Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05
Wortprotokoll
Es ist ein wichtiges Geschäft; ein anderes wichtiges Geschäft über die neuen Züchtungstechnologien kommt erst noch oder ist unterwegs. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Die Differenz ist eher filigran, ich komme darauf zu sprechen.
Ich will zuerst etwas zur Geschichte sagen. Es wird hier moniert, dass man das Moratorium immer wieder verlängert habe und dass auch der Bundesrat Verspätung habe. Das ist nicht politisch bedingt. Es ging nicht darum, bewusst zu verlängern oder zu verzögern. Es hat mit den Fakten, mit der Entwicklung der Gentechnologie zu tun. Diese Fakten müssen Sie studieren. Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger, bevor Sie hier in aller Öffentlichkeit von kompletten Innovationsblockaden sprechen, müssen Sie sich mit den Fakten der Gentechnologie auseinandergesetzt haben.
Die herkömmliche Gentechnologie hat einfach nicht das gebracht, was versprochen wurde. Ich weiss, wovon ich spreche. Herr Ständerat Germann hat mich darauf angesprochen: Vor dreissig Jahren habe ich eine Vorlesung zur Biotechnologie bei Professor Potrykus besucht. Er war damals der führende Professor für Gentechnologie an der ETH Zürich. Er sagte damals, dass wir in zehn Jahren das Hungerproblem in dieser Welt lösen würden - wohlwissend, dass das Hungerproblem ein ökonomisches Verteilungsproblem ist, das eigentlich nichts mit der Produktion zu tun hat. Das Problem ist bis heute nicht gelöst. Die Gentechnologie, die herkömmliche Transgenese, hat die Probleme nicht gelöst, hat nicht das erbracht, was versprochen wurde. [PAGE 461]
Ich bin sonst technologieoffen eingestellt. Aber aus meiner Sicht war es absolut richtig, dass der Rat das Moratorium zugunsten und nicht zulasten der Schweizer Landwirtschaft mehrfach verlängerte, weil die Chancen weit geringer als die Risiken waren. Es geht nicht nur um die effektiven Risiken, sondern auch um das Vertrauen, wie es Ständerat Hegglin gesagt hat. Die Chancen waren einfach nicht da, das zeigt sich weltweit. Klar gibt es Anwendungsbereiche, aber nicht in Strukturen wie der schweizerischen Landwirtschaft. Deshalb gab es die Verlängerungen, die durch das Parlament beschlossen wurden.
Ich räume ein, dass auch der Bundesrat bei der Erfüllung seines Auftrages Verspätung hatte. Aber auch hier gibt es etwas Internationales zu beachten: 2020 ging der Nobelpreis Chemie an zwei Molekularbiologinnen für ihre Arbeit zur Crispr/Cas-Technologie. Wir kennen die Technik noch nicht lange. Mehrfach wurde gesagt, und das möchte ich bestätigen, dass wir praktisch keine marktreifen Produkte haben. Die EU hat im Moment die Gesetzgebungsprozesse auf die lange Bank geschoben. Ich weiss nicht, wann das Geschäft wieder in die Kommissionen kommt. Wir hätten gerne parallel zur EU gearbeitet, um hier übereinstimmend zu sein. So kam es zu Verzögerungen aufseiten des Bundesrates. Ich muss Ihnen aber sagen: Diese Verzögerung schadet niemandem, da die Marktprodukte gar nicht da sind. Wir haben alle Zeit, um in aller Seriosität ein Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien zu formulieren. Ich bin mit vielen Rednern einig, auch mit Ständerat Michel, dass wir, wenn die Produkte da sind, bereit sein wollen, diese neuen Züchtungstechnologien anzuwenden. Wir sollten diese nach Möglichkeit in der Schweizer Landwirtschaft anwenden können.
Wir haben grosse Probleme bei den Pestizidzulassungen, auch aufgrund der Produkte-Rückzüge in der EU. Es gibt Bedarf, das Beispiel Krautfäule wurde genannt. Dort gibt es Chancen, und diese Chancen wollen wir nutzen. Deshalb hat der Bundesrat inzwischen die Vernehmlassung eröffnet. Damit ist das Geschäft auf dem Tisch. Wir werden diese Botschaft im ersten Quartal 2026 - Sie können mich darauf behaften - dem Parlament unterbreiten. Wie schnell das Gesetz stehen wird, liegt dann am Parlament. Ich denke, dass wir dieses Gesetz in ein oder zwei Jahren vorliegen haben werden.
Wichtig zu wissen ist: Sobald wir ein Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vorliegen haben, wird im Rahmen dieses Gesetzes kein Moratorium gelten. Das heisst, wenn das Gesetz 2027 verabschiedet wird, dann wird dieses Gesetz am 1.[NB]Januar 2028 in Kraft treten. Es ist dann möglich, neue Verfahren zu bewilligen.
Genau deshalb bitte ich Sie, dass wir mit diesen neuen Verfahren nicht bis 2030 zuwarten. Hier haben wir eigentlich überhaupt keine Differenz. Die Verzögerung seitens des Bundesrates und die Verlängerung des Moratoriums bis 2030 haben nichts miteinander zu tun. Seitens Bundesrat kam es bei der Formulierung des neuen Gesetzes zu einer Verzögerung. Bei der Verlängerung des Moratoriums geht es nun aber darum, sicherzustellen, dass wir auch weiterhin ein Moratorium für herkömmliche Gentechnologie haben.
Sobald wir das neue Züchtungstechnologiengesetz vorliegen haben - das werden Sie bestimmen -, wird es in Kraft treten, und es werden ausserhalb des Moratoriums neue Verfahren bewilligt werden können. Von daher ist unser Vorgehen kongruent mit dem Minderheitsantrag. Es geht nun noch um ein Detail. Wir sind der Auffassung, dass es den Minderheitsantrag deshalb nicht braucht, weil er eher Verunsicherung schafft. Die Definition, was unter herkömmlicher Gentechnologie und was unter neuer Züchtungstechnologie zu verstehen ist, muss im Gesetz definiert werden. Wir bereiten einen Entwurf vor, und Sie werden das definieren. Wenn wir hier jetzt im Schnellverfahren eine Unterscheidung definieren, glaube ich nicht unbedingt, dass diese präzise ausfallen wird. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Ich gebe Ihnen aber klar mein Wort und verspreche, dass wir alles daransetzen, dass wir im ersten Quartal 2026 mit der Botschaft kommen und es in zwei Jahren möglich sein wird, dieses Gesetz in Kraft zu setzen. Deshalb braucht es den Antrag nicht. Ich verstehe, dass Sie das beschleunigen wollen, damit man dann bereit ist. Aber es wäre unnütz, wenn die Beratung dann trotzdem ein Jahr länger dauern würde und wir das Moratorium wieder mit einer parlamentarischen Initiative verlängern müssten.
Wenn das Gesetz in Kraft ist, wird dann die Unterscheidung zwischen herkömmlicher Gentechnologie, der Transgenese, wo fremde Sorten ineinander eingefügt werden, und der neuen Züchtungstechnologie, bei der arteigenes Erbgut verändert wird, gemacht; das ist der Unterschied.
Ich muss Ihnen sagen, es ist durchaus möglich, dass wir 2030, wenn wir das neue Gesetz haben, wieder mit einer Verlängerung des Moratoriums kommen. Es ist mir wichtig, das zu sagen. Ja, Frau Ständerätin Gmür, es ist durchaus möglich, dass wir 2030 das Moratorium für herkömmliche Gentechnologie, die Transgenese, wieder verlängern müssen, weil wir das Vertrauen in die Landwirtschaft beibehalten und genau diese Differenzierung machen wollen. Das werden Sie entscheiden. Ich sage das nur, um vorzuwarnen. Das ist dann aber nicht die Verlängerung der Verlängerung, sondern es heisst einfach, dass wir das Moratorium in dem Bereich verlängern, in dem wir im Falle einer Abstimmung in der Bevölkerung keine Chancen haben.
Abschliessend etwas zum Vertrauen: Das Vertrauen verlieren wir in diesen Fragen nur einmal, und ich erachte auch die Einführung des Bundesgesetzes über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien als politisch höchst sensibel. Die Frage ist: Können wir diese Unterscheidung auch wirklich kommunizieren? Ich bin dieser Meinung, ja, und ich würde mich auch sehr stark dafür einsetzen. Letztlich machen wir deshalb ein eigenes Spezialgesetz und sprechen von neuen Züchtungstechnologien. Es wurde schon gesagt, man wolle damit etwas verstecken. Das glaube ich nicht, es ist etwas anderes. Es gehört unter den Oberbegriff der Gentechnologie, aber es ist grundsätzlich etwas anderes. Herr Michel hat es gesagt, dieser Prozess kann auch in der Natur vorkommen, es geht einfach langsamer. Aber das durchzubringen, wird sehr anspruchsvoll sein, und wir werden uns da bestmöglich einsetzen.
Summa summarum bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, verbunden mit dem Versprechen - auch an Herrn Ständerat Michel -, dass es hier keine weiteren Verzögerungen gibt. In der Kommission habe ich gesagt, die Vernehmlassung komme. Zumindest dieser erste Teil ist belegt, die Vernehmlassung läuft bis am 9.[NB]Juli. Dann haben wir ein halbes Jahr Zeit, und das reicht für die Erstellung der Botschaft.