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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-06-04

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Dieser Gesetzentwurf verfehlt seine Wirkung: KMU gehen leer aus, und die strapazierte Bundeskasse wird weiter geschröpft. Es ist ein typisches Beispiel bürgerlicher Finanzpolitik: Steuersenkungen, von denen einige wenige Unternehmen profitieren, werden gegen den Willen des Bundesrates und der Mehrheit der Kantone durchgedrückt, nur um dann im selben Jahr massive Sparprogramme auf Kosten der Umwelt, der Bevölkerung und der KMU auszurichten.

Die Erstreckung der Verlustverrechnung wurde ursprünglich lanciert, um die Unternehmen nach der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Wird das erreicht? Fehlanzeige. Von der geplanten Änderung würden nur ganz wenige und grundsätzlich lukrative Unternehmen profitieren, die einen einmalig grossen Verlust erlitten haben, etwa Finanzinstitute, die Millionenbussen eingeholt haben. Die vielen Betriebe aber, die effektiv unter der Covid-19-Pandemie gelitten und teilweise immer noch mit den Nachwehen zu kämpfen haben, etwa Betriebe in der Gastronomie, hätten davon nichts. Diese Betriebe weisen entweder so tiefe Gewinne aus, dass die Steuerlast sowieso überschaubar ist - ich erinnere daran: Auf Bundesebene zahlen 60 Prozent der KMU keine Steuern -, oder aber sie weisen gar keine Gewinne mehr aus. Dann verfällt zwar der Verlustvortrag aus der Covid-19-Zeit, aber das ist dann nicht ihr grösstes Problem.

Das Versprechen, man wolle KMU nach der Covid-19-Pandemie helfen, ist also nichts als heisse Luft. Wollen Sie diese Unternehmen wirklich unterstützen, bieten wir gerne Hand, aber mit zielgerichteten Massnahmen: etwa indem, wie ursprünglich versprochen, die Zinsen für die Covid-19-Bürgschaftskredite endlich auf 0 Prozent gesenkt werden oder indem den KMU günstige Kredite über ein Bürgschaftsprogramm zur Verfügung gestellt werden, um trotz Covid-19-Nachwehen und tiefer Liquidität die notwendigen Investitionen in die Erneuerung der Betriebe oder in deren ökologische Transformation tätigen zu können.

Wir haben es gehört: Start-ups, die nach der Covid-19-Pandemie gegründet wurden, genau zwischen dem siebten und zehnten Jahr ihren Break-even erreichen und dann hochprofitabel werden, würden von der Verlängerung der Verlustverrechnung effektiv profitieren. Das ist eine sehr überschaubare Gruppe. Dennoch hätten wir für diese spezifische Gruppe eine Verlängerung der Verlustverrechnung durchaus unterstützt. Die Kommissionsmehrheit wollte jedoch eine solche Differenzierung nicht; stattdessen sollen nun einzelne, tendenziell grosse Unternehmen profitieren, indem sie einen noch grösseren Spielraum zur Steueroptimierung erhalten.

Aus Sicht der Grünen ist eine solche Schwächung der Steuerprogression nicht zielführend, zumal die Auswirkungen dieser Steuersenkungen Mindereinnahmen im Umfang von etwa 50 bis 100 Millionen Franken nach sich ziehen würden. Dabei konnte nicht einmal die Verwaltung eine klare Schätzung machen, weil ihr schlicht die Zahlen fehlen. Zudem hat - dies als Klammerbemerkung - die gleiche Mehrheit, die hier Steuersenkungen ohne Kenntnis der Auswirkungen [PAGE 806] beschliessen will, gerade erst im Mai in der Sondersession den Aufbau einer verlässlichen Datengrundlage für genau solche Schätzungen auf die lange Bank geschoben.

Ob 50 oder 100 Millionen Franken: Solche Mindereinnahmen sind beim aktuellen Zustand des Bundeshaushaltes nicht angezeigt. Deshalb beantragt auch die Finanzkommission unseres Rates, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Wir wollen lieber die KMU unterstützen, statt einzelnen, profitablen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Wir verzichten lieber auf unnötige Steuersenkungen und erhalten dafür die Forschungsbeiträge und damit die Innovationskraft des Standorts Schweiz, von der insbesondere die KMU profitieren.

Deshalb wird die Grüne Fraktion nicht auf dieses Geschäft eintreten.