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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen namens Ihrer UREK zu dieser Motion. Die UREK hat sich sehr eingehend mit der ganzen PFAS-Problematik an zwei Sitzungen auseinandergesetzt. Wir haben dazu auch verschiedene Fachexpertinnen und Fachexperten angehört. Chemikalien durchdringen unser tägliches Leben. Sie befinden sich in fast allen Produkten und Materialien des täglichen Gebrauchs, etwa in Putzmitteln, Medikamenten, Verpackungen. Sie sind auch unerlässlich für die Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen wie Energieerzeugung, Informationstechnologie, Mikrochips, Mobilität usw. Chemische Produkte und Technologien ermöglichen Innovationen in allen Lebensbereichen. Heute werden weltweit über 100[NB]000 chemische Stoffe produziert, und die Menge an produzierten Chemikalien nimmt global stärker zu als das weltweite BSP, was die enorme wirtschaftliche Bedeutung verdeutlicht.

Chemikalien stellen aber auch eine Herausforderung für eine nachhaltige Wirtschaft dar, da ihre Produktion sehr energieintensiv ist und sowohl Produktion als auch Gebrauchsphase umweltschädliche Emissionen verursachen können. Chemikalien stellen einen global relevanten Einflussfaktor auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt dar. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Kommissionspostulat der WBK-S "Forschung zu Risiken und nachhaltigem Umgang mit Chemikalien (Chemikaliensicherheit)". Wir behandeln es nächste Woche, am 12.[NB]Juni.

In diesem ganzen Spannungsfeld bewegt sich auch der Umgang mit PFAS. Was sind PFAS? Bei per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Seit den 1970er-Jahren werden sie in grossem Umfang eingesetzt. Viele PFAS sind fett-, schmutz- und wasserabweisend und thermisch und chemisch äusserst stabil. Diese Stoffeigenschaften sind vorteilhaft und nützlich in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen, aber PFAS sind problematisch in der Umwelt und für die Gesundheit.

In der Kommission war es selbstverständlich völlig unbestritten, dass PFAS so weit wie möglich substituiert werden müssen. Ein Beispiel, das genannt wurde, war der PFAS-freie Löschschaum; das war früher ein massgebliches Problem. Es wurde auch erwähnt, dass Trifluoressigsäure (TFA), ein kurzkettiges PFAS, ab Dezember verboten sein soll. In dieser Hinsicht ist also schon einiges passiert, und dank der in der Schweiz gut ausgebauten Forschung werden wir diesbezüglich auch immer besser.

Umgekehrt ist natürlich auch festzustellen, dass die Messtechnik immer besser und genauer wird. Wir können immer besser kleinste Mengen identifizieren. Klar ist auch, dass in diesem Kontext und vor dem Hintergrund dieser Ausführungen eine Zero-Strategie bei PFAS völlig unrealistisch ist, und klar ist auch, dass es vernünftige Übergangsregelungen und Übergangsfristen braucht, um Absenk- und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.

Hintergrund der Diskussion ist der Umstand, dass im Nordosten des Kantons St.[NB]Gallen auf etlichen landwirtschaftlichen Flächen und in Tränkequellen erhöhte PFAS-Belastungen festgestellt wurden. Die Belastungen kommen vermutlich aus Klärschlamm-Austrägen, die bis 2006 zulässig waren. Die Bauern wurden früher von den Behörden sogar animiert, Klärschlamm auszutragen. Wenn jetzt betroffene Bauern von gewissen Kreisen einfach ultimativ zum Aufhören aufgefordert werden, dann geht es bei allem Verständnis für den Umwelt- und Gesundheitsschutz auch um ein staatspolitisches, gesellschaftliches Thema.

Es handelt sich konkret um eine Fläche von 1700 Hektaren. Auch Bauland ist betroffen, sodass sehr hohe Mehrkosten bei privaten Bauprojekten drohen. Auch Strassenbau- und Hochwasserschutzprojekte sind potenziell betroffen. Das Rindfleisch, das auf diesen belasteten Flächen produziert wird, kann gemäss den bisher genommenen Stichproben die geltenden Höchstwerte für ausgewählte PFAS nicht einhalten. Für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe stellen diese Ergebnisse eine grosse Herausforderung dar und gefährden teilweise ihre wirtschaftliche Existenz.

Der Kanton St.[NB]Gallen hat zum Schutz der Bevölkerung die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe verpflichtet, Senkungsmassnahmen einzuleiten. Es wurden verschiedene Verfügungen erlassen, Einschränkungen beispielsweise bei der Verwendung von Quellwasser oder beim Einsatz der Direktvermarktung. Gleichzeitig unterstützt der Kanton diese Betriebe mit Beratungen und Schadstoffuntersuchungen und hat einen Kredit für Unterstützungs- und Härtefallbeiträge beschlossen.

Bei der konkreten Ausarbeitung der Senkungsmassnahmen stellen sich nun aber viele Fragen, die geklärt werden müssen. Man geht insgesamt davon aus, dass auch in anderen Kantonen ähnliche Probleme manifest werden. Es ist also nicht nur ein singuläres Problem meines Kantons.

In rechtlicher Hinsicht sind zwei Departementsverordnungen des EDI von Relevanz: einerseits die Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung), andererseits die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen.

Zur Kontaminantenverordnung: Hier wurden 2024 neue Grenzwerte eingeführt, und zwar mit äusserst sportlichen Übergangsfristen. Konkret galt eine kurze Übergangsfrist von sechs Monaten für die Einhaltung der PFAS-Höchstwerte. Die neuen Höchstwerte wurden per 1.[NB]Februar 2024 eingeführt. Das bedeutet also, dass sie seit dem 1.[NB]August 2024 konkret gelten, und es ist nur noch der Abbau der Bestände möglich. Mit Buchstabe b der Motion fordert die Kommission angemessene, angepasste Übergangsfristen für das Erreichen der Höchstwerte in tierischen Lebensmitteln. Wichtig ist, dass die Angemessenheit dieser Fristen in der [PAGE 423] Kommissionsmotion auch in den Kontext mit den konkreten Sanierungs- und Absenkmassnahmen gestellt wird.

Für die Kommission ist unbestritten, dass die betroffenen Betriebe aktiv bei diesen Sanierungs- und Absenkmassnahmen mitmachen müssen. Es erfordert aber Zeit, bis die PFAS-Belastung durch solche Massnahmen ein akzeptables Mass erreicht hat. Es kommt dazu, dass die Forschungsergebnisse fortlaufend mitberücksichtigt werden müssen.

Mit Blick auf die zeitlichen Erfordernisse dieser Absenk- und Sanierungsstrategien braucht es somit gemäss der Kommissionsmotion eine neue, angepasste Übergangsregelung. Die Landwirtschaftsbetriebe benötigen diese Zeit, sie benötigen eine faire Frist und Rechtssicherheit, um Massnahmen auszuarbeiten und deren Wirkung auch zu testen. Vor dem Hintergrund, dass die bisher gefundenen Belastungen im Fleisch nicht akut toxisch sind, ist eine verlängerte Übergangsfrist gerechtfertigt und angemessen. Da die Landwirtschaftsbetriebe innerhalb dieser Übergangsfrist Massnahmen ergreifen, muss aber die Belastung der produzierten Lebensmittel bereits vor Ablauf dieser Frist kontinuierlich absinken. Bei der Kontaminantenverordnung besteht also hohe Dringlichkeit für eine Anpassung.

Beim zweiten relevanten Erlass, der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen, liegen die zeitlichen Verhältnisse anders. Hier hat die Verwaltung der Kommission aufgezeigt, dass man beabsichtige, die Trinkwasserrichtlinie der EU zu übernehmen. Diese Richtlinie wurde in der EU im Januar 2023 erlassen und kennt eine dreijährige Umsetzungsfrist. Konkret endet diese Frist also im Januar 2026. Die Kommission hat festgestellt, dass weder rechtlich noch faktisch eine Notwendigkeit besteht, diese Richtlinie zu übernehmen. Darum fordern wir in der Motion eigenständige Regelungen, welche die landwirtschaftliche Produktion unter Berücksichtigung der Höchstgehalte für die Endprodukte sicherstellt. Eine Übernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie könnte zur Folge haben, dass Fleisch oder Milch von Tieren, die mit rechtlich einwandfreiem Trinkwasser getränkt werden, Grenzwerte überschreiten. Das ist für die Bevölkerung schlicht nicht mehr nachvollziehbar. Es ist auch nicht praktikabel. Hier geht es natürlich vor allem um die berechtigten Anliegen der Milchwirtschaft.

Dieser Sachverhalt ist in Buchstabe b der Motion verankert. Über allem steht der Grundsatz - und das ist in der Motion in Buchstabe a verankert -, dass beim Festlegen der PFAS-Grenzwerte neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit, die Kohärenz zu anderen Grenzwerten und die wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen sind, insbesondere die Folgen und Auswirkungen für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe oder Wasserversorgungen. Diese Forderung, das möchte ich betonen, ist nicht ein singulärer Ansatz der Schweiz. Auch international gilt das sogenannte Alara-Prinzip: "as low as reasonably achievable". Es braucht in komplexen Sachverhalten, und das ist nun einmal so, Interessenabwägungen. Alarmismus ist fehl am Platz.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass die Grenzwerte für Fisch sowohl in der EU als auch in der heutigen Kontaminantenverordnung wesentlich höher sind. Beim Felchen sind es 100-mal höhere Grenzwerte als beim Fleisch. Das ist für die Kommission auch toxikologisch unglaubwürdig und widersprüchlich. Aber es ist wirtschaftlich natürlich nachvollziehbar. Würde man ähnlich harte Grenzwerte wie beim Fleisch machen, wäre die Fischindustrie mutmasslich tot. Von Expertenseite wird auf die Frage, wieso man solche unterschiedlichen Grenzwerte zwischen Fleisch und Fisch festlegt, gesagt: Bei der Festlegung von Höchstwerten in Lebensmitteln bewerten wir die Toxikologie von Stoffen, aber auch das Konsumverhalten. Süsswasserfisch wird weniger oft konsumiert als Fleisch, weshalb es unterschiedliche Höchstwerte gibt.

Gut, man kann das so zur Kenntnis nehmen. Für die Pescetarier ist das vielleicht eher eine schwierige Nachricht. Sie sehen, wie komplex diese Sachverhalte und Zusammenhänge sind. Es ist mir bewusst - und es ist, glaube ich, auch der Kommission bewusst -, dass diese Angelegenheit nicht nur komplex, sondern auch emotional ist. Sie eignet sich auch sehr gut für reisserische Medienberichte. Aber man darf nicht übersehen, ich habe es vorhin schon erwähnt, dass wir immer genauer messen. Wir haben bessere Instrumente, wir können dadurch Grenzwerte setzen, aber es ist nicht so, dass wir dann mehr PFAS zu uns nehmen.

Die Kommission hat versucht, die Sache gründlich und nüchtern zu analysieren, und hat mit der Motion einen Weg aufgezeigt, wie wir dieses Problem schrittweise unter Einbezug der Forschung und unter Berücksichtigung der praktischen Vollzugserfahrungen in den Griff bekommen können. In der Begründung zur Motion haben wir als Beispiel - ich unterstreiche: als Beispiel - auch die Vermischung aufgeführt. Das hat ja den grossen medialen Aufreger ausgelöst. Aber ich muss Sie daran erinnern: Das ist nichts Neues. Sie werden morgen die Motion Fluri 20.3052, "Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel", beraten. Dort heisst es im Kommissionsbericht ganz klar: "Die Kommission stellt fest, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln - insbesondere von Chlorothalonil - das Grundwasser belasten. Wasserversorgungen, deren Trinkwasser überhöhte Konzentrationen solcher Rückstände aufweist, sind verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, damit die Trinkwasserqualität wieder den Anforderungen entspricht. Dabei sind rasch umsetzbare Lösungen, wie etwa die Beimischung von unbelastetem Wasser, gegenüber aufwendigen technischen Aufbereitungsverfahren zu bevorzugen."

Das ist also nicht ein völlig abwegiges Prinzip, wir setzen es vielmehr ein, mit der Konsequenz, dass dadurch eine diffundierende Wirkung entsteht und die Belastung reduziert wird. Ich räume aber auch ein, dass bei flüssigen Substanzen das Vermischen einfacher ist als beim Fleisch. Auch braucht es eine behördliche Aufsicht und Begleitung, das ist wichtig. Nicht nur die Bauern brauchen Rechtssicherheit, sondern auch die Schlachtbetriebe.

Zum Schluss nochmals: Es ist davon auszugehen - das wurde in der Kommission deutlich -, dass auch in anderen Kantonen gleiche Probleme auftauchen werden. Es entsteht der Eindruck, dass die Mess- und Kontrollaktivität nicht überall gleich ist, um das mal diplomatisch auszudrücken. Wir sind hier in einer Zuständigkeit des Bundes, sind also als Parlament auch gefordert, Rahmenbedingungen zu setzen, die vollzugstauglich und praktikabel sind.

Die vorliegende Motion hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen. Es gibt eine Minderheit, sie wird ihre Position selber darlegen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme der Motion. Allein dieser Umstand zeigt, dass wir uns in der Kommission sorgfältig und nüchtern mit dem Problem befasst haben. Natürlich hat uns auch die Verwaltung unterstützt. Für diese Beratung möchte ich mich bestens bedanken.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen die Annahme dieser Kommissionsmotion.