dem wir uns als Erstrat in der Frühjahrssession angeschlossen hatten: Bis Ende 2008 erhält der Bundesrat in beiden Versionen die Ermächtigung, die AKV mit dem IWF fortzuführen. Danach - oder genau gesagt: vom 26. Dezember 2008 an - muss der Bundesrat die eidgenössischen Räte mit neuer Botschaft erneut um die Verlängerungskompetenz ersuchen. Das Ungereimte am Ganzen ist nun dies: Für die heute hauptsächlich verwendeten Neuen Kreditvereinbarungen mit den IWF hat der Bundesrat bereits die unbefristete Verlängerungskompetenz. Bei den älteren AKV hingegen - um die geht es ja hier - bleibt die Fortführungskompetenz befristet. Damit wird der Bundesrat wohl leben können und müssen.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommission, dem Nationalrat zu folgen - es sei denn, Herr Bundesrat Villiger würde uns in einem flammenden Votum doch noch bitten, an seiner und unserer Version festzuhalten.