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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst betonen, dass die Finma - anders, als in der Begründung des Postulates steht - aus Sicht des Bundesrates derzeit nur über verwaltungsrechtliche Instrumente verfügt. Diese Instrumente unterliegen eben nicht dem Strafrecht. Sie umfassen zum Beispiel das Aussprechen eines Berufsverbots, die Veröffentlichung einer aufsichtsrechtlichen Verfügung oder den Entzug einer Bewilligung. Der administrative Charakter dieser Instrumente wurde vom Parlament bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) so beschlossen und seither auch nicht infrage gestellt, weder durch eine Entscheidung des Bundesgerichts noch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die im Postulat erwähnten Beispiele und Berichte befassen sich in Bezug auf die Mitwirkungspflicht nur mit der Problematik der pekuniären Verwaltungssanktionen, umgangssprachlich der Bussen. Diese haben im Gegensatz zu den bestehenden Instrumenten einen anerkannten strafrechtlichen Charakter, sie stehen der Finma aber derzeit nicht zur Verfügung.

Wie Sie wissen, besteht nun für die Prüfung der Einführung einer Bussenkompetenz für die Finma ein konkreter Auftrag an die Verwaltung. Dieser Auftrag wurde also schon erteilt. Die PUK reichte zwei Motionen ein, die Motionen 24.4531 und 24.4527, und auch der Bundesrat erteilte in seinem Bericht vom 10.[NB]April 2024 zur Bankenstabilität einen entsprechenden Prüfauftrag. Wir werden also sehr bald die Eckwerte einer Gesetzesrevision haben. Von daher erachte ich es nicht als zweckdienlich, noch ein solches Postulat anzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, dieses Postulat abzulehnen.