Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-06-04
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte aufgrund der Voten, die gefallen sind, noch drei Ergänzungen machen.
1.[NB]Ein Einkommen oder ein Lohn während der Ehe hilft im Falle einer Scheidung nach der Ehe nicht, wenn die Errungenschaft nicht grösser wird - und die Errungenschaft wird so nicht grösser. Das hilft in dieser Situation nicht.
2.[NB]Die sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung wurde genannt; das hat man bewusst so gemacht. Wenn Sie das wirklich ändern wollten, dann müssten Sie davon ausgehen, dass zum Beispiel bei Regentagen oder im Winter Kurzarbeitsentschädigung bezogen wird. Das, glaube ich, kann nicht die Lösung sein. Das hat man bewusst nicht so entschieden.
3.[NB]Was nicht erwähnt wurde: Bei zwei Dritteln der Frauen ist das Problem bereits gelöst. Aber es sind ja noch mehr, die nicht betroffen sind. Ein Viertel aller Frauen übt eine ausserbetriebliche Tätigkeit aus, sie sind ausserbetrieblich angestellt; das wurde nicht erwähnt. Diese sind dort vielleicht unter der Eintrittsschwelle, dann ist es aber ein allgemeines Problem, oder sie sind eben bereits abgesichert. Der Anteil von zwei Dritteln der Frauen bezieht sich auf diejenigen, die keine ausserbetriebliche Tätigkeit ausüben. Also ist insgesamt die Zahl der nicht betroffenen Frauen viel, viel grösser, sie liegt bei weit über 80 Prozent; diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2022. Die aktuellen Zahlen liegen noch höher, weil Jüngere vermehrt ausserbetrieblich tätig sind. Das wollte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins noch sagen.
Die Kommission hat diesen Rückweisungsantrag mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt und der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 2 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Herzlichen Dank, wenn Sie der Vorlage so zustimmen.