Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen das Ergebnis der Einigungskonferenz kurz darzulegen. Bei der Einigungskonferenz ging es darum, die noch bestehenden Differenzen - zwei im Paket über die Familienbesteuerung und zwei bei der Wohneigentumsbesteuerung - zu beseitigen.
Zum Paket über die Familienbesteuerung: Die erste Differenz bestand bei Artikel 9a; sie betrifft auch Artikel 24 Buchstabe e und Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie Artikel 3 Absatz 3bis, Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe gbis und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c des Steuerharmonisierungsgesetzes. In allen diesen Artikeln geht es um das Wahlrecht von Konkubinatspaaren. Dieses Wahlrecht hat die Einigungskonferenz ohne Abstimmung gestrichen. Das heisst mit anderen Worten, dass kein Wahlrecht für Konkubinatspaare eingeführt werden soll. Das entspricht auch dem, was der Ständerat immer beschlossen hat. Es lag, wie gesagt, in der Einigungskonferenz kein anderer Antrag vor, sodass diese Differenz ohne Diskussion beseitigt werden konnte.
Die nächste Differenz im Paket über die Familienbesteuerung betrifft Artikel 11 StHG. Hier geht es um die Frage, ob mit dieser Vorlage die Kantone verpflichtet werden sollen, das Teilsplittingverfahren in ihre Steuergesetze zu übernehmen. Wir haben immer daran festgehalten, dass ein solcher Zwang nicht ins Gesetz aufgenommen werden soll. Der Nationalrat hat immer anders entschieden. Die Einigungskonferenz hat sich mit 14 zu 12 Stimmen für die Version des Nationalrates ausgesprochen. Das heisst mit anderen Worten: Die Kantone werden das Teilsplittingverfahren einführen müssen und können abweichende Systeme, wie sie heute bestehen, nicht weiterführen.
Das sind die beiden Differenzen, wie sie im Familienbesteuerungspaket bestanden haben.
Nun zur ehemaligen Vorlage 2, zur Wohneigentumsbesteuerung: Auch hier bestanden zwei Differenzen, die materiell etwas gewichtiger waren als die beiden Differenzen in der ursprünglichen Vorlage 1. Die eine Differenz betraf das Bausparmodell, die zweite den Schuldzinsenabzug.
Zum Bausparmodell: Ich zähle die einzelnen Artikel hier nicht auf, bei denen es um das Bausparmodell geht. Mehrheitlich hat sich die Einigungskonferenz dafür entschieden, die Version des Nationalrates und damit das Bausparmodell nach dem System des Kantons Baselland zu übernehmen. Unser Rat hat stets daran festgehalten, das bundesrätliche Modell einzuführen, nämlich einen zusätzlichen Bausparabzug im Rahmen der Säule 3a. Der Beschluss der Einigungskonferenz führt, wenn er umgesetzt wird, zu zusätzlichen Ausfällen von 25 Millionen Franken. Insgesamt würden die Ausfälle bei der direkten Bundessteuer wegen dieses neuen Bausparmodells 50 Millionen Franken betragen. Diese verteilen sich zu 35 Millionen auf den Bund und zu 15 Millionen Franken auf die Kantone. Dabei sind die Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern der Kantone und Gemeinden nicht berücksichtigt. Zum Themenkreis "Bausparen" gehören auch die Differenzen beim Verrechnungssteuergesetz. Auch dort geht es um Anpassungen an das neue Bausparmodell. Ich werde diese Differenzen beim Verrechnungssteuergesetz nicht mehr im Einzelnen erklären. Sie sind die Folge des Entscheides der Einigungskonferenz, die Variante Nationalrat bzw. das Bausparmodell Baselland zu übernehmen.
Die zweite Differenz, die gewichtigste Differenz, was die finanzielle Tragweite betrifft, bezog sich auf den Schuldzinsenabzug. Wir haben in der letzten Runde dem Antrag des Bundesrates zugestimmt. Der Nationalrat hat eine maximale Abfederung des Ersterwerbs von selbst bewohntem Wohneigentum beschlossen. Die Einigungskonferenz hat sich mit 16 zu 10 Stimmen letztlich für die Variante des Nationalrates entschieden, nachdem ein Vermittlungsvorschlag des Bundesrates, der wesentlich weniger weit gegangen wäre - er hätte zusätzliche Ausfälle in der Höhe von 40 Millionen Franken mit sich gebracht -, in der Einigungskonferenz mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt worden war. Man wollte ganz klar auf die Maximalvariante des Nationalrates gehen. Die Folge davon: Im Vergleich zum Modell Ständerat/Bundesrat gibt es bei der direkten Bundessteuer zusätzliche Ausfälle von 195 Millionen Franken. Diese teilen sich in etwa auf: [PAGE 608] 130 Millionen Franken für den Bund und 55 Millionen Franken für die Kantone.
Zu den Kantonen muss ich noch Folgendes sagen: Nach unserer Vorlage sind die Grenzwerte für den Schuldzinsenabzug bei Neuerwerb und die zulässigen Abzüge für Unterhaltskosten verbindlich im Bundesrecht, d. h. im Steuerharmonisierungsgesetz, festgeschrieben. Das führt zu Ausfällen bei den Staats- und Gemeindesteuern. Diese Ausfälle werden von der Finanzdirektorenkonferenz - Sie haben eine entsprechende Mitteilung erhalten - auf rund eine Milliarde Franken geschätzt! Gesamthaft werden sich also die Ausfälle aus der Wohneigentumsbesteuerungsvorlage - nur aus der Wohneigentumsbesteuerungsvorlage! - für Kantone und Gemeinden gemäss Einigungskonferenz, wenn man die Staats- und Gemeindesteuerschätzung einrechnet, auf rund 1,15 Milliarden Franken belaufen. Die Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern aus der Familienbesteuerungsvorlage sind hier nicht eingerechnet.
Diese Zahlen zeigen, dass die Kantone aufgrund dieser Vorlage mit erheblichen Steuerausfällen zu rechnen haben werden. Von weiteren Sparmassnahmen des Bundes, die Rückwirkungen auf die Kantone haben könnten, will ich hier nicht sprechen.
Noch eine Besonderheit - ich mache Sie noch auf Artikel 72d des Steuerharmonisierungsgesetzes aufmerksam -: Die Einigungskonferenz musste hier eine Übergangsbestimmung einfügen, damit der Kanton Baselland seine bisherige Regelung beibehalten kann. Diese Übergangsbestimmung soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Ich weise darauf hin, damit Sie nicht denken, die Einigungskonferenz hätte hier einen neuen Punkt aufgenommen. Diese Übergangsbestimmung ist eine unmittelbare Folge des Entscheides der Einigungskonferenz, sich für die Variante Nationalrat bzw. für das Bausparmodell Baselland auszusprechen.
Das wären meine Ausführungen als Berichterstatter der Einigungskonferenz. Der Antrag der Einigungskonferenz lautet also: Zustimmung.