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Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05

Wortprotokoll

Noch einmal in aller Kürze: Eine Konzession ist kein Anspruchsrecht. Eine Konzession ist eine Vereinbarung. Die Konzessionsbehörde entscheidet, ob sie eine Vereinbarung abschliessen will oder nicht. Die Kantone - beispielsweise der Kanton Wallis beim Projekt Gorner, der Kanton Uri beim Projekt Göscheneralp oder der Kanton Graubünden beim Projekt Chlus - entscheiden also selbst, ob sie eine Zusatzkonzession gewähren oder eine Neukonzessionierung machen wollen oder nicht. Aus rechtlicher Sicht können sie mit dieser Bestimmung also, wenn wie beim Projekt Gorner eine neue Staumauer gebaut wird, eine Zusatzkonzession gewähren, wenn sie das wollen. Das ist der einzige Unterschied gegenüber heute. Es geht nur darum, die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu präzisieren und klarzustellen, dass in diesen Fällen entgegen der heutigen Rechtsprechung eben auch Zusatzkonzessionen möglich sind.

Ich bitte Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen.