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Pfister Martin · Bundesrat · 2025-06-05

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-05

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, ich habe noch an der Frage von Herrn Tuena rumstudiert. (Heiterkeit) Ich kann Herrn Nationalrat Glättli zu Beginn versichern, dass ich im VBS sage, wo es durchgeht, dass ich mich aber politisch an die Regeln des Bundesrates und des Parlamentes und an ihre Entscheide halte. Das habe ich auch in dieser Armeebotschaft gemacht, und das mache ich auch heute. Das Rüstungsprogramm, das wissen Sie, umfasst neun Vorhaben aus drei Fähigkeitsbereichen.

Für den Fähigkeitsbereich "Führungsfähigkeit und Vernetzung" beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Umfang von rund 260 Millionen Franken. Dadurch werden auch, wie verschiedentlich erwähnt, Cyberrisiken minimiert. Das scheint unbestritten zu sein. Die zweite Fähigkeit liegt im Bereich "Nachrichtenverbund und Sensoren" mit zwei Verpflichtungskrediten im Umfang von gesamthaft 110 Millionen Franken. Auch das scheint unbestritten zu sein.

Ich komme zum dritten Fähigkeitsbereich, zu dem es verschiedene Anträge gibt. Die Minderheit I (Walliser) beantragt, den Verpflichtungskredit bei Artikel 2 Buchstabe g für die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz von 850 Millionen Franken auf 1,1 Milliarden Franken zu erhöhen. Die Minderheit II (Molina) beantragt, die 850 Millionen Franken ganz zu streichen.

Der Fokus des Rüstungsprogramms liegt auf dem Bereich "Wirkung gegen Ziele am Boden" mit Investitionen von total 1,14 Milliarden Franken. Sie garantieren, dass die Verteidigungsfähigkeit der Bodentruppen minimal - ich betone: minimal - erhalten wird. Es handelt sich nicht um eine Aufrüstung. 850 Millionen Franken werden für ein neues, radgestütztes Artilleriesystem beantragt. Es handelt sich um das System Artillery Gun Module (AGM) der Firma KNDS mit dem Piranha IV, welches die mehr als fünfzig Jahre alte Panzerhaubitze M-109 ersetzen soll. Der Beschaffungsumfang von 32 Stück deckt den Bedarf von zwei Artillerieabteilungen und damit den künftigen Bedarf der Armee ab.

Es gilt festzuhalten, dass die Artillerie kein veraltetes Mittel der Kriegsführung ist, im Gegenteil: Der Krieg in der Ukraine zeigt die Wichtigkeit der Artillerie deutlich auf. Die Gründe dafür sind die folgenden: Die modernen Artilleriesysteme sind mit fortschrittlichen Ziel- und Lenksystemen ausgestattet, die präzise Einsätze ermöglichen und die Reichweite erheblich erhöhen. Die modernen Artilleriesysteme bieten eine hohe Mobilität und können sich schnell auf veränderte Kriegsszenarien ausrichten. Die Artillerie wird oft in Kombination mit Luft- und Bodentruppen eingesetzt, um koordinierte Angriffe durchzuführen und die Effektivität zu maximieren. Und die Artillerie hat aufgrund der indirekten Wirkung auf Distanz auch eine abschreckende Wirkung. Sie ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Armee, die nur als Gesamtsystem funktioniert.

Zur Trägerplattform des beantragten Artilleriesystems: Es ist kein Umbau notwendig. Auch das System AGM ist modular konzipiert und kann auf verschiedene Trägerplattformen aufgesetzt werden. Entsprechend hat KNDS das System in den Konfigurationen Piranha IV und Boxer angeboten und für die Erprobung zur Verfügung gestellt. Die Variante mit dem Piranha IV als Trägerplattform ist sowohl in der Beschaffung als auch im Nutzungszyklus die vorteilhafteste. In den 850 Millionen Franken ist nicht nur das Artilleriesystem enthalten, sondern auch Ausbildungs- und Logistikmittel, unter anderem für den Munitionstransport, sowie die Beschaffung verschiedener Munitionsarten für die Ausbildung und den Einsatz. Mit dieser Wahl wird zudem die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz gestärkt.

Ich wiederhole: Das Rüstungsprogramm 2025 basiert auf den Beschlüssen des Parlamentes im Rahmen der Armeebotschaft 2024. Es ist für das Erreichen des Fähigkeitsprofils 2035 und für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit essenziell. Eine Streichung der Artillerie ist angesichts der sicherheitspolitischen Lage nicht sinnvoll. Die FK-N hat das im Mitbericht ebenfalls festgehalten.

Der Bundesrat hat den Entwurf der Armeebotschaft 2025 an den finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet, die auch das Parlament vorgibt. Es gilt, das Wünschbare vom Machbaren zu trennen. Natürlich wäre ein Ausbau, wie dies die Minderheit I (Walliser) fordert, wünschenswert. Aufgrund des finanziellen Rahmens ist für den Bundesrat ein Ausbau des Rüstungsprogramms aktuell aber nicht angezeigt. Ich[NB]bitte[NB]Sie[NB]daher,[NB]die Minderheitsanträge I (Walliser) und II (Molina) abzulehnen und der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

Für die Instandsetzungsarbeiten bei der Leopard-2-Flotte beantragt Ihnen der Bundesrat weiter 255 Millionen Franken. Der seit dem Jahr 1987 in der Schweiz im Einsatz stehende Kampfpanzer Leopard 2 ist in die Jahre gekommen. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit will die Armee notwendige Instandsetzungsarbeiten bei der Kampfpanzerflotte sowie an weiteren Panzern derselben Systemfamilie vorantreiben. Es sollen bei einem Teil der Flotte die Getriebe revidiert und technische Änderungen vorgenommen werden. Dadurch kann die Verfügbarkeit der Flotte erhöht und die Panzermunition, die sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat, eingesetzt werden. Die vorgesehenen Anpassungen an der Schiessvorrichtung ermöglichen künftig auch das Verschiessen neuartiger Mehrzweckmunition. Die Minderheit I (Gartmann) beantragt, den Verpflichtungskredit bei Artikel 2 Buchstabe h für die Instandsetzung der Panzer 87 Leopard von 255 Millionen auf 1,055 Milliarden Franken zu erhöhen. Die Minderheit II (Molina) beantragt, die 255 Millionen Franken ganz zu streichen.

Betreffend die Erhöhung des Verpflichtungskredits gemäss der Minderheit I halte ich fest, dass sich der Bundesrat am vorgegebenen finanziellen Rahmen orientiert. Hinsichtlich der Minderheit II muss ich betonen, dass die Kampfpanzer für die Armee nach wie vor von Relevanz sind. Kampfpanzer bieten eine Kombination aus Schutz und Feuerkraft, die mit keinem anderen System erreicht werden kann. Der Kampfpanzer ist ein wichtiges Element der Armee, die nur als Gesamtsystem funktioniert. Und Kampfpanzer werden oft in Kombination mit Infanterie, Artillerie und Luftunterstützung eingesetzt, um eine koordinierte und effektive Abwehr des Angriffs sicherzustellen. Bei einem Verzicht auf die notwendigen Arbeiten am Kampfpanzer Leopard werden sich die Systemausfälle häufen, und ausserdem reduzieren sich Betriebssicherheit und Nutzungsdauer deutlich. Ein Verzicht auf die Instandsetzung der Panzer-Leopard-Flotte kann angesichts der sicherheitspolitischen Lage nicht verantwortet werden. Zudem wird in den kommenden Jahren über die Nachfolge entschieden und damit darüber, ob sich ein weiterer Werterhalt lohnt oder der Wechsel auf ein neues System angezeigt [PAGE 866] ist. Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge I (Gartmann) und II (Molina) abzulehnen und der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

Abschliessend gehe ich auf den Antrag Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission ein, der zusätzlich einen Verpflichtungskredit von 1 Milliarde Franken für die Beschaffung von Munition im Rüstungsprogramm 2025 vorsieht. Die Minderheit De Ventura will auf diesen Verpflichtungskredit ganz verzichten. Die Beschaffung und insbesondere der effektive Zulauf der Munition wird massgeblich durch die industriellen Rahmenbedingungen bestimmt, die jeweils erst bei einer Offertstellung konkretisiert bzw. bei einer Vertragsunterzeichnung finalisiert werden. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation beim Bund hat der Bundesrat entschieden, im Rüstungsprogramm 2025 keinen Verpflichtungskredit für die Beschaffung von zusätzlicher Munition zu beantragen.

Aus einer sicherheitspolitischen Sicht würde eine vorgezogene Beschaffung die logistische Durchhaltefähigkeit und somit auch die Verteidigungsfähigkeit zweifellos rasch verstärken. Aktuell geht die Armee von einem geschätzten Bedarf für die Ersatzbevorratung von Munition in einer Grössenordnung von mehreren Milliarden Franken aus. Diese muss über Jahre mit zusätzlichen Finanzmitteln aufgebaut werden. Der vierjährige Kredit für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung reicht dabei nicht aus, um die Munitionsvorräte weiter aufzufüllen und zugunsten der[NB]Verteidigungsfähigkeit[NB]zu[NB]erhöhen. Damit die Armee bzw. Armasuisse aber umgehend Bestellungen bei der Industrie deponieren könnte, wären nicht Verpflichtungskredite, sondern auch Voranschlagskredite in der Budgetdebatte entscheidend.

Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2025 Verpflichtungskredite von 1,5 Milliarden Franken. Die Finanzierung stützt sich dabei ausdrücklich auf die Erhöhung der Ausgaben der Armee auf 1 Prozent des BIP bis 2032. Ein zusätzlicher Verpflichtungskredit für die Munition im Umfang von 1 Milliarde Franken braucht in den nächsten Jahren zusätzliche finanzielle Mittel in diesem Umfang. Aus Sicht des Bundesrates ist klar festzustellen, dass diese finanziellen Mittel im Moment fehlen bzw. der finanzielle Handlungsspielraum fehlt.

Ich bitte Sie, das Rüstungsprogramm wie vom Bundesrat vorgesehen zu beschliessen, der Minderheit De Ventura zu folgen und den Antrag der Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission abzulehnen.

Zur Ausserdienststellung des F-5 Tiger habe ich mich bereits ausführlich in der Eintretensdebatte geäussert.