Maissen Theo · Ständerat · 2000-03-16
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-16
Wortprotokoll
Ich bin erstaunt über die Diskussion, die wir hier führen. An sich muss ich den Kollegen Hofmann, Stähelin und Pfisterer sagen, dass sie aus meiner Optik an der Sache vorbeireden. Mein Anliegen ist es nicht, hier einfach zu öffnen, sondern dass wir im Sinne eines staatsbürgerlich vernünftigen Denkens berücksichtigen, dass es nun einmal Kantone gibt, in welchen solche Fragen etwas schwieriger zu lösen sind als in ihren Kantonen. Der Kanton Graubünden hat eine Fläche von einem Sechstel der Schweiz, und deshalb ist es hier halt etwas schwieriger als bei ihnen. Ich bitte diese Kollegen, dafür etwas Verständnis zu haben.
Wir haben die Lösung des Problems nicht aufgeschoben; in der Region, wo ich wohne, haben es Betreiber von nahe gelegenen Kehrichtverbrennungsanlagen zweimal abgelehnt, unseren Abfall zu übernehmen. Wir wollten diesen aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen nicht über allzu grosse Distanzen transportieren, sondern an den nächstmöglichen Ort. Die beiden nächsten KVA haben aber abgelehnt, und die drittnächste hat dann zugesagt. Man muss einfach sehen, dass es Sinn macht, Lösungen zu treffen, die längerfristig ökologisch und wirtschaftlich verantwortbar sind.
Zu den angesprochenen Investitionen: Wir haben in der Region 1986 mit Unterstützung von Bund und Kantonen noch eine Regionaldeponie mit Basisinvestitionen gebaut, bei denen wir mit einem Zeitraum von 50 Jahren gerechnet haben. Auch wir haben also Investitionen getätigt, die nicht mehr nutzbar sind, weil der Gesetzgeber das USG geändert hat.
Ich bitte Sie deshalb, die Verhältnismässigkeit zu wahren und nicht in einem Purismus der Rechtsanwendung zu sagen, hier würden falsche Zeichen gesetzt. Wir setzen keine falschen Zeichen, sondern das Zeichen, dass Vernunft und Sachverstand über einer formalistischen Regelung stehen sollen.
Nun sehe ich, dass Sie, ähnlich wie der Bundesrat, Probleme mit Ziffer 3 meiner Empfehlung haben. Für mich genügt es, wenn Sie die Ziffern 1 und 2 überweisen. Wenn ich die Aussagen aller drei Vorredner höre, dass man die Bestimmungen vernünftig anwenden solle, so genügt mir das. Ich möchte einfach nicht, dass wir wegen vier oder fünf Monaten, die noch verbleiben, in einer Sache Rechtsverfahren einleiten und uns gegenseitig beschäftigen, und zwar Rechtsverfahren, die für den Umweltschutz überhaupt nichts bringen.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir nur über die Ziffern 1 und 2 der Empfehlung abstimmen, denn damit - vorab mit Ziffer 1 - ist meines Erachtens das Problem gelöst; Ziffer 3 ziehe ich zurück. Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Sinne diesem Kompromiss zustimmen.